Eheschließung Registrierung von im Ausland geschlossenen Ehen Deutscher ohne Inlandswohnsitz

    Nachbeurkundung einer im Ausland geschlossenen Ehe

    Wenn Sie im Ausland geheiratet haben, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen Ihre Eheschließung nachträglich in ein deutsches Eheregister eintragen lassen.

    Beschreibung

    In Deutschland gibt es kein förmliches Anerkennungsverfahren für ausländische Ehen. Wenn Sie im Ausland geheiratet haben, sind Sie also nicht verpflichtet, sich in ein deutsches Eheregister eintragen zu lassen.

    Um den Umgang mit Behörden und anderen Einrichtungen zu erleichtern, kann es jedoch von Vorteil für Sie sein, sich beim für Sie zuständigen Standesamt in ein deutsches Eheregister eintragen zu lassen. Dort können Sie sich anschließend eine deutsche Eheurkunde ausstellen lassen. Diese beweist Ihre Eheschließung und gibt Aufschluss über die Namensführung.

    Eine im Ausland geschlossene Ehe ist in Deutschland anerkannt, wenn die im Heiratsland geltenden Vorschriften beachtet wurden und die Ehe vor einer gesetzlich bevollmächtigten Person geschlossen wurde.

    Heiratsurkunden aus dem Ausland werden in Deutschland im Falle einer für den deutschen Rechtsbereich wirksam geschlossenen Ehe grundsätzlich anerkannt, jedoch oftmals nur dann akzeptiert, wenn ihre Echtheit in einem besonderen Verfahren festgestellt worden ist. Hierfür ist eine Apostille oder Legalisation hilfreich, die die Echtheit der Urkunde bestätigt. Wenn die Urkunde nicht in deutscher Sprache verfasst wurde, ist in vielen Fällen eine Übersetzung erforderlich.

    Hinweise:

    • Zuständig für die nachträgliche Beurkundung ist das Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich Sie Ihren Wohnsitz haben oder zuletzt hatten oder Ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben.
    • Wenn Sie nie in Deutschland gelebt haben, ist das "Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten - Standesamt I in Berlin" für Sie zuständig.

    Hinweise für Werl: Inhalte der zuständigen Stelle

    Sie wollen heiraten? Ist Ihre Entscheidung getroffen, so ist Ihr erster Schritt die Anmeldung der Eheschließung. Zuständig für die Anmeldung der Eheschließung ist das Standesamt der Stadt oder der Gemeinde, in der Sie Ihren Wohnsitz haben. Bei mehreren Wohnsitzen haben Sie die freie Wahl. Wenn also einer von Ihnen den Haupt- oder Nebenwohnsitz in Werl hat, kommen Sie zur Anmeldung zum Standesamt Werl. Haben Sie keinen Wohnsitz in Werl, möchten aber in Werl heiraten, erfolgt die Anmeldung bei dem Standesamt Ihres Wohnsitzes (innerhalb Deutschlands). Die Unterlagen werden dann von dort dem Standesamt Werl zugesandt. Haben Sie keinen Wohnsitz in Deutschland und möchten in Werl heiraten, dann kann die Anmeldung der Eheschließung direkt in Werl erfolgen. Die Anmeldung der Eheschließung kann frühestens 6 Monate vor dem gewünschten Termin erfolgen. Ist einer von Ihnen verhindert zur Anmeldung der Eheschließung zu kommen, kann er oder sie dem/der Partner/in eine Vollmacht erteilen. Die Unterlagen, die für die Anmeldung benötigt werden, sind sehr individuell. Bitte erkundigen Sie sich vorher beim Standesamt, welche Unterlagen Sie mitbringen müssen. Auskünfte können Sie per Mail oder telefonisch erhalten. Sie wollen in Werl heiraten? Das Standesamt bietet Eheschließungen an jedem Wochentag und an 2 Samstagen im Monat jeweils nach Vereinbarung an. Ihren Wunschtermin vereinbaren Sie bitte bei der Anmeldung der Eheschließung mit den Standesbeamtinnen/Standesbeamten. Trautermine an einem Samstag Eheschließungen werden vom Standesamt Werl im Rathaus, im Städt. Museum Am Rykenberg Wendelin-Leidinger-Haus, Sport- und Tagungshotel Maifeld, Parkhotel/Restaurant "Der Wiener Hof", Landgut Hof Mawick und Wulfs Alte Mühle angeboten. Schauen Sie auch unter: Eheschließungen im besonderen Rahmen Sie möchten zu Ihrer Eheschließung eine ganz persönliche Ansprache? Sollen Ihre Gäste wissen ...... warum Sie gerade diesen Termin gewählt haben wann und wo Sie sich kennengelernt haben warum Sie diesen Mann, diese Frau gewählt haben wie Sie sich die gemeinsame Zukunft vorstellen was Ihnen in Ihrer Beziehung besonders wichtig ist und, und, und dann schreiben Sie dieses - oder anderes - auf und teilen es Ihrer Standesbeamtin bzw. Standesbeamten ca. eine Woche vor Ihrer Eheschließung mit. Die Standesbeamtin / der Standesbeamte werden es in ihrer Ansprache für Sie verwenden, und Sie können so eine ganz individuelle Eheschließung erleben. Sie wollen im Ausland heiraten? Dann sollten Sie sich im gewünschten Eheschließungsort oder bei den Konsulaten erkundigen, welche Unterlagen Sie für eine Eheschließung brauchen. Das Standesamt kann Ihnen keine Hinweise auf die benötigten Unterlagen im Ausland geben. Wir werden für Sie nur tätig, wenn das Land in dem Sie heiraten wollen, ein Ehefähigkeitszeugnis fordert. Hier prüfen wir genau wie beim Antrag zur Eheschließung evtl. Ehehindernisse nach deutschem Recht. Es ist also wieder sehr individuell. Bitte lassen Sie sich beraten, was Sie zur Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses benötigen. Nach der Eheschließung legen Sie bitte dem Bürgerbüro die Heiratsurkunde mit der Überbeglaubigung (Apostille oder Legalisation) in internationaler Form oder mit deutscher Übersetzung vor, damit Sie dort als verheiratet eingetragen werden. Namensänderung? Infoblatt Namensänderung

