Eheschließung Aufhebung

    Aufhebung der Ehe

    Dies ist eine Leistung der Justiz.

    Wenn Sie der Meinung sind, dass Ihre Eheschließung nicht rechtens ist, können Sie die Aufhebung Ihrer Ehe beantragen.

    Beschreibung

    Eine Ehe kann unter bestimmten Voraussetzungen aufgehoben werden, z. B. wenn Sie bei der Heirat minderjährig oder geschäftsunfähig waren, Sie sich bei der Eheschließung im Zustand der Bewusstlosigkeit oder vorübergehender Störung der Geistestätigkeit befanden, Sie arglistig getäuscht wurden, Ihnen widerrechtlich gedroht wurde oder Sie nicht wussten, dass es sich um eine Eheschließung handelt.

    Für die Antragstellung beim zuständigen Amtsgericht - Familiengericht - wenden Sie sich bitte an eine Rechtsanwältin bzw. an einen Rechtsanwalt. Im gerichtlichen Verfahren wird geprüft, ob Aufhebungsgründe vorliegen. Unter bestimmten Gründen ist die Aufhebung der Ehe trotzdem ausgeschlossen. Das wäre der Fall, wenn Sie zu erkennen geben, dass Sie die Ehe fortsetzen wollen. Waren Sie bei Eheschließung z. B. noch nicht 18 Jahre alt und geben jetzt als Volljähriger/Volljährige zu erkennen, dass Sie die Ehe fortsetzen wollen, bleibt es bei der Ehe.

