Eheschließung Registrierung von im Ausland geschlossenen Ehen Deutscher ohne Inlandswohnsitz

    Nachbeurkundung einer im Ausland geschlossenen Ehe

    Wenn Sie im Ausland geheiratet haben, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen Ihre Eheschließung nachträglich in ein deutsches Eheregister eintragen lassen.

    Beschreibung

    In Deutschland gibt es kein förmliches Anerkennungsverfahren für ausländische Ehen. Wenn Sie im Ausland geheiratet haben, sind Sie also nicht verpflichtet, sich in ein deutsches Eheregister eintragen zu lassen.

    Um den Umgang mit Behörden und anderen Einrichtungen zu erleichtern, kann es jedoch von Vorteil für Sie sein, sich beim für Sie zuständigen Standesamt in ein deutsches Eheregister eintragen zu lassen. Dort können Sie sich anschließend eine deutsche Eheurkunde ausstellen lassen. Diese beweist Ihre Eheschließung und gibt Aufschluss über die Namensführung.

    Eine im Ausland geschlossene Ehe ist in Deutschland anerkannt, wenn die im Heiratsland geltenden Vorschriften beachtet wurden und die Ehe vor einer gesetzlich bevollmächtigten Person geschlossen wurde.

    Heiratsurkunden aus dem Ausland werden in Deutschland im Falle einer für den deutschen Rechtsbereich wirksam geschlossenen Ehe grundsätzlich anerkannt, jedoch oftmals nur dann akzeptiert, wenn ihre Echtheit in einem besonderen Verfahren festgestellt worden ist. Hierfür ist eine Apostille oder Legalisation hilfreich, die die Echtheit der Urkunde bestätigt. Wenn die Urkunde nicht in deutscher Sprache verfasst wurde, ist in vielen Fällen eine Übersetzung erforderlich.

    Hinweise:

    • Zuständig für die nachträgliche Beurkundung ist das Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich Sie Ihren Wohnsitz haben oder zuletzt hatten oder Ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben.
    • Wenn Sie nie in Deutschland gelebt haben, ist das "Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten - Standesamt I in Berlin" für Sie zuständig.

    Hinweise für Velbert: Inhalte der zuständigen Stelle

    Aufgrund einer gesetzlichen Änderung spricht man seit dem 01.07.1998 von der "Anmeldung zur Eheschließung", vorher bekannt als "Aufgebot". Die Anmeldung zur Eheschließung dient dazu, festzustellen, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Heirat erfüllt sind (z. B. Volljährigkeit, Geschäftsfähigkeit etc.). Wo muss die Eheschließung angemeldet werden? Zuständig ist das Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich einer der Eheschließenden seinen/ihren Wohnsitz hat. Bei getrenntem Wohnsitz oder mehreren Wohnsitzen besteht eine Wahlmöglichkeit. Wie lange ist die "Anmeldung der Eheschließung" gültig?Die Anmeldung hat eine Gültigkeit von sechs Monaten. Das bedeutet, dass Ihr Hochzeitstermin innerhalb dieser Zeit liegen muss. Bei Ihrer Planung weit im Voraus beachten Sie bitte, dass die Anmeldung auch erst sechs Monate vor Ihrem Wunschtermin erfolgen kann. Kann die Heirat auch bei einem anderen Standesamt erfolgen?Ja, bei einem Standesamt ihrer Wahl innerhalb Deutschlands. Sie sollten dort vorab erfragen, ob ihr Wunschtermin möglich ist. Die Formalitäten wickeln Sie bei Ihrem Standesamt am Wohnort ab, von dort werden die Unterlagen dem Heiratsstandesamt übersandt. Benötigen wir noch Trauzeugen oder Trauzeuginnen?Es liegt im Ermessen des Brautpaares, Trauzeugen beziehungsweise Trauzeuginnen zu wählen. Sie können einen oder zwei Personen benennen. Es besteht aber auch die Möglichkeit, ohne Trauzeugin oder Trauzeuge zu heiraten.Die ausgewählten Personen müssen volljährig sein und sich durch gültigen Personalausweis oder Reisepass ausweisen können. Kann ich die Anmeldung zur Eheschließung alleine durchführen, da mein Partner verhindert ist?In Ausnahmefällen besteht die Möglichkeit, die Anmeldung zur Eheschließung nur durch einen Verlobten oder eine Verlobte oder einen Vertreter beziehungsweise eine Vertreterin durchführen zu lassen. Benötigt wird hierzu eine Vollmacht. Dürfen Foto- oder Filmaufnahmen während der Trauung vorgenommen werden?Bild- oder Filmaufnahmen bedürfen im Einzelfall immer der Zustimmung der durchführenden Standesbeamtin/des durchführenden Standesbeamten. Wird diese Zustimmung im Einzelfall erteilt, dürfen die Aufnahmen nur dann in sozialen Netzwerken geteilt werden, wenn keine Mitarbeiter/innen abgebildet oder aufgenommen sind.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Standesamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Thomasstr. 1

    42551 Velbert

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 06.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Heiratsurkunde (Eheurkunde) über die im Ausland geschlossene Ehe, gegebenenfalls mit Beglaubigung durch die zuständige ausländische Behörde (Apostille) oder Legalisation durch die deutsche Auslandsvertretung
    • gültiger Personalausweis, Reisepass oder Reiseausweis oder Nutzung einer ID-Funktion
    • gegebenenfalls Einbürgerungsurkunde, Staatsangehörigkeitsausweis
    • bei Geburt der Eheleute in Deutschland:
      • beglaubigte Abschriften der Geburtsregister von den Standesämtern der Geburtsorte
    • bei Geburt der Eheleute im Ausland:
      • Geburtsurkunden mit Beglaubigung durch die zuständige ausländische Behörde (Apostille) oder Legalisation durch die deutsche Auslandsvertretung
    • war ein Ehepartner schon einmal verheiratet:
      • beglaubigte Abschrift aus dem deutschen Eheregister der letzten Ehe mit Auflösungsvermerk
      • ersatzweise oder bei früherer Eheschließung im Ausland: Nachweise über die Schließung und Auflösung aller vorherigen Ehen, zum Beispiel Eheurkunden, Sterbeurkunden, alle Scheidungsurteile, mit Echtheitsnachweis (Apostille oder Legalisation)
        • vollständig und mit Vermerk des Gerichts, seit wann das Urteil rechtskräftig ist ("Rechtskraftvermerk")
      • gegebenenfalls Anerkennung der ausländischen Scheidung durch den Präsidenten des Oberlandesgerichts
    • hatte ein Ehepartner schon einmal eine eingetragene Lebenspartnerschaft begründet:
      • Nachweise über die Begründung und Auflösung aller Lebenspartnerschaften
    • Übersetzungen aller Urkunden in fremder Sprache durch im Inland vereidigte Übersetzerinnen oder Übersetzer
    • im Einzelfall können weitere Dokumente erforderlich sein

    Hinweise für Velbert: Inhalte der zuständigen Stelle

    Eine häufig gestellte Frage ist die Frage nach den erforderlichen Unterlagen.Dies kann jedoch nicht allgemein beantwortet werden, da die persönlichen Verhältnisse der Paare oft sehr unterschiedlich sind. Das nachfolgende Beispiel bezieht sich auf den Fall:Beide sind deutsche Staatsangehörige, noch nicht verheiratet gewesen, wohnhaft in Velbert und haben keine gemeinsamen Kinder (ansonsten fügen Sie eine Geburtsurkunde jeden gemeinsamen Kindes bei) Vorzulegen sind: beglaubigte Ablichtung des Geburtsregisters (erhältlich beim Standesamt des Geburtsortes; nicht erforderlich bei Geburt in Velbert, Neviges oder Langenberg) gültiger Personalausweis oder Reisepass erweiterte Meldebescheinigung der Meldebehörde (nicht älter als fünf Tage; bei Wohnsitz in Velbert, Neviges oder Langenberg wird die Bescheinigung im Standesamt ausgestellt). Sollte einer von Ihnen bereits einmal verheiratet gewesen sein, reichen Sie bitte eine beglaubigte Abschrift des Eheregisters ein (erhältlich beim Standesamt Ihrer Vorehe). In anderen Fällen sollte zur Klärung der erforderlichen Unterlagen Kontakt mit dem Standesamt aufgenommen werden.

    Voraussetzungen

    • Die Ehe wurde im Ausland geschlossen und mindestens eine der beiden Personen hat die deutsche Staatsangehörigkeit beziehungsweise ist als ausländischer Flüchtling, Asylberechtigte oder Asylberechtigter oder staatenlose Person anerkannt.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Anweisungsantrag bei dem für das Standesamt zuständigen Amtsgericht (Personenstandsgericht)

    Fristen

    • Den Antrag auf Beurkundung der Eheschließung können zu Lebzeiten nur die Ehegatten selbst stellen.
    • Nach dem Tod beider Ehegatten sind auch deren Eltern und Kinder antragsberechtigt.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Velbert: Inhalte der zuständigen Stelle

    Die Anmeldung einer Eheschließung kann nur mit Termin vorgenommen werden. Eine Terminabsprache mit der zuständigen Standesbeamtin ist daher erforderlich.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) am 05.06.2023

    Version

    Technisch geändert am 13.12.2024

    Stichwörter

    Nachbeurkundung, Ehe im Ausland, Hochzeit im Ausland, Heirat, Erstbeurkundung, Eheschließung, Ehe, Erstregistrierung, Hochzeit, Eheregister

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de