    Online-Dienste

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    Ansprechpartner

    Standesamt

    Adresse

    Postanschrift

    Hedwig-Dransfeld-Straße 23

    59457 Werl

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02922 800-3208 od. 3209

    Fax: 02922 800-3297

    E-Mail: standesamt@werl.de

    Version

    Technisch geändert am 08.10.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Standesamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Hedwig-Dransfeld-Straße 23

    59457 Werl

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    Telefon Festnetz: 02922 800-3208 od. 3209

    Fax: 02922 800-3297

    E-Mail: standesamt@werl.de

    Version

    Technisch geändert am 06.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Standesamt

    Adresse

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    Hedwig-Dransfeld-Straße 23

    59457 Werl

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    Fax: standesamt@werl.de

    Telefon mobil: 02922 800-3297

    E-Mail: 02922 800-3208 od. 3209

    Version

    Technisch geändert am 19.12.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Heiratsurkunde (Eheurkunde) über die im Ausland geschlossene Ehe, gegebenenfalls mit Beglaubigung durch die zuständige ausländische Behörde (Apostille) oder Legalisation durch die deutsche Auslandsvertretung
    • gültiger Personalausweis, Reisepass oder Reiseausweis oder Nutzung einer ID-Funktion
    • gegebenenfalls Einbürgerungsurkunde, Staatsangehörigkeitsausweis
    • bei Geburt der Eheleute in Deutschland:
      • beglaubigte Abschriften der Geburtsregister von den Standesämtern der Geburtsorte
    • bei Geburt der Eheleute im Ausland:
      • Geburtsurkunden mit Beglaubigung durch die zuständige ausländische Behörde (Apostille) oder Legalisation durch die deutsche Auslandsvertretung
    • war ein Ehepartner schon einmal verheiratet:
      • beglaubigte Abschrift aus dem deutschen Eheregister der letzten Ehe mit Auflösungsvermerk
      • ersatzweise oder bei früherer Eheschließung im Ausland: Nachweise über die Schließung und Auflösung aller vorherigen Ehen, zum Beispiel Eheurkunden, Sterbeurkunden, alle Scheidungsurteile, mit Echtheitsnachweis (Apostille oder Legalisation)
        • vollständig und mit Vermerk des Gerichts, seit wann das Urteil rechtskräftig ist ("Rechtskraftvermerk")
      • gegebenenfalls Anerkennung der ausländischen Scheidung durch den Präsidenten des Oberlandesgerichts
    • hatte ein Ehepartner schon einmal eine eingetragene Lebenspartnerschaft begründet:
      • Nachweise über die Begründung und Auflösung aller Lebenspartnerschaften
    • Übersetzungen aller Urkunden in fremder Sprache durch im Inland vereidigte Übersetzerinnen oder Übersetzer
    • im Einzelfall können weitere Dokumente erforderlich sein

    Formulare

    Hinweise für Werl: Inhalte der zuständigen Stelle

    Infoblatt Namensänderung Vollmacht Eheschließung

    Voraussetzungen

    • Die Ehe wurde im Ausland geschlossen und mindestens eine der beiden Personen hat die deutsche Staatsangehörigkeit beziehungsweise ist als ausländischer Flüchtling, Asylberechtigte oder Asylberechtigter oder staatenlose Person anerkannt.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Anweisungsantrag bei dem für das Standesamt zuständigen Amtsgericht (Personenstandsgericht)

    Fristen

    • Den Antrag auf Beurkundung der Eheschließung können zu Lebzeiten nur die Ehegatten selbst stellen.
    • Nach dem Tod beider Ehegatten sind auch deren Eltern und Kinder antragsberechtigt.

    Kosten

    Hinweise für Werl: Inhalte der zuständigen Stelle

    Wenn beide Verlobte die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen 50,- Euro Wenn einer oder beide Verlobten die ausländische Staatsangehörigkeit besitzen 70,- Euro Eheschließung in Werl bei Anmeldung Wohnsitzstandesamt 40,- Euro Eheurkunde 12,- Euro Eheschließung außerhalb der Öffnungszeiten montags bis mittwochs ab 12:30 Uhr donnerstags und freitags 12:30 - 13:30 Uhr 66,- Euro freitags ab 14.00 Uhr 106,- Euro samstags 146,- Euro Eheschließung in einem Trauraum außerhalb des Rathauses (Sport- und Tagungshotel Maifeld, Parkhotel/Restaurant "Der Wiener Hof, Die Alte Kirche, Landgut Mawick und Il Mulino da Vito e Rosa) 100,- Euro Raummiete, Dekoration und Aufsicht müssen die Eheschließenden direkt mit den Betreibern der privaten Trauräume regeln.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) am 05.06.2023

    Version

    Technisch geändert am 21.12.2024

    Stichwörter

    Hochzeit im Ausland, Hochzeit, Eheregister, Eheschließung, Ehe im Ausland, Nachbeurkundung, Erstbeurkundung, Heirat, Ehe, Erstregistrierung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English