    Hinweise für Aachen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Wir sind umgezogen in die Bendelstraße 21, 52062 Aachen! Das "normale" Trauzimmer hat im Zeitungsmuseum, Pontstraße 13, 52062 Aachen eine neue Heimat gefunden. Falls einer von Ihnen Beiden seinen Haupt- oder Nebenwohnsitz in Aachen hat, ist das Standesamt Aachen für Ihre Anmeldung zur Eheschließung zuständig. Wohnen Sie Beide im Ausland und möchten gerne in Aachen heiraten, ist das Standesamt Aachen gleichfalls für Ihre Anmeldung zuständig. Wichtig: Terminabsprache erforderlich!Beachten Sie bitte, dass derzeit je nach Jahreszeit und Arbeitsaufkommen mit Wartezeiten zur Terminvergabe zwecks Beratung, Antragstellung etc. mit bis zu 8 Wochen Verzögerung gerechnet werden muss. Von daher melden Sie sich bitte frühzeitig, um Ihren Wunschheiratstermin nicht zu gefährden. Der gewünschte Trautermin in Aachen kann frühestens genau ein Jahr vorher unverbindlich reserviert werden. Die allgemeine Rufnummer des Standesamtes (0241/432-3409) ist derzeit personell nicht besetzt. Um einen Trautermin zu reservieren, melden Sie sich bitte direkt telefonisch bei den Standesbeamtinnen des Bereichs Eheschließung. Die Sachgebiete sind zur besseren Zuordnung nach dem Nachnamen des Mannes organisiert. Gleichgeschlechtliche Paare dürfen sich eine Ansprechpartnerin angelehnt an Ihre Nachnamen aussuchen. Eheschließung Tel: 0241/ Schichler, Ariane A - C 432-3412 Grünke, Mareike E - H 432-3414 Willms, Sophie D, I - L 432-3415 Eckert, Katharina S 432-3413 Stollenwerk, Melanie M - O 432-3410 Künster, Annette P - R, T - Z 432-3411 Die Anmeldung zur Eheschließung kann frühestens 6 Monate vor dem beabsichtigten Termin der standesamtlichen Hochzeit erfolgen. Oder anders ausgedrückt, ab dem Zeitpunkt der rechtskräftigen Anmeldung haben Sie genau ein halbes Jahr lang Zeit, einen geeigneten Termin zu finden. Bei Auslandsbeteiligung gibt es allerdings auch einige Ausnahmen mit kürzerer Geltungsdauer. Damit ein Termin vereinbart werden kann, müssen verschiedene Unterlagen bei der Anmeldung zur Eheschließung vorliegen. Welche Unterlagen das sind, hängt wesentlich von den persönlichen Verhältnissen und Situationen der Verlobten und deren Staatsangehörigkeit ab. Wenn z.B. ein*e Partner*in nicht im Bundesgebiet geboren ist, ein Partner eine oder mehrere Vorehen hat, ein*e Partner*in im Ausland geschieden worden ist, ein*e Partner*in adoptiert ist, ein*e Partner*in für ein oder mehrere Kinder das Sorgerecht hat, ein*e Partner*in eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt (Damit gerade in solchen Fällen die richtigen Urkunden in der richtigen Qualität vorliegen, erkundigen Sie sich bitte rechtzeitig vor der Eheschließung, welche Unterlagen Sie in Ihrem persönlichen Fall beschaffen müssen. Insbesondere wenn Sie Unterlagen aus dem Ausland benötigen oder ein oder beide Partner eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzen, ist es wichtig, sich frühzeitig beraten zu lassen. Aufgrund der Vielseitigkeit und der Variation der beizubringenden Unterlagen verzichtet das Standesamt Aachen bewusst auf eine schematische Darstellung.) kann/ist eine Beratung durch uns nicht nur sinnvoll, sondern notwendig, um Missverständnisse zu vermeiden.Dies kann bei einer persönlichen Vorsprache, wenn möglich beider Verlobten erfolgen (Terminabsprache erforderlich).In vielen Fällen reicht jedoch auch schon eine Beratung per Mail (ehe@mail.aachen.de) aus. Um Ihnen eine vollständige Auskunft zu den erforderlichen Dokumenten erteilen zu können, bitten wir Sie um einige Angaben zu Ihnen beiden: Vollständiger Name Wohnort Staatsangehörigkeiten (von Geburt an?) Geburtsdatum, -ort und - Land Familienstand; falls geschieden: Wie viele Vorehen? Wann und wo wurde/n die Ehe/n geschlossen (Datum, Ort bzw. Behörde der Eheschließung)? Wann und wo wurde/n die Ehe/n aufgelöst (Datum, Ort bzw. Behörde der Scheidung)? Sind gemeinsame Kinder vorhanden? Falls ja, wo wurden diese geboren? Vaterschaft anerkannt? Telefonnummer Weitere Besonderheiten Ihrerseits: z.B. Inhaber eines deutschen blauen Reiseausweis (anerkannte*r Geflüchtete*r), Namensänderung, Personenkreis Spätaussiedler*in/Vertriebene*r zugehörig ... Wenn die Informationen vorliegen, erhalten Sie eine Aufstellung über die beizubringenden Unterlagen. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass die Rückmeldung auf Grund von hiesigem Arbeitsaufkommen nicht immer umgehend erfolgen kann. Wir vergessen Sie nicht, daher sehen Sie von einer Erinnerungsmail ab.Sollte darüber hinaus auf Grund Ihres Einzelfalles eine persönliche Vorsprache im Standesamt Aachen notwendig sein, werden wir Sie entsprechend informieren.Verfahrensweise bei ausländischen Verlobten (Ehefähigkeitszeugnis/Befreiungsverfahren über das Oberlandesgericht Köln):Soweit Verlobte nur eine ausländische Staatsbürgerschaft besitzen, wird oft vom Heimatland eine "Erlaubnis" über die Eheschließung in Form eines Ehefähigkeitszeugnisses (EFZ) ausgesprochen. Das EFZ ist in der Regel sechs Monate gültig. In dieser Zeit muss die Eheschließung erfolgt sein, sonst verfällt die Erlaubnis. Das Heimatland hat dann geprüft, ob die Verlobten aus Ihrer Sicht heiraten dürfen. Jedoch stellt nicht jedes Land eine solche Urkunde aus. Dann muss durch ein Antragsverfahren beim Oberlandesgericht Köln (OLG)(zuständig für das Standesamt Aachen) diese Prüfung der Ehefähigkeit ersetzt werden. Das Verfahren wird bei der Anmeldung der Eheschließung über das Standesamt beantragt und dauert in der Regel 4-6 Wochen, falls nicht Unterlagen nachgefordert werden. In der Regel kann Ihnen die Kollegin des Standesamtes bereits bei der Antragstellung sagen, ob aus speziellen Gründen mit Verzögerungen zu rechnen ist. Sobald die Erlaubnis durch das OLG ausgesprochen wurde, muss die Eheschließung innerhalb von sechs Monaten erfolgen bzw. wenn der andere Verlobte ein EFZ vorgelegt hat, verkürzt sich die Erlaubnis entsprechend. Dann kann jedoch ein neues EFZ mit längerer Laufzeit vorgelegt werden. Neben den Gebühren für die Anmeldung und Eheschließung in Aachen sind weitere Gebühren einkommensabhängig an das OLG zu leisten. Die Gebühr beträgt dort zwischen 15 € und 305 € je zu überprüfender Person.Lebt noch ein*e Verlobte*r im Ausland und ist visumspflichtig, kann das Standesamt mit Erhalt des positiven Prüfungsergebisses eine Bescheinigung über die geplante Eheschließung ausstellen. Diese kann dann zur Vorlage bei der deutschen Botschaft zwecks Erwirkung eines Heiratsvisums dienen. Verfahrensweise bei ausländischen Verlobten gleichen Geschlechts:Ausländische Verlobte gleichen Geschlechts müssen kein Ehefähigkeitszeugnis bei einer Eheschließung in Deutschland vorlegen. Des weiteren entfällt bei gleichgeschlechtlichen Paaren die Prüfung beim Oberlandesgericht und das Standesamt selber entscheidet direkt über die Ehefähigkeit der Verlobten. Allgemeines Falls nur einer der Verlobten kommen kann, muss eine "Vollmacht Anmeldung zur Eheschließung" ausgefüllt und unterschrieben von der bei der Anmeldung nicht anwesenden Person mitgebracht werden.Ausweispapiere müssen in der Regel im Original vorgelegt werden. Ist dies nicht möglich (z.B. Verlobte*r lebt im Ausland), muss eine von der deutschen Botschaft beglaubigte Kopie des Reisepasses (Kopie Lichtbild, Unterschrift des Inhabers und austellende Behörde muss erkennbar sein) vorgelegt werden. Falls die Beglaubigung so nicht möglich ist, werden wir Sie informieren, welche Möglichkeiten ausnahmsweise akzeptiert werden.Wenn die Verlobten gemeinsame Kinder haben, müssen die Geburtsurkunden, Vaterschaftsfeststellung, Sorgeerklärungen zusätzlich zu den anderen Unterlagen vorgelegt werden.Folgende Fallkonstellationen kommen beim Standesamt Aachen recht häufig vor und sind daher beispielhaft bereits benannt:1.Verlobte*r deutsch seit Geburt, in Deutschland geboren, noch nicht verheiratet: gültiger Personalausweis/Reisepass Auszug aus dem Geburtenregister (maximal 6 Monate alt), zu erhalten im Geburtsstandesamt* erweiterte Meldebescheinigung des Hauptwohnsitzes, maximal 10 Tage alt (beinhaltet Familienstand, Adresse und Staatsangehörigkeit)*2.Verlobte*r deutsch seit Geburt, in Deutschland geboren, in Deutschland verheiratet und rechtskräftig geschieden: gültiger Personalausweis/Reisepass Auszug aus dem Geburtenregister (maximal 6 Monate alt), zu erhalten im Geburtsstandesamt* Auszug aus dem Eheregister (maximal 6 Monate alt) der letzten deutschen Eheschließung, zu erhalten im damaligen eheschließenden Standesamt* erweiterte Meldebescheinigung des Hauptwohnsitzes (maximal 10 Tage alt)*3.Verlobte*r