Eheschließung Registrierung

    Beurkundung einer Eheschließung im Ausland durch ein deutsches Standesamt

    Beschreibung

    Ordnungsgemäß ausgestellte Heiratsurkunden (Eheurkunden) aus dem Ausland werden in Deutschland grundsätzlich anerkannt. Eine Pflicht zur Nachbeurkundung besteht nicht.

    Der nachträgliche Eintrag in das Eheregister kann jedoch von Vorteil sein, weil Ihnen das hiesige Standesamt dann eine deutsche Eheurkunde auszustellen vermag. Etwaige Übersetzungen und Beglaubigungen der ausländischen Urkunde entfallen somit künftig.

    Hinweise für Waldfeucht: Inhalte der zuständigen Stelle

    Wenn Sie heiraten möchten, muss vorher beim Standesamt die Ehe angemeldet werden. Zuständig für die Anmeldung der Ehe ist das Standesamt Ihres Wohnsitzes. Heiraten können Sie vor jedem anderem Standesamt in Deutschland. Sie können die Ehe beim Standesamt der Gemeinde Waldfeucht nur anmelden, wenn einer der Eheschließenden in der Gemeinde Waldfeucht wohnt. Die Anmeldung kann frühestens 6 Monate vor dem gewünschten Trautermin geschehen. Unterlagen Welche Unterlagen Sie benötigen, hängt vom Einzelfall ab. In folgenden Fällen sollten Sie sich vor der Anmeldung beim Standesamt erkundigen: einer der Eheschließenden war bereits einmal verheiratet, die Eheschließenden haben gemeinsame Kinder, einer der Eheschließenden oder beide Eheschließenden besitzt/besitzen eine ausländische Staatsangehörigkeit, einer der Eheschließenden wurde nicht im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland geboren. Ist es für beide Eheschließenden die erste Ehe, sind beide volljährig und Deutsche, dann reichen im Regelfall: erweiterte Meldebescheinigung Ihres Wohnsitzes (entfällt bei Wohnsitz in der Gemeinde Waldfeucht), max. 6 Monate alter Auszug aus dem Geburtenregister (ausgestellt vom Standesamt des Geburtsortes) - entfällt bei Geburt in der Gemeinde Waldfeucht, gültiger Personalausweis oder Reisepass. Können nicht beide Eheschließenden zur Anmeldung erscheinen, wird eine Vollmacht benötigt Das Standesamt kann weitere Unterlagen verlangen, wenn dies zum Nachweis der Angaben erforderlich ist. Fristen Die Eheanmeldung kann frühestens 6 Monate vor dem Termin der Eheschließung erfolgen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    • bei Wohnsitz im Inland: das Standesamt des Ortes, wo Sie wohnen oder sich gewöhnlich aufhalten
    • bei Wohnsitz im Ausland: Standesamt I in Berlin

    Standesamt I in Berlin
    Schönstedtstr. 5
    13357 Berlin (Mitte)
    Tel.: + 49 30 90 269