Eheschließung Aufhebung

    Aufhebung der Ehe

    Dies ist eine Leistung der Justiz.

    Wenn Sie der Meinung sind, dass Ihre Eheschließung nicht rechtens ist, können Sie die Aufhebung Ihrer Ehe beantragen.

    Beschreibung

    Eine Ehe kann unter bestimmten Voraussetzungen aufgehoben werden, z. B. wenn Sie bei der Heirat minderjährig oder geschäftsunfähig waren, Sie sich bei der Eheschließung im Zustand der Bewusstlosigkeit oder vorübergehender Störung der Geistestätigkeit befanden, Sie arglistig getäuscht wurden, Ihnen widerrechtlich gedroht wurde oder Sie nicht wussten, dass es sich um eine Eheschließung handelt.

    Für die Antragstellung beim zuständigen Amtsgericht - Familiengericht - wenden Sie sich bitte an eine Rechtsanwältin bzw. an einen Rechtsanwalt. Im gerichtlichen Verfahren wird geprüft, ob Aufhebungsgründe vorliegen. Unter bestimmten Gründen ist die Aufhebung der Ehe trotzdem ausgeschlossen. Das wäre der Fall, wenn Sie zu erkennen geben, dass Sie die Ehe fortsetzen wollen. Waren Sie bei Eheschließung z. B. noch nicht 18 Jahre alt und geben jetzt als Volljähriger/Volljährige zu erkennen, dass Sie die Ehe fortsetzen wollen, bleibt es bei der Ehe.

    Hinweise für Emsdetten: Inhalte der zuständigen Stelle

    Sie wollen in Emsdetten heiraten? Seit Januar 1999 befindet sich im historischen Gebäude Hof Deitmar an der Mühlenstraße das modern eingerichtete Trauzimmer. Inmitten der wunderschönen Parkanlage haben Sie nach der Trauung die Möglichkeit, Ihre Gratulanten zu begrüßen und mit ihnen anzustoßen. Das Trauzimmer ist (über den Hintereingang) barrierefrei zugänglich. Im Gebäude sind mehrere Toiletten, u.a. ein Behinderten-WC. Zu folgenden Zeiten können Sie sich bei uns trauen lassen: Montag, Dienstag, Donnerstag & Freitag 10.00 - 12.00 Uhr Nachmittage & Samstag Auf Anfrage Für Trauungen an Freitagnachmittagen und Samstagen entsteht eine zusätzliche Gebühr. Anfragen telefonisch unter 02572/922-351 oder -302 oder per Mail an standesamt@emsdetten.de. Trauzeugen sind nicht mehr zwingend vorgeschrieben. Sie können aber weiterhin einen oder zwei Trauzeugen hinzuziehen. Für diesen Fall müssen sich der oder die Trauzeugen mit einem gültigen Personalausweis oder Reisepass ausweisen können. Standesamtliche Nachrichten finden Sie hier.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    Das für Sie zuständige Amtsgericht - Familiengericht - gemäß § 122 FamFG ermittelt die von Ihnen beauftragte Rechtsanwältin bzw. der von Ihnen beauftragte Rechtsanwalt.

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an eine Rechtsanwältin bzw. einen Rechtsanwalt.

    Ansprechpartner

    Bürgerservice und Öffentliche Ordnung (Team 320)

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Markt 1

    48282 Emsdetten

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Kopie der Heiratsurkunde
    • ggf. Nachweise für den Aufhebungsgrund, z. B. ärztliche Unterlagen, Polizeiberichte

    Hinweise für Emsdetten: Inhalte der zuständigen Stelle

    Ein gültiger Personalausweis oder Reisepass Eine aktuelle beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenbuch, wenn Sie nicht in Emsdetten geboren sind. Diese Abschrift erhalten Sie beim Standesamt Ihres Geburtsortes. Die Aufenthaltsbescheinigung der zuständigen Meldebehörde (Bürgerbüro) des auswärtigen Wohnortes, sofern einer von Ihnen nicht in Emsdetten wohnt. Wenn Sie in Emsdetten gemeldet sind, nimmt das Standesamt Einsicht in das Melderegister. Vollmacht mit allen ErklärungenSollte es einem der Verlobten nicht möglich sein, bei der Anmeldung anwesend zu sein, so ist eine Vollmacht mit allen Erklärungen vorzulegen. Dieses Formular erhalten Sie bei uns oder können Sie unten auf dieser Seite herunterladen. Wenn einer der Verlobten geschieden oder verwitwet ist: Eine aktuelle Eheurkunde der letzten vorangegangenen Ehe mit Auflösungsvermerk.Wird das erforderliche Dokument beim Standesamt Emsdetten aufbewahrt, greifen wir auf die entsprechend geführten Bücher bei uns zurück.Ist die Ehe bei einem anderen Standesamt geschlossen worden, besorgen Sie dieses Dokument dort. Eine rechtskräftige Ausfertigung des Scheidungsurteils für alle weiteren Vorehen. Wenn Sie gemeinsame Kinder haben: Die aktuelle Geburtsurkunde des Kindes / der Kinder. Wenn einer der Verlobten ausländischer Mitbürger ist: Wenn Sie nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, so informieren wir Sie gerne über die vorzulegenden Dokumente. Hinweis: Die eingereichten Unterlagen dürfen nicht älter als 6 Monate sein.

    Formulare

    keine

    Voraussetzungen

    Die Ehe könnte aufhebbar sein, wenn Sie bei der Eheschließung
    z. B.:

    • noch nicht volljährig waren
    • sich bei der Eheschließung im Zustand der Bewusstlosigkeit oder vorübergehender Störung der Geistestätigkeit befanden
    • arglistig getäuscht wurden
    • zur Eingehung der Ehe widerrechtlich durch Drohung bestimmt worden sind oder
    • geschäftsunfähig waren
    • bei der Eheschließung nicht gewusst haben, dass es sich um eine solche handelt.

    Unter bestimmten Gründen ist die Aufhebung der Ehe trotzdem ausgeschlossen. Das wäre der Fall, wenn Sie zu erkennen geben, dass Sie die Ehe fortsetzen wollen. Waren Sie bei Eheschließung z. B. noch nicht 18 Jahre alt und geben jetzt als Volljähriger/Volljährige zu erkennen, dass Sie die Ehe fortsetzen wollen, bleibt es bei der Ehe.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Beschwerde gem. §§ 58 ff. FamFG gegen die familiengerichtliche Entscheidung binnen eines Monats durch eine Rechtsanwältin bzw. einen Rechtsanwalt

    Verfahrensablauf

    Ein Verfahren zur Aufhebung der Ehe kann nur durch eine Rechtsanwältin bzw. einen Rechtsanwalt eingeleitet werden.

    • Die Rechtsanwältin bzw. der Rechtsanwalt wird einen schriftlichen, begründeten Aufhebungsantrag beim Amtsgericht - Familiengericht - einreichen.
    • Das Familiengericht wird diesen Antrag der Ehepartnerin oder dem Ehepartner zustellen.
    • Das weitere Verfahren ist abhängig von der Reaktion der Ehepartnerin/des Ehepartners. In der Regel wird es zu einem gerichtlichen Termin kommen, in dem beide Ehegatten angehört werden. Ggf. ist eine Beweisaufnahme zu den Aufhebungsvoraussetzungen erforderlich.
    • Sodann wird das Familiengericht durch Beschluss über den Antrag entscheiden.
    • Gegen die Entscheidung des Amtsgerichts kann eine Beschwerde eingelegt werden, und zwar binnen eines Monats durch einen Rechtsanwalt. Hierüber wird das zuständige Oberlandesgericht entscheiden.

    Fristen

    Je nach Aufhebungsgrund ein Jahr, z. B. bei arglistiger Täuschung, oder drei Jahre bei widerrechtlicher Drohung ab dem Zeitpunkt der Entdeckung des Aufhebungsgrundes (§ 1317 BGB)

    Bearbeitungsdauer

    Mindestens 3 Monate wegen des vorgegebenen Verfahrensablaufs, in komplexeren Verfahren ggf. länger

    Kosten

    • Rechtsanwaltskosten nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
    • Kosten des Gerichts, § 43 Gesetz über Gerichtskosten in Familiensachen (FamGKG)
    • jeweils Berechnung nach der Höhe des Gegenstandswerts (einkommens und vermögensabhängig)
    • bei Bedürftigkeit kann Verfahrenskostenhilfe beantragt werden

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Emsdetten: Inhalte der zuständigen Stelle

    Webcam im Trauzimmer: Auf Wunsch wird Ihre Eheschließung "live im Internet mit Bildern übertragen, damit sich Ihre Verwandten und Freunde, die nicht persönlich an der Trauung teilnehmen können, zum Zeitpunkt der Eheschließung in die Übertragung einschalten können.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Senatorin für Justiz und Verfassung der Freien Hansestadt Bremen am 15.09.2020

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Ehe, Täuschung, Aufhebung, widerrechtlich, geschäftsunfähig, Drohung, Bewusstlosigkeit, Eheaufhebung, Arglist, Irrtum, minderjährig

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de