deutsch (keine doppelte Staatsangehörigkeit!), Personenkreis der Spätaussiedler/Vertrieben, geboren im Ausland, ledig bzw. Heirat in Deutschland und in Deutschland geschieden: gültiger Personalausweis/Reisepass Geburtsurkunde mit Übersetzung (neue Urkunden müssen eine Apostille/Legalisation haben, Alte (bei damaliger Immigration vorgelegt) nicht) Registrierschein, Bundesvertriebenenausweis ... Nachweis über die Namensänderung (§ 94 Bundesvertriebenengesetz/öffentlich-rechtliche Namensänderung) ab 01.01.1993 Familienbuch der Eltern, angelegt bei einem deutschen Standesamt (falls vorhanden) weitere Nachweise über die deutsche Staatsbürgerschaft (falls vorhanden) falls geschieden: Auszug aus dem Eheregister (maximal 6 Monate alt) der letzten deutschen Eheschließung, zu erhalten im damaligen eheschließenden Standesamt* erweiterte Meldebescheinigung des Hauptwohnsitzes (maximal 10 Tage alt) * 4.Verlobte*r deutsch, beide Wohnsitz im Ausland, Heirat in Aachen:Unterlagen siehe oben, aber:erweiterte Meldebescheinigung der ausländischen Meldebehörde (Belgien, Niederlande, Türkei...) (möglichst aktuell, je nach Land und Entfernung) 5.Verlobte*r deutsch (eingebürgert), in der Türkei geboren, ledig, in Deutschland wohnhaft: Personalausweis/Reisepass (zusätzlich bei doppelter Staatsbürgerschaft: türk. Reisepass) mehrsprachige Geburtsurkunde (möglichst aktuell) Einbürgerungsurkunde Nachweis über Namenserklärung nach Einbürgerung (falls Veränderung erfolgt ist) erweiterte Meldebescheinigung des Hauptwohnsitzes (maximal 10 Tage alt)*6.Verlobte*r türkisch, in der Türkei geboren, ledig, in Deutschland/in der Türkei wohnhaft: Reisepass /Nachweis des Ausländeramtes über den Aufenthaltstitel mehrsprachige Geburtsurkunde (möglichst aktuell) Ehefähigkeitszeugnis (mehrsprachig), ausgestellt durch das türkische Konsulat bzw. Heimatbehörde (max. 6 Monate gültig) erweiterte Meldebescheinigung des Hauptwohnsitzes in Deutschland (maximal 10 Tage alt)* Meldebescheinigung der türkischen Heimatbehörde (Nüfus kayit örnegi) übersetzt (www.dolmetscher-uebersetzer.nrw.de), Daten zum*zur Verlobten reichen (Eltern/Geschwister müssen nicht aufgeführt sein)7.Verlobte*r niederländisch, in den Niederlanden geboren, ledig, in den Niederlanden wohnhaft: Reisepass/Identitätskarte mehrsprachige Geburtsurkunde (möglichst aktuell) Ehefähigkeitszeugnis (mehrsprachig), ausgestellt durch das Standesamt des letzten Wohnsitzes (max. 6 Monate gültig) erweiterte Meldebescheinigung der ausländischen Meldebehörde (maximal 10 Tage alt)8.Verlobte*r polnisch, in Polen geboren, in Polen 1x verheiratet und rechtskräftig in Polen geschieden nach 01.05.2004 Reisepass/Identitätskarte mehrsprachige Geburtsurkunde (maximal 6 Monate alt) mehrsprachige Eheurkunde (Vorehe) Scheidungsurteil (Übersetzung nicht notwendig) Art 39 Brüssel II Bescheinigung über die Ehescheidung (ausgestellt durch das Scheidungsgericht) Ehefähigkeitszeugnis (muss in der Regel übersetzt werden von einem*einer anerkannten Übersetzer*in, www.dolmetscher-uebersetzer.nrw.de), (max. 6 Monate gültig) erweiterte Meldebescheinigung des Hauptwohnsitzes (maximal 10 Tage alt)*9.Verlobte*r belgischer Staatsbürger*in, in Belgien geboren, ledig, Wohnsitz in Belgien:Vorlage der Anmeldung ist beim Oberlandesgericht Köln notwendig, von daher müssen alle Urkunden selbst besorgt werden! Die Dauer des Verfahrens verlängert sich entsprechend! Reisepass/Identitätskarte mehrsprachige Geburtsurkunde (möglichst aktuell) Eheunbedenklichkeitsbescheinigung der belgischen Konsulates in Berlin (max. bei Antragstellung 6 Monate alt) Einkommensnachweis letztes monatliches Netto (beider Verlobten) erweiterte Meldebescheinigung der ausländischen Meldebehörde (maximal 10 Tage alt) Für alle Unterlagen, die am Ende Zeile mit * markiert sind gilt Folgendes: Die Unterlagen, die in Aachener Registern hinterlegt sind (Geburten-/Eheregister und Melderegister), werden von uns gebührenpflichtig für sie beschafft! Alle anderen Unterlagen müssen Sie eigenständig bei den zuständigen Stellen anfordern.Alle Unterlagen sind im Original beizubringen! Für Rückfragen bzw. eine Beratung über die von Ihnen beizubringenden Unterlagen stehen wir gerne zur Verfügung. Weitere Informationen zu Ihrer Heirat in Aachen finden Sie auch auf aachen.de.Stand 22.10.2024

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    Das für Sie zuständige Amtsgericht - Familiengericht - gemäß § 122 FamFG ermittelt die von Ihnen beauftragte Rechtsanwältin bzw. der von Ihnen beauftragte Rechtsanwalt.

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an eine Rechtsanwältin bzw. einen Rechtsanwalt.

    Ansprechpartner

    Eheregister / Lebenspartnerschaftsregister

    Beschreibung

    Wir sind umgezogen! Der Verwaltungsbereich befindet sich jetzt in der Bendelstraße 21, 52062 Aachen. Dieser Bereich ist barrierefrei auf der 1. Etage erreichbar. Rechtliche Informationen zum Thema Heiraten und Anmeldung Eheschließung. Weitere allgemeine Informationen zum Thema "Heiraten in Aachen" (Trauräume (mit Fotos), mögliche Termine, Reservierung...) finden Sie auf heiraten.de. Der gewünschte Trautermin in Aachen kann frühestens genau ein Jahr vorher unverbindlich reserviert werden. Die allgemeine Rufnummer des Standesamtes (0241/432-3409) ist derzeit personell nicht besetzt. Um einen Trautermin zu reservieren, melden Sie sich bitte direkt telefonisch bei den Standesbeamtinnen des Bereichs Eheschließung. Die Sachgebiete sind zur besseren Zuordnung nach dem Nachnamen des Mannes organisiert. Gleichgeschlechtliche Paare dürfen sich eine Ansprechpartnerin angelehnt an Ihre Nachnamen aussuchen. Eheschließung Tel: 0241/ Schichler, Ariane A - C 432-3412 Grünke, Mareike E - H 432-3414 Willms, Sophie D, I - L 432-3415 Eckert, Katharina S 432-3413 Stollenwerk, Melanie M - O 432-3410 Künster, Annette P - R, T - Z 432-3411 Persönliche Vorsprachen genau ein Jahr vorher (z.B. bei beliebten Trauorten/Terminen) werden nicht berücksichtigt! Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir wegen Publikumsverkehr morgens telefonisch nur eingeschränkt erreichbar sind! Gerne können Sie uns dann auch eine Mail mit Ihrem Anliegen mitteilen unter : ehe@mail.aachen.de zusenden. Vergessen Sie bitte nicht, auf jeden Fall Ihre beiden Nachnamen und Ihre Telefonnummer bekannt zu geben, damit unsererseits die Möglichkeit besteht, Sie zu kontaktieren!Terminabsprache ist erforderlich! Beachten Sie bitte, dass derzeit je nach Jahreszeit und Arbeitsaufkommen mit Wartezeiten zur Terminvergabe zwecks Beratung, Antragstellung etc. mit bis zu 8 Wochen Verzögerung gerechnet werden muss. Von daher melden Sie sich bitte frühzeitig, um Ihren Wunschheiratstermin nicht zu gefährden! Vielen Dank! (Stand 09.10.2024)

    Adresse

    Hausanschrift

    Bendelstraße 21

    52062 Aachen

    Kontakt

    Fax: 0241 432-3498

    Telefon Festnetz: 0241 432-3409

    E-Mail: ehe@mail.aachen.de

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Standesamt Aachen

    Beschreibung

    Bereich Eheregister/Lebenspartnerschaftsregister (Alles um das Thema Heiraten, Anerkennung ausländischer Scheidungen, Namensänderungen (Ehename oder Angleichungserklärungen)): Terminabsprache erforderlich! Bereich Geburtenregister (Anmeldung von Neugeborenen, Änderungen nach dem Selbstbestimmungsgesetz, Einbenennungen von Kindern, Änderung der Reihenfolge Vornamen...): Terminabsprache erforderlich! Terminvergabe Bereich Urkundenstelle (Anforderung von Personenstandsurkunden) ist derzeit bis auf Notfälle für den Publikumsverkehr geschlossen! Bereich Sterberegister ist für Bestattungsunternehmen Montags von 10:00 Uhr bis 12:15 Uhr, Dienstags bis Freitags von 08:00 Uhr bis 12.15 Uhr und Mittwoch Nachmittags von 14:00 Uhr bis 16:15 Uhr erreichbar. Hinterbliebene, die einen Sterbefall anmelden wollen, bedürfen einer Terminabsprache! Bitte senden Sie hierzu eine Mail an sterbebuch@mail.aachen.de. Aufgrund vieler Sperrungen und Brückenneubauten in Aachen, lässt sich leider nicht jede Räumlichkeit gut erreichen. Nutzen Sie hier die Informationen Anreise nach Aachen https://verkehr.aachen.de/ Bushaltestellen: Karlsgraben und Annastraße, Parkhaus: Annastraße (Stand: 25.09.2024) Informationen in Leichter Sprache finden Sie auf der Startseite der Stadt Aachen unter Leichte Sprache.Hier finden Sie auch die Themen Heiraten in Aachen, Geburt und Wichtige Bescheinigungen.

    Adresse

    Hausanschrift

    Bendelstraße 21

    52062 Aachen

    Kontakt

    Fax: 0241 432-3498

    Telefon Festnetz: 0241 432-3409

    E-Mail: standesamt@mail.aachen.de

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • Kopie der Heiratsurkunde
    • ggf. Nachweise für den Aufhebungsgrund, z. B. ärztliche Unterlagen, Polizeiberichte

    Formulare

    keine

    Voraussetzungen

    Die Ehe könnte aufhebbar sein, wenn Sie bei der Eheschließung
    z. B.:

    • noch nicht volljährig waren
    • sich bei der Eheschließung im Zustand der Bewusstlosigkeit oder vorübergehender Störung der Geistestätigkeit befanden
    • arglistig getäuscht wurden
    • zur Eingehung der Ehe widerrechtlich durch Drohung bestimmt worden sind oder
    • geschäftsunfähig waren
    • bei der Eheschließung nicht gewusst haben, dass es sich um eine solche handelt.

    Unter bestimmten Gründen ist die Aufhebung der Ehe trotzdem ausgeschlossen. Das wäre der Fall, wenn Sie zu erkennen geben, dass Sie die Ehe fortsetzen wollen. Waren Sie bei Eheschließung z. B. noch nicht 18 Jahre alt und geben jetzt als Volljähriger/Volljährige zu erkennen, dass Sie die Ehe fortsetzen wollen, bleibt es bei der Ehe.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Beschwerde gem. §§ 58 ff. FamFG gegen die familiengerichtliche Entscheidung binnen eines Monats durch eine Rechtsanwältin bzw. einen Rechtsanwalt

    Verfahrensablauf

    Ein Verfahren zur Aufhebung der Ehe kann nur durch eine Rechtsanwältin bzw. einen Rechtsanwalt eingeleitet werden.

    • Die Rechtsanwältin bzw. der Rechtsanwalt wird einen schriftlichen, begründeten Aufhebungsantrag beim Amtsgericht - Familiengericht - einreichen.
    • Das Familiengericht wird diesen Antrag der Ehepartnerin oder dem Ehepartner zustellen.
    • Das weitere Verfahren ist abhängig von der Reaktion der Ehepartnerin/des Ehepartners. In der Regel wird es zu einem gerichtlichen Termin kommen, in dem beide Ehegatten angehört werden. Ggf. ist eine Beweisaufnahme zu den Aufhebungsvoraussetzungen erforderlich.
    • Sodann wird das Familiengericht durch Beschluss über den Antrag entscheiden.
    • Gegen die Entscheidung des Amtsgerichts kann eine Beschwerde eingelegt werden, und zwar binnen eines Monats durch einen Rechtsanwalt. Hierüber wird das zuständige Oberlandesgericht entscheiden.

    Fristen

    Je nach Aufhebungsgrund ein Jahr, z. B. bei arglistiger Täuschung, oder drei Jahre bei widerrechtlicher Drohung ab dem Zeitpunkt der Entdeckung des Aufhebungsgrundes (§ 1317 BGB)

    Bearbeitungsdauer

    Mindestens 3 Monate wegen des vorgegebenen Verfahrensablaufs, in komplexeren Verfahren ggf. länger

    Kosten

    • Rechtsanwaltskosten nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
    • Kosten des Gerichts, § 43 Gesetz über Gerichtskosten in Familiensachen (FamGKG)
    • jeweils Berechnung nach der Höhe des Gegenstandswerts (einkommens und vermögensabhängig)
    • bei Bedürftigkeit kann Verfahrenskostenhilfe beantragt werden

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Senatorin für Justiz und Verfassung der Freien Hansestadt Bremen am 15.09.2020

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Ehe, Täuschung, Aufhebung, widerrechtlich, geschäftsunfähig, Drohung, Bewusstlosigkeit, Eheaufhebung, Arglist, Irrtum, minderjährig

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de