Eheschließung Registrierung

    Beurkundung einer Eheschließung im Ausland durch ein deutsches Standesamt

    Beschreibung

    Ordnungsgemäß ausgestellte Heiratsurkunden (Eheurkunden) aus dem Ausland werden in Deutschland grundsätzlich anerkannt. Eine Pflicht zur Nachbeurkundung besteht nicht.

    Der nachträgliche Eintrag in das Eheregister kann jedoch von Vorteil sein, weil Ihnen das hiesige Standesamt dann eine deutsche Eheurkunde auszustellen vermag. Etwaige Übersetzungen und Beglaubigungen der ausländischen Urkunde entfallen somit künftig.

    Hinweise für Kamen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Sie wollen heiraten? Wir freuen uns, wenn Sie in Kamen den Bund fürs Leben schließen möchten.Eheschließungen werden in Kamen im Trauzimmer des Rathauses durchgeführt und im Schloss Heeren. Im Trauzimmer können 22 Gäste an der standesamtlichen Trauung teilnehmen und im Schloss Heeren aufgrund der Raumgröße 50 Gäste. Als besondere Serviceleistung stehen Ihnen die Kamener Standesbeamtinnen auch außerhalb der Dienstzeiten zur Verfügung. Der erste amtliche Schritt auf dem Weg in die Ehe ist die förmliche Anmeldung (früher:Aufgebot) der Eheschließung bei dem Standesamt, in dessen Bezirk mindestens einer der Verlobten wohnt. Selbstverständlich können Sie anschließend die Ehe bei jedem Standesamt in Deutschland schließen. Ihre Unterlagen werden in diesem Fall an das Standesamt Ihres Wunschortes weitergeleitet. Die Anmeldung kann frühestens sechs Monate vor dem gewünschten Hochzeitstermin erfolgen. Sie können Ihren Wunschtermin jedoch schon 12 Monate vorher beim Standesamt Kamen reservieren. Welche Unterlagen und Urkunden für die Anmeldung der Eheschließung erforderlich sind, hängt vom konkreten Einzelfall ab. Wir beraten und unterstützen Sie gerne bei der Zusammenstellung der notwendigen Unterlagen.In der Regel erfolgt die Anmeldung persönlich durch beide Verlobten. Falls Sie nicht gemeinsam ins Standesamt kommen können, ist es möglich, dass ein Verlobter den anderen mit einer schriftlichen Einverständniserklärung bevollmächtigt, die Eheschließung alleine anzumelden. Sollten Sie beide verhindert sein, haben Sie auch die Möglichkeit, die Eheanmeldung durch einen Vertreter vornehmen zu lassen. Beachten Sie bitte, daß ein Vertreter Vollmachten beider Verlobten vorlegen muß. Falls einer der Verlobten die deutsche Sprache nicht versteht, bringen Sie bitte einen Dolmetscher mit. Bei der Anmeldung der Eheschließung nehmen wir auch Ihre Erklärungen zu der von Ihnen gewünschten Namensführung entgegen. Sie können einen gemeinsamen Ehenamen bestimmen. Dies kann der Name des Mannes oder der Name der Frau sein. Die Ehenamensbestimmung muss aber nicht bei der Eheschließung erfolgen, sondern kann ohne jede Frist auch zu einem späteren Zeitpunkt vorgenommen werden.Eine Ehenamensbestimmung ist unwiderruflich. Der Ehegatte, dessen Name nicht Ehename geworden ist, kann durch Erklärung seinen Geburtsnamen oder den zur Zeit der Erklärung über die Bestimmung des Ehenamens geführten Namen dem neuen Ehenamen voranstellen oder anfügen. Nur dieser Ehegatte führt dann einen Doppelnamen. Die Voranstellung oder Anfügung Ihres Namens können Sie einmal wieder rückgängig machen. Besteht der Ehename bereits aus einem Doppelnamen, kann keine weitere Erklärung zum Namen abgegeben werden.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    • bei Wohnsitz im Inland: das Standesamt des Ortes, wo Sie wohnen oder sich gewöhnlich aufhalten
    • bei Wohnsitz im Ausland: Standesamt I in Berlin

    Standesamt I in Berlin
    Schönstedtstr. 5
    13357 Berlin (Mitte)
    Tel.: + 49 30 90 269-5000
    Fax: + 49 30 90 269-5245

    Öffnungszeiten:
    Mo geschlossen
    Di 09:00 - 12:00 Uhr
    Mi geschlossen
    Do 14:00 bis 17:00 Uhr
    Fr geschlossen

    Zuständigkeit

    • bei Wohnsitz im Inland: das Standesamt des Ortes, wo Sie wohnen oder sich gewöhnlich aufhalten
    • bei Wohnsitz im Ausland: Standesamt I in Berlin

    Standesamt I in Berlin
    Schönstedtstr. 5
    13357 Berlin (Mitte)
    Tel.: + 49 30 90 269-5000
    Fax: + 49 30 90 269-5245

    Öffnungszeiten:
    Mo geschlossen
    Di 09:00 - 12:00 Uhr
    Mi geschlossen
    Do 14:00 bis 17:00 Uhr
    Fr geschlossen

    Ansprechpartner

    30.2 Standesamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    59174 Kamen

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Heiratsurkunde (Eheurkunde) über die im Ausland geschlossene Ehe, gegebenenfalls mit Beglaubigung durch die zuständige ausländische Behörde (Apostille) oder Legalisation durch die deutsche Auslandsvertretung
    • gültiger Personalausweis, Reisepass oder Reiseausweis
    • gegebenenfalls Einbürgerungsurkunde, Staatsangehörigkeitsausweis
    • Übersetzungen aller Urkunden in fremder Sprache durch im Inland vereidigte Übersetzer

    Weitere zusätzlich erforderliche Unterlagen:

    bei Geburt der Eheleute in Deutschland:

    • die Geburtsurkunden

    Bei Geburt der Eheleute im Ausland:

    • die Geburtsurkunden mit Beglaubigung durch die zuständige ausländische Behörde (Apostille) oder Legalisation durch die deutsche Auslandsvertretung

    War ein Ehepartner schon einmal verheiratet:

    • beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister der letzten Vorehe mit Auflösungsvermerk
    • ersatzweise oder bei früherer Eheschließung im Ausland: Nachweise über die Schließung und Auflösung aller Vorehen - zum Beispiel Eheurkunden, Sterbeurkunden, alle Scheidungsurteile (vollständig und mit Vermerk des Gerichts, seit wann das Urteil rechtskräftig ist / "Rechtskraftvermerk")
    • gegebenenfalls Anerkennung der ausländischen Scheidung durch den Präsidenten des Oberlandesgerichts

    Hatte ein Ehepartner schon einmal eine eingetragene Lebenspartnerschaft begründet:

    • Nachweise über die Begründung und Auflösung aller Lebenspartnerschaften

    Hinweise für Kamen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Jeder Fall liegt anders. Ein ausführliches Informations- und Beratungsgespräch ist deshalb der erste Schritt auf dem Weg in die Ehe. Grundsätzlich werden folgende Unterlagen benötigt: Gültiger Personalausweis oder Reisepass Eine beglaubigte Abschrift vom Geburtsregister, wenn Sie nicht in Kamen geboren sind (möglichst aktuell; zu erhalten beim Standesamt des Geburtsortes). Aktuelle Aufenthaltsbescheinigung des Hauptwohnsitzes, wenn Sie nicht in Kamen wohnen. In nachfolgenden besonderen Fällen sind weitere Unterlagen erforderlich:Bei Personen, die geschieden oder verwitwet sind:Beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister der Vorehe oder Eheurkunde mit Auflösungsvermerk (Scheidung oder Tod).Die Unterlagen erhalten Sie beim Standesamt der EheschließungGgf. Geburtsurkunden von Kindern aus der Vorehe. Hinweis:Bei Eheschließung und Scheidung oder Sterbefall im Ausland lassen Sie sich bitte beraten.Bei Personen unter 18 Jahren:Befreiung von der Eheunmündigkeit durch das Familiengericht.Bei Personen mit gemeinsamen minderjährigen Kindern:Geburtsurkunden der KinderBei Personen mit ausländischer Staatsangehörigkeit:Wegen der vielen heimatstaatlichen Besonderheiten und Ausnahmen ist eine persönliche Beratung im Standesamt erforderlich.

    Voraussetzungen

    Eine im Ausland geschlossene Ehe kann nur dann in das deutsche Eheregister eingetragen werden, wenn sie rechtsgültig geschlossen wurde. Außerdem darf sie deutschem Recht nicht widersprechen.

    Die Nachbeurkundung der Eheschließung ist möglich für:

    • deutsche Staatsangehörige
    • Staatenlose, heimatlose Ausländer oder ausländische Flüchtlinge mit gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland

    Antragsberechtigte:

    • jeder Ehepartner
    • sind beide verstorben:
      • deren Eltern oder
      • deren Kinder

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Kamen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch (BGBEG) Personenstandsgesetz Personenstandsverordnung

    Verfahrensablauf

    Details zu den Modalitäten und den Unterlagen, die das Standesamt im Einzelnen von Ihnen benötigt, erfragen Sie dort bitte vorab telefonisch.

    • Stellen Sie die erforderlichen Unterlagen zusammen und suchen Sie das Standesamt auf.
    • Der Standesbeamte oder die Standesbeamtin prüft, ob die Beurkundung durch ein deutsches Standesamt möglich ist.
    • Liegen die Voraussetzungen vor, kann die Eintragung in das Eheregister erfolgen.

    Bei Bedarf stellt Ihnen das Standesamt nach erfolgter Registereintragung eine Eheurkunde aus.

    Kosten

    Die Gebühr richtet sich nach der Staatsangehörigkeit der Ehepartner zum Zeitpunkt der Eheschließung.

    • Beurkundung einer im Ausland geschlossenen Ehe
      • bei deutscher Staatsangehörigkeit beider Partner: 60,00 Euro
      • bei ausländischer Staatsangehörigkeit
        • eines Partners: 90,00 Euro
        • beider Partner: 110,00 Euro
    • Beurkundung oder Beglaubigung einer Erklärung, Einwilligung oder Zustimmung zur Namensführung aufgrund familienrechtlicher Vorschriften: 25,00 Euro
    • Ausfertigung der Eheurkunde:
      • ein Exemplar: 10,00 Euro
      • jedes weitere Exemplar, wenn gleichzeitig beantragt: 5,00 Euro

    Hinweise (Besonderheiten)

    Seit 1. Januar 2009 werden keine beglaubigten Abschriften aus dem Familienbuch mehr ausgestellt - das Standesamt führt die Daten der Familienbücher als Heiratseinträge weiter.

    Sollten Sie einen Nachweis benötigen, fordern Sie bitte jeweils eine Eheurkunde an.

    Haben Sie im Ausland geheiratet, können Sie beim Standesamt Ihres Heimatortes beantragen, dass die Eheschließung nachträglich im deutschen Eheregister beurkundet wird.

    Hinweise für Kamen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Falls sich Ihre Namensführung durch die Eheschließung ändert, können Sie bereits nach der Anmeldung zur Eheschließung beim Bürgerbüro einen auf den neuen Namen lautenden Personalausweis oder Reisepass beantragen. Das neue Ausweisdokument wird Ihnen dann nach der Eheschließung durch den Standesbeamten ausgehändigt. Voraussetzung ist, dass Sie deutsche Staatsangehörige und in Kamen mit Hauptwohnsitz gemeldet sind. Beachten Sie bitte die Anfertigungsdauer bei der Bundesdruckerei. Was müssen Sie nach der Eheschließung beachten? Personalausweis und Reisepass Bei einer Namensänderung müssen Sie die Neuausstellung Ihres Personalausweises oder Ihre Reisepasses beim Bürgerbüro beantragen. Kraftfahrzeugpapiere Eine Namensänderung ist sowohl in die Zulassungsbescheinigung I (alter Fahrzeugschein), als auch in die Zulassungsbescheinigung II (alter Fahrzeugbrief) einzutragen. Beachten Sie Bitte, dass die Eintragung einer Namensänderung in den alten Fahrzeugbrief in Kamen nicht vorgenommen werden darf. Diese Änderung kann nur bei der Fahrzeugzulassungsstelle in Unna oder Lünen erfolgen.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern

    Version

    Technisch geändert am 17.12.2024

    Stichwörter

    Familienbuch, Stammbuch

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English