Eheschließung Registrierung

    Beurkundung einer Eheschließung im Ausland durch ein deutsches Standesamt

    Beschreibung

    Ordnungsgemäß ausgestellte Heiratsurkunden (Eheurkunden) aus dem Ausland werden in Deutschland grundsätzlich anerkannt. Eine Pflicht zur Nachbeurkundung besteht nicht.

    Der nachträgliche Eintrag in das Eheregister kann jedoch von Vorteil sein, weil Ihnen das hiesige Standesamt dann eine deutsche Eheurkunde auszustellen vermag. Etwaige Übersetzungen und Beglaubigungen der ausländischen Urkunde entfallen somit künftig.

    Hinweise für Morsbach: Inhalte der zuständigen Stelle

    Eheschließungen werden während der Öffnungszeiten des Standesamtes und an jedem ersten Samstag im Monat durchgeführt. Für die Durchführung der Trauungen stehen auch ehrenamtliche Eheschließungsbeamt:innen zur Verfügung, so dass auch weitere Eheschließungstermine buchbar sind. Wenn Sie einen persönlichen Wunschtermin haben - sprechen Sie uns gerne an. Einer Eheschließung geht deren Anmeldung voraus. Die Eheschließung kann frühestens sechs Monate vor dem Heiratstermin beim Standesamt angemeldet werden, wenn einer der Verlobten seinen Wohnsitz (Haupt- oder Nebenwohnung) in Morsbach hat. Die Anmeldung der Eheschließung sollte persönlich durch das Brautpaar erfolgen. Sollte es dem Brautpaar zeitlich nicht möglich sein, dass beide die Anmeldung vornehmen können, so kann die Anmeldung auch nur von einem Partner/einer Partnerin mit der sorgfältig ausgefüllten Bevollmächtigung vorgenommen werden. Rechtliche Voraussetzungen für eine Eheschließung sind nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB): die Volljährigkeit (oder Ehemündigkeitserklärung) die Geschäftsfähigkeit keine Verwandtschaft in gerader Linie und keine Geschwisterschaft keine bestehende Ehe (Sie sind ledig oder frühere Ehen müssen aufgelöst sein). Sind diese rechtlichen Voraussetzungen erfüllt, so kann die Anmeldung der Eheschließung beim Standesamt erfolgen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    • bei Wohnsitz im Inland: das Standesamt des Ortes, wo Sie wohnen oder sich gewöhnlich aufhalten
    • bei Wohnsitz im Ausland: Standesamt I in Berlin

    Standesamt I in Berlin
    Schönstedtstr. 5
    13357 Berlin (Mitte)
    Tel.: + 49 30 90 269-5000
    Fax: + 49 30 90 269-5245

    Öffnungszeiten:
    Mo geschlossen
    Di 09:00 - 12:00 Uhr
    Mi geschlossen
    Do 14:00 bis 17:00 Uhr
    Fr geschlossen

    Zuständigkeit

    • bei Wohnsitz im Inland: das Standesamt des Ortes, wo Sie wohnen oder sich gewöhnlich aufhalten
    • bei Wohnsitz im Ausland: Standesamt I in Berlin

    Standesamt I in Berlin
    Schönstedtstr. 5
    13357 Berlin (Mitte)
    Tel.: + 49 30 90 269-5000
    Fax: + 49 30 90 269-5245

    Öffnungszeiten:
    Mo geschlossen
    Di 09:00 - 12:00 Uhr
    Mi geschlossen
    Do 14:00 bis 17:00 Uhr
    Fr geschlossen

    Ansprechpartner

    Standesamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Bahnhofstraße 2

    51597 Morsbach

    Kontakt

    Fax: 02294 699-187

    Telefon Festnetz: 02294 699-508

    E-Mail: standesamt@gemeinde-morsbach.de

    Version

    Technisch geändert am 18.12.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Heiratsurkunde (Eheurkunde) über die im Ausland geschlossene Ehe, gegebenenfalls mit Beglaubigung durch die zuständige ausländische Behörde (Apostille) oder Legalisation durch die deutsche Auslandsvertretung
    • gültiger Personalausweis, Reisepass oder Reiseausweis
    • gegebenenfalls Einbürgerungsurkunde, Staatsangehörigkeitsausweis
    • Übersetzungen aller Urkunden in fremder Sprache durch im Inland vereidigte Übersetzer

    Weitere zusätzlich erforderliche Unterlagen:

    bei Geburt der Eheleute in Deutschland:

    • die Geburtsurkunden

    Bei Geburt der Eheleute im Ausland:

    • die Geburtsurkunden mit Beglaubigung durch die zuständige ausländische Behörde (Apostille) oder Legalisation durch die deutsche Auslandsvertretung

    War ein Ehepartner schon einmal verheiratet:

    • beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister der letzten Vorehe mit Auflösungsvermerk
    • ersatzweise oder bei früherer Eheschließung im Ausland: Nachweise über die Schließung und Auflösung aller Vorehen - zum Beispiel Eheurkunden, Sterbeurkunden, alle Scheidungsurteile (vollständig und mit Vermerk des Gerichts, seit wann das Urteil rechtskräftig ist / "Rechtskraftvermerk")
    • gegebenenfalls Anerkennung der ausländischen Scheidung durch den Präsidenten des Oberlandesgerichts

    Hatte ein Ehepartner schon einmal eine eingetragene Lebenspartnerschaft begründet:

    • Nachweise über die Begründung und Auflösung aller Lebenspartnerschaften

    Hinweise für Morsbach: Inhalte der zuständigen Stelle

    Welche Unterlagen für die Anmeldung der Eheschließung erforderlich sind, richtet sich natürlich nach der persönlichen Situation des Brautpaares (Vorehen, Ausländerbeteiligung usw). Die folgende Aufstellung kann daher nur einen groben Überblick liefern. Brautpaar, beide deutsche Staatsangehörige und ledig (noch nicht verheiratet gewesen) Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister (vom Standesamt des Geburtsortes) Aufenthaltsbescheinigung vom Einwohnermeldeamt des Wohnortes (nicht erforderlich für Einwohner:innen, die in Morsbach wohnhaft sind) Nachweis der Identität (Personalausweis oder Reisepass) Geburtsurkunden der gemeinsamen Kinder Brautpaar, beide deutsche Staatsangehörige und schon verheiratet gewesen Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister (vom Standesamt des Geburtsortes) Aufenthaltsbescheinigung vom Einwohnermeldeamt des Wohnortes (nicht erforderlich für Einwohner:innen, die in Morsbach wohnhaft sind) Nachweis der Identität (Personalausweis oder Reisepass) Beglaubigte Abschrift vom Eheregister (Familienbuch) oder Eheurkunde der früheren Ehe Scheidungsurteil(e) bzw. Sterbeurkunde früherer Ehegatten Geburtsurkunden der gemeinsamen Kinder Fälle mit Ausländerbeteiligung Sofern einer oder beide Verlobte eine ausländische Staatsangehörigkeit haben, so sind eine Vielzahl von ausländischen Rechtsvorschriften zu beachten. In diesen Fällen ist oftmals eine umfangreiche Information erforderlich. Bitte setzen Sie sich daher wegen der Vereinbarung eines Termins für ein Beratungsgespräch mit dem Standesamt in Verbindung.

    Voraussetzungen

    Eine im Ausland geschlossene Ehe kann nur dann in das deutsche Eheregister eingetragen werden, wenn sie rechtsgültig geschlossen wurde. Außerdem darf sie deutschem Recht nicht widersprechen.

    Die Nachbeurkundung der Eheschließung ist möglich für:

    • deutsche Staatsangehörige
    • Staatenlose, heimatlose Ausländer oder ausländische Flüchtlinge mit gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland

    Antragsberechtigte:

    • jeder Ehepartner
    • sind beide verstorben:
      • deren Eltern oder
      • deren Kinder

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Details zu den Modalitäten und den Unterlagen, die das Standesamt im Einzelnen von Ihnen benötigt, erfragen Sie dort bitte vorab telefonisch.

    • Stellen Sie die erforderlichen Unterlagen zusammen und suchen Sie das Standesamt auf.
    • Der Standesbeamte oder die Standesbeamtin prüft, ob die Beurkundung durch ein deutsches Standesamt möglich ist.
    • Liegen die Voraussetzungen vor, kann die Eintragung in das Eheregister erfolgen.

    Bei Bedarf stellt Ihnen das Standesamt nach erfolgter Registereintragung eine Eheurkunde aus.

    Kosten

    Die Gebühr richtet sich nach der Staatsangehörigkeit der Ehepartner zum Zeitpunkt der Eheschließung.

    • Beurkundung einer im Ausland geschlossenen Ehe
      • bei deutscher Staatsangehörigkeit beider Partner: 60,00 Euro
      • bei ausländischer Staatsangehörigkeit
        • eines Partners: 90,00 Euro
        • beider Partner: 110,00 Euro
    • Beurkundung oder Beglaubigung einer Erklärung, Einwilligung oder Zustimmung zur Namensführung aufgrund familienrechtlicher Vorschriften: 25,00 Euro
    • Ausfertigung der Eheurkunde:
      • ein Exemplar: 10,00 Euro
      • jedes weitere Exemplar, wenn gleichzeitig beantragt: 5,00 Euro

    Hinweise (Besonderheiten)

    Seit 1. Januar 2009 werden keine beglaubigten Abschriften aus dem Familienbuch mehr ausgestellt - das Standesamt führt die Daten der Familienbücher als Heiratseinträge weiter.

    Sollten Sie einen Nachweis benötigen, fordern Sie bitte jeweils eine Eheurkunde an.

    Haben Sie im Ausland geheiratet, können Sie beim Standesamt Ihres Heimatortes beantragen, dass die Eheschließung nachträglich im deutschen Eheregister beurkundet wird.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern

    Version

    Technisch geändert am 09.01.2025

    Stichwörter

    Stammbuch, Familienbuch

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English