Eheschließung Anmeldung

    Heirat anmelden

    Wenn Sie heiraten möchten, müssen Sie die Eheschließung vorher anmelden.

    Beschreibung

    Sie müssen die beabsichtigte Eheschließung persönlich beim Standesamt anmelden, in dessen Zuständigkeitsbereich Sie Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben.

    Zur Verfahrensbeschleunigung können Sie dem Standesamt sowohl Ihren Wunschtermin für die Eheschließung, als auch die Daten, die für die Prüfung der Ehefähigkeit erforderlich sind, bereits durch eine Voranmeldung übermitteln.

    Der Ort, an dem Sie die Eheschließung anmelden, muss nicht gleichzeitig der Ort sein, an dem Ihre Ehe geschlossen werden soll. Ihre Ehe können Sie grundsätzlich in jedem Standesamt in Deutschland schließen.

    Die standesamtliche Eheschließung und eine kirchliche Hochzeit sind voneinander unabhängig.

    Bei der Eheschließung müssen keine Trauzeugen anwesend sein. Wenn Sie dies jedoch wünschen, können Sie 1 oder 2 Personen zu Trauzeugen bestimmen.

    Ob Sie in der Ehe einen gemeinsamen oder getrennten Familiennamen führen wollen, können Sie bei der Eheschließung oder auch zu einem späteren Zeitpunkt festlegen.

    Hinweise für Aachen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Wir sind umgezogen in die Bendelstraße 21, 52062 Aachen! Das "normale" Trauzimmer hat im Zeitungsmuseum, Pontstraße 13, 52062 Aachen eine neue Heimat gefunden. Falls einer von Ihnen Beiden seinen Haupt- oder Nebenwohnsitz in Aachen hat, ist das Standesamt Aachen für Ihre Anmeldung zur Eheschließung zuständig. Wohnen Sie Beide im Ausland und möchten gerne in Aachen heiraten, ist das Standesamt Aachen gleichfalls für Ihre Anmeldung zuständig. Wichtig: Terminabsprache erforderlich!Beachten Sie bitte, dass derzeit je nach Jahreszeit und Arbeitsaufkommen mit Wartezeiten zur Terminvergabe zwecks Beratung, Antragstellung etc. mit bis zu 8 Wochen Verzögerung gerechnet werden muss. Von daher melden Sie sich bitte frühzeitig, um Ihren Wunschheiratstermin nicht zu gefährden. Der gewünschte Trautermin in Aachen kann frühestens genau ein Jahr vorher unverbindlich reserviert werden. Die allgemeine Rufnummer des Standesamtes (0241/432-3409) ist derzeit personell nicht besetzt. Um einen Trautermin zu reservieren, melden Sie sich bitte direkt telefonisch bei den Standesbeamtinnen des Bereichs Eheschließung. Die Sachgebiete sind zur besseren Zuordnung nach dem Nachnamen des Mannes organisiert. Gleichgeschlechtliche Paare dürfen sich eine Ansprechpartnerin angelehnt an Ihre Nachnamen aussuchen. Eheschließung Tel: 0241/ Schichler, Ariane A - C 432-3412 Grünke, Mareike E - H 432-3414 Willms, Sophie D, I - L 432-3415 Eckert, Katharina S 432-3413 Stollenwerk, Melanie M - O 432-3410 Künster, Annette P - R, T - Z 432-3411 Die Anmeldung zur Eheschließung kann frühestens 6 Monate vor dem beabsichtigten Termin der standesamtlichen Hochzeit erfolgen. Oder anders ausgedrückt, ab dem Zeitpunkt der rechtskräftigen Anmeldung haben Sie genau ein halbes Jahr lang Zeit, einen geeigneten Termin zu finden. Bei Auslandsbeteiligung gibt es allerdings auch einige Ausnahmen mit kürzerer Geltungsdauer. Damit ein Termin vereinbart werden kann, müssen verschiedene Unterlagen bei der Anmeldung zur Eheschließung vorliegen. Welche Unterlagen das sind, hängt wesentlich von den persönlichen Verhältnissen und Situationen der Verlobten und deren Staatsangehörigkeit ab. Wenn z.B. ein*e Partner*in nicht im Bundesgebiet geboren ist, ein Partner eine oder mehrere Vorehen hat, ein*e Partner*in im Ausland geschieden worden ist, ein*e Partner*in adoptiert ist, ein*e Partner*in für ein oder mehrere Kinder das Sorgerecht hat, ein*e Partner*in eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt (Damit gerade in solchen Fällen die richtigen Urkunden in der richtigen Qualität vorliegen, erkundigen Sie sich bitte rechtzeitig vor der Eheschließung, welche Unterlagen Sie in Ihrem persönlichen Fall beschaffen müssen. Insbesondere wenn Sie Unterlagen aus dem Ausland benötigen oder ein oder beide Partner eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzen, ist es wichtig, sich frühzeitig beraten zu lassen. Aufgrund der Vielseitigkeit und der Variation der beizubringenden Unterlagen verzichtet das Standesamt Aachen bewusst auf eine schematische Darstellung.) kann/ist eine Beratung durch uns nicht nur sinnvoll, sondern notwendig, um Missverständnisse zu vermeiden.Dies kann bei einer persönlichen Vorsprache, wenn möglich beider Verlobten erfolgen (Terminabsprache erforderlich).In vielen Fällen reicht jedoch auch schon eine Beratung per Mail (ehe@mail.aachen.de) aus. Um Ihnen eine vollständige Auskunft zu den erforderlichen Dokumenten erteilen zu können, bitten wir Sie um einige Angaben zu Ihnen beiden: Vollständiger Name Wohnort Staatsangehörigkeiten (von Geburt an?) Geburtsdatum, -ort und - Land Familienstand; falls geschieden: Wie viele Vorehen? Wann und wo wurde/n die Ehe/n geschlossen (Datum, Ort bzw. Behörde der Eheschließung)? Wann und wo wurde/n die Ehe/n aufgelöst (Datum, Ort bzw. Behörde der Scheidung)? Sind gemeinsame Kinder vorhanden? Falls ja, wo wurden diese geboren? Vaterschaft anerkannt? Telefonnummer Weitere Besonderheiten Ihrerseits: z.B. Inhaber eines deutschen blauen Reiseausweis (anerkannte*r Geflüchtete*r), Namensänderung, Personenkreis Spätaussiedler*in/Vertriebene*r zugehörig ... Wenn die Informationen vorliegen, erhalten Sie eine Aufstellung über die beizubringenden Unterlagen. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass die Rückmeldung auf Grund von hiesigem Arbeitsaufkommen nicht immer umgehend erfolgen kann. Wir vergessen Sie nicht, daher sehen Sie von einer Erinnerungsmail ab.Sollte darüber hinaus auf Grund Ihres Einzelfalles eine persönliche Vorsprache im Standesamt Aachen notwendig sein, werden wir Sie entsprechend informieren.Verfahrensweise bei ausländischen Verlobten (Ehefähigkeitszeugnis/Befreiungsverfahren über das Oberlandesgericht Köln):Soweit Verlobte nur eine ausländische Staatsbürgerschaft besitzen, wird oft vom Heimatland eine "Erlaubnis" über die Eheschließung in Form eines Ehefähigkeitszeugnisses (EFZ) ausgesprochen. Das EFZ ist in der Regel sechs Monate gültig. In dieser Zeit muss die Eheschließung erfolgt sein, sonst verfällt die Erlaubnis. Das Heimatland hat dann geprüft, ob die Verlobten aus Ihrer Sicht heiraten dürfen. Jedoch stellt nicht jedes Land eine solche Urkunde aus. Dann muss durch ein Antragsverfahren beim Oberlandesgericht Köln (OLG)(zuständig für das Standesamt Aachen) diese Prüfung der Ehefähigkeit ersetzt werden. Das Verfahren wird bei der Anmeldung der Eheschließung über das Standesamt beantragt und dauert in der Regel 4-6 Wochen, falls nicht Unterlagen nachgefordert werden. In der Regel kann Ihnen die Kollegin des Standesamtes bereits bei der Antragstellung sagen, ob aus speziellen Gründen mit Verzögerungen zu rechnen ist. Sobald die Erlaubnis durch das OLG ausgesprochen wurde, muss die Eheschließung innerhalb von sechs Monaten erfolgen bzw. wenn der andere Verlobte ein EFZ vorgelegt hat, verkürzt sich die Erlaubnis entsprechend. Dann kann jedoch ein neues EFZ mit längerer Laufzeit vorgelegt werden. Neben den Gebühren für die Anmeldung und Eheschließung in Aachen sind weitere Gebühren einkommensabhängig an das OLG zu leisten. Die Gebühr beträgt dort zwischen 15 € und 305 € je zu überprüfender Person.Lebt noch ein*e Verlobte*r im Ausland und ist visumspflichtig, kann das Standesamt mit Erhalt des positiven Prüfungsergebisses eine Bescheinigung über die geplante Eheschließung ausstellen. Diese kann dann zur Vorlage bei der deutschen Botschaft zwecks Erwirkung eines Heiratsvisums dienen. Verfahrensweise bei ausländischen Verlobten gleichen Geschlechts:Ausländische Verlobte gleichen Geschlechts müssen kein Ehefähigkeitszeugnis bei einer Eheschließung in Deutschland vorlegen. Des weiteren entfällt bei gleichgeschlechtlichen Paaren die Prüfung beim Oberlandesgericht und das Standesamt selber entscheidet direkt über die Ehefähigkeit der Verlobten. Allgemeines Falls nur einer der Verlobten kommen kann, muss eine "Vollmacht Anmeldung zur Eheschließung" ausgefüllt und unterschrieben von der bei der Anmeldung nicht anwesenden Person mitgebracht werden.Ausweispapiere müssen in der Regel im Original vorgelegt werden. Ist dies nicht möglich (z.B. Verlobte*r lebt im Ausland), muss eine von der deutschen Botschaft beglaubigte Kopie des Reisepasses (Kopie Lichtbild, Unterschrift des Inhabers und austellende Behörde muss erkennbar sein) vorgelegt werden. Falls die Beglaubigung so nicht möglich ist, werden wir Sie informieren, welche Möglichkeiten ausnahmsweise akzeptiert werden.Wenn die Verlobten gemeinsame Kinder haben, müssen die Geburtsurkunden, Vaterschaftsfeststellung, Sorgeerklärungen zusätzlich zu den anderen Unterlagen vorgelegt werden.Folgende Fallkonstellationen kommen beim Standesamt Aachen recht häufig vor und sind daher beispielhaft bereits benannt:1.Verlobte*r deutsch seit Geburt, in Deutschland geboren, noch nicht verheiratet: gültiger Personalausweis/Reisepass Auszug aus dem Geburtenregister (maximal 6 Monate alt), zu erhalten im Geburtsstandesamt* erweiterte Meldebescheinigung des Hauptwohnsitzes, maximal 10 Tage alt (beinhaltet Familienstand, Adresse und Staatsangehörigkeit)*2.Verlobte*r deutsch seit Geburt, in Deutschland geboren, in Deutschland verheiratet und rechtskräftig geschieden: gültiger Personalausweis/Reisepass Auszug aus dem Geburtenregister (maximal 6 Monate alt), zu erhalten im Geburtsstandesamt* Auszug aus dem Eheregister (maximal 6 Monate alt) der letzten deutschen Eheschließung, zu erhalten im damaligen eheschließenden Standesamt* erweiterte Meldebescheinigung des Hauptwohnsitzes (maximal 10 Tage alt)*3.Verlobte*r deutsch (keine doppelte Staatsangehörigkeit!), Personenkreis der Spätaussiedler/Vertrieben, geboren im Ausland, ledig bzw. Heirat in Deutschland und in Deutschland geschieden: gültiger Personalausweis/Reisepass Geburtsurkunde mit Übersetzung (neue Urkunden müssen eine Apostille/Legalisation haben, Alte (bei damaliger Immigration vorgelegt) nicht) Registrierschein, Bundesvertriebenenausweis ... Nachweis über die Namensänderung (§ 94 Bundesvertriebenengesetz/öffentlich-rechtliche Namensänderung) ab 01.01.1993 Familienbuch der Eltern, angelegt bei einem deutschen Standesamt (falls vorhanden) weitere Nachweise über die deutsche Staatsbürgerschaft (falls vorhanden) falls geschieden: Auszug aus dem Eheregister (maximal 6 Monate alt) der letzten deutschen Eheschließung, zu erhalten im damaligen eheschließenden Standesamt* erweiterte Meldebescheinigung des Hauptwohnsitzes (maximal 10 Tage alt) * 4.Verlobte*r deutsch, beide Wohnsitz im Ausland, Heirat in Aachen:Unterlagen siehe oben, aber:erweiterte Meldebescheinigung der ausländischen Meldebehörde (Belgien, Niederlande, Türkei...) (möglichst aktuell, je nach Land und Entfernung) 5.Verlobte*r deutsch (eingebürgert), in der Türkei geboren, ledig, in Deutschland wohnhaft: Personalausweis/Reisepass (zusätzlich bei doppelter Staatsbürgerschaft: türk. Reisepass) mehrsprachige Geburtsurkunde (möglichst aktuell) Einbürgerungsurkunde Nachweis über Namenserklärung nach Einbürgerung (falls Veränderung erfolgt ist) erweiterte Meldebescheinigung des Hauptwohnsitzes (maximal 10 Tage alt)*6.Verlobte*r türkisch, in der Türkei geboren, ledig, in Deutschland/in der Türkei wohnhaft: Reisepass /Nachweis des Ausländeramtes über den Aufenthaltstitel mehrsprachige Geburtsurkunde (möglichst aktuell) Ehefähigkeitszeugnis (mehrsprachig), ausgestellt durch das türkische Konsulat bzw. Heimatbehörde (max. 6 Monate gültig) erweiterte Meldebescheinigung des Hauptwohnsitzes in Deutschland (maximal 10 Tage alt)* Meldebescheinigung der türkischen Heimatbehörde (Nüfus kayit örnegi) übersetzt (www.dolmetscher-uebersetzer.nrw.de), Daten zum*zur Verlobten reichen (Eltern/Geschwister müssen nicht aufgeführt sein)7.Verlobte*r niederländisch, in den Niederlanden geboren, ledig, in den Niederlanden wohnhaft: Reisepass/Identitätskarte mehrsprachige Geburtsurkunde (möglichst aktuell) Ehefähigkeitszeugnis (mehrsprachig), ausgestellt durch das Standesamt des letzten Wohnsitzes (max. 6 Monate gültig) erweiterte Meldebescheinigung der ausländischen Meldebehörde (maximal 10 Tage alt)8.Verlobte*r polnisch, in Polen geboren, in Polen 1x verheiratet und rechtskräftig in Polen geschieden nach 01.05.2004 Reisepass/Identitätskarte mehrsprachige Geburtsurkunde (maximal 6 Monate alt) mehrsprachige Eheurkunde (Vorehe) Scheidungsurteil (Übersetzung nicht notwendig) Art 39 Brüssel II Bescheinigung über die Ehescheidung (ausgestellt durch das Scheidungsgericht) Ehefähigkeitszeugnis (muss in der Regel übersetzt werden von einem*einer anerkannten Übersetzer*in, www.dolmetscher-uebersetzer.nrw.de), (max. 6 Monate gültig) erweiterte Meldebescheinigung des Hauptwohnsitzes (maximal 10 Tage alt)*9.Verlobte*r belgischer Staatsbürger*in, in Belgien geboren, ledig, Wohnsitz in Belgien:Vorlage der Anmeldung ist beim Oberlandesgericht Köln notwendig, von daher müssen alle Urkunden selbst besorgt werden! Die Dauer des Verfahrens verlängert sich entsprechend! Reisepass/Identitätskarte mehrsprachige Geburtsurkunde (möglichst aktuell) Eheunbedenklichkeitsbescheinigung der belgischen Konsulates in Berlin (max. bei Antragstellung 6 Monate alt) Einkommensnachweis letztes monatliches Netto (beider Verlobten) erweiterte Meldebescheinigung der ausländischen Meldebehörde (maximal 10 Tage alt) Für alle Unterlagen, die am Ende Zeile mit * markiert sind gilt Folgendes: Die Unterlagen, die in Aachener Registern hinterlegt sind (Geburten-/Eheregister und Melderegister), werden von uns gebührenpflichtig für sie beschafft! Alle anderen Unterlagen müssen Sie eigenständig bei den zuständigen Stellen anfordern.Alle Unterlagen sind im Original beizubringen! Für Rückfragen bzw. eine Beratung über die von Ihnen beizubringenden Unterlagen stehen wir gerne zur Verfügung. Weitere Informationen zu Ihrer Heirat in Aachen finden Sie auch auf aachen.de.Stand 22.10.2024

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle


    Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich einer der Eheschließenden (Verlobten) seinen Wohnsitz (Haupt- oder Nebenwohnsitz) oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat

    Bei Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt im Ausland: Standesamt, das die Eheschließung vornehmen soll

    Zuständigkeit

    Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich einer der Eheschließenden (Verlobten) seinen Wohnsitz (Haupt- oder Nebenwohnsitz) oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat

    Bei Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt im Ausland: zuständige deutsche Auslandsvertretung (Botschaft/ Konsulat) oder Standesamt, das die Eheschließung vornehmen soll

    Ansprechpartner

    Eheregister / Lebenspartnerschaftsregister

    Beschreibung

    Wir sind umgezogen! Der Verwaltungsbereich befindet sich jetzt in der Bendelstraße 21, 52062 Aachen. Dieser Bereich ist barrierefrei auf der 1. Etage erreichbar. Rechtliche Informationen zum Thema Heiraten und Anmeldung Eheschließung. Weitere allgemeine Informationen zum Thema "Heiraten in Aachen" (Trauräume (mit Fotos), mögliche Termine, Reservierung...) finden Sie auf heiraten.de. Der gewünschte Trautermin in Aachen kann frühestens genau ein Jahr vorher unverbindlich reserviert werden. Die allgemeine Rufnummer des Standesamtes (0241/432-3409) ist derzeit personell nicht besetzt. Um einen Trautermin zu reservieren, melden Sie sich bitte direkt telefonisch bei den Standesbeamtinnen des Bereichs Eheschließung. Die Sachgebiete sind zur besseren Zuordnung nach dem Nachnamen des Mannes organisiert. Gleichgeschlechtliche Paare dürfen sich eine Ansprechpartnerin angelehnt an Ihre Nachnamen aussuchen. Eheschließung Tel: 0241/ Schichler, Ariane A - C 432-3412 Grünke, Mareike E - H 432-3414 Willms, Sophie D, I - L 432-3415 Eckert, Katharina S 432-3413 Stollenwerk, Melanie M - O 432-3410 Künster, Annette P - R, T - Z 432-3411 Persönliche Vorsprachen genau ein Jahr vorher (z.B. bei beliebten Trauorten/Terminen) werden nicht berücksichtigt! Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir wegen Publikumsverkehr morgens telefonisch nur eingeschränkt erreichbar sind! Gerne können Sie uns dann auch eine Mail mit Ihrem Anliegen mitteilen unter : ehe@mail.aachen.de zusenden. Vergessen Sie bitte nicht, auf jeden Fall Ihre beiden Nachnamen und Ihre Telefonnummer bekannt zu geben, damit unsererseits die Möglichkeit besteht, Sie zu kontaktieren!Terminabsprache ist erforderlich! Beachten Sie bitte, dass derzeit je nach Jahreszeit und Arbeitsaufkommen mit Wartezeiten zur Terminvergabe zwecks Beratung, Antragstellung etc. mit bis zu 8 Wochen Verzögerung gerechnet werden muss. Von daher melden Sie sich bitte frühzeitig, um Ihren Wunschheiratstermin nicht zu gefährden! Vielen Dank! (Stand 09.10.2024)

    Adresse

    Hausanschrift

    Bendelstraße 21

    52062 Aachen

    Kontakt

    Fax: 0241 432-3498

    Telefon Festnetz: 0241 432-3409

    E-Mail: ehe@mail.aachen.de

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Standesamt Aachen

    Beschreibung

    Bereich Eheregister/Lebenspartnerschaftsregister (Alles um das Thema Heiraten, Anerkennung ausländischer Scheidungen, Namensänderungen (Ehename oder Angleichungserklärungen)): Terminabsprache erforderlich! Bereich Geburtenregister (Anmeldung von Neugeborenen, Änderungen nach dem Selbstbestimmungsgesetz, Einbenennungen von Kindern, Änderung der Reihenfolge Vornamen...): Terminabsprache erforderlich! Terminvergabe Bereich Urkundenstelle (Anforderung von Personenstandsurkunden) ist derzeit bis auf Notfälle für den Publikumsverkehr geschlossen! Bereich Sterberegister ist für Bestattungsunternehmen Montags von 10:00 Uhr bis 12:15 Uhr, Dienstags bis Freitags von 08:00 Uhr bis 12.15 Uhr und Mittwoch Nachmittags von 14:00 Uhr bis 16:15 Uhr erreichbar. Hinterbliebene, die einen Sterbefall anmelden wollen, bedürfen einer Terminabsprache! Bitte senden Sie hierzu eine Mail an sterbebuch@mail.aachen.de. Aufgrund vieler Sperrungen und Brückenneubauten in Aachen, lässt sich leider nicht jede Räumlichkeit gut erreichen. Nutzen Sie hier die Informationen Anreise nach Aachen https://verkehr.aachen.de/ Bushaltestellen: Karlsgraben und Annastraße, Parkhaus: Annastraße (Stand: 25.09.2024) Informationen in Leichter Sprache finden Sie auf der Startseite der Stadt Aachen unter Leichte Sprache.Hier finden Sie auch die Themen Heiraten in Aachen, Geburt und Wichtige Bescheinigungen.

    Adresse

    Hausanschrift

    Bendelstraße 21

    52062 Aachen

    Kontakt

    Fax: 0241 432-3498

    Telefon Festnetz: 0241 432-3409

    E-Mail: standesamt@mail.aachen.de

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    Bei der Antragstellung müssen Sie einreichen:

    • wenn Sie die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und Ihre erste Ehe eingehen:
      • gültiger Personalausweis oder Reisepass
      • Aufenthaltsbescheinigung der Meldebehörde (nicht älter als 4 Wochen)
    • wenn Ihre Geburt im Inland beurkundet wurde:
      • aktueller beglaubigter Auszug aus dem (elektronischen) Geburtenregister oder aktuelle beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenbuch (in Papierform) vom Standesamt des Geburtsortes
    • wenn Ihre Geburt im Ausland beurkundet wurde:
      • aktuelle Geburtsurkunde
    • wenn Sie bereits verheiratet waren oder in einer Lebenspartnerschaft lebten, benötigen Sie zusätzlich:
      • Eheurkunde und rechtskräftiges Scheidungsurteil oder
      • Nachweise über die Begründung und die Auflösung der Lebenspartnerschaft oder
    • wenn Ihr früherer Partner inzwischen verstorben ist:
      • die Eheurkunde oder
      • den Nachweis über die Begründung der Lebenspartnerschaft sowie
      • die Sterbeurkunde des früheren Partners
    • erfolgte Ihre Scheidung im Ausland, sollten Sie sich vorab beim Standesamt erkundigen, ob ein Anerkennungsverfahren erforderlich ist. Bitte bringen Sie hierzu mit:
      • alle Heiratsurkunden
      • alle rechtskräftigen Scheidungsurteile (mit Tatbestand und Entscheidungsgründen)
      • eine vollständige Übersetzung durch einen im Inland vereidigten Urkundenübersetzer
    • wenn Sie mit Ihrem zukünftigen Ehepartner gemeinsame Kinder haben oder aus Vorehen für Kinder sorgeberechtigt sind, benötigen Sie zusätzlich:
      • Geburtsurkunden der Kinder
    • bei einem Partner aus dem Ausland sind erforderlich:
      • gültiger Personalausweis/Reisepass oder anderer Identifikationsnachweis
      • Nachweis der Staatsangehörigkeit, wenn sich diese nicht aus dem Personalausweis oder Reisepass ergibt
      • Aufenthaltsbescheinigung der Meldebehörde (nicht älter als 4 Wochen)
      • Geburtsurkunde
      • Ehefähigkeitszeugnis
      • Fremdsprachige Urkunden

    Hinweise:

    Für Partner aus Staaten, in denen keine Ehefähigkeitszeugnisse ausgestellt werden, empfiehlt sich eine Beratung im Standesamt über die Befreiung von der Pflicht, ein Ehefähigkeitszeugnis vorlegen zu müssen. Diese wird vom Präsidenten des Oberlandesgerichts erteilt. Der Standesbeamte oder die Standesbeamtin nimmt den Antrag auf und leitet ihn weiter.

    Zu fremdsprachigen Urkunden benötigt das Standesamt grundsätzlich lückenlose Übersetzungen in die deutsche Sprache, gefertigt von einem in Deutschland öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer. Ausländische Urkunden bedürfen häufig auch einer Beglaubigung durch die zuständige ausländische Behörde. In einem solchen Fall wird Sie das Standesamt darauf aufmerksam machen.

    • weitere Unterlagen:
      • Das Standesamt kann unter Umständen weitere Unterlagen nachfordern, wie etwa die Einbürgerungsurkunde.

    Formulare

    • Formulare: ja
    • Onlineverfahren möglich: ja, für Voranmeldung
    • Schriftform erforderlich: ja
    • Persönliches Erscheinen nötig: ja

    Voraussetzungen

    Eine Eheschließung können anmelden:

    • volljährige Personen

    Weitere Voraussetzungen:

    • Eine Ehe darf nicht vor Eintritt der Volljährigkeit eingegangen werden.
    • Nicht zulässig ist die Ehe zwischen Verwandten in gerader Linie (zum Beispiel Eltern und ihren Kindern) und zwischen Geschwistern und Halbgeschwistern. Dies gilt grundsätzlich auch, wenn das Verwandtschaftsverhältnis durch eine Adoption begründet wurde.
    • Doppelehen dürfen in Deutschland nicht geschlossen werden. Eine zuvor eingegangene Ehe muss vor einer erneuten Eheschließung durch Tod, Scheidung oder sonstiges rechtskräftiges gerichtliches Urteil aufgelöst worden sein.
    • Wurde eine frühere Ehe im Ausland geschieden, so muss die Scheidung in der Regel in Deutschland erst ausdrücklich anerkannt werden, damit sie hier auch wirksam wird. Ausnahmen von diesem Grundsatz gelten vor allem für die meisten Staaten der Europäische Union (EU). Auch eine zuvor begründete Lebenspartnerschaft muss aufgelöst sein.
       

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Widerspruch
    • Antrag auf gerichtliche Entscheidung

    Verfahrensablauf

    Den Antrag auf Anmeldung der Eheschließung müssen Sie persönlich bei Ihrem örtlichen Standesamt stellen.

    • Um die Eheschließung anzumelden, suchen Sie in der Regel mit Ihrer/Ihrem Partnerin/Partner beziehungsweise Verlobte/Verlobter gemeinsam das zuständige Standesamt auf. Dort erhalten Sie alle notwendigen Informationen.
    • Ist einer von Ihnen verhindert, kann der andere die Eheschließung allein anmelden. Das Standesamt benötigt dazu die schriftliche Vollmacht des verhinderten Partners.
    • Stellt das Standesamt kein Ehehindernis fest, bekommen Sie die Mitteilung, dass die Eheschließung vorgenommen werden kann. Die Mitteilung erfolgt entweder mündlich, schriftlich oder elektronisch.

    Fristen

    Stellt die Standesbeamtin oder der Standesbeamte nach Abschluss der Prüfung fest, dass die Voraussetzungen für eine Eheschließung erfüllt sind, können Sie innerhalb von 6 Monaten heiraten. Danach muss die Eheschließung erneut angemeldet werden.

    Bearbeitungsdauer

    • für die Bearbeitung des Antrags: je nach Standesamt und Einzelfall bis zu 4 Wochen

    Kosten

    Die Kosten variieren je nach Bundesland. Auskunft gibt Ihnen gerne ihr zuständiges Standesamt.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) am 14.10.2021

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Ehevoraussetzungen, Aufgebot, Hochzeit, Heiraten, Trauung, Eheschließung, Eheanmeldung, Trauzeugen, Standesamt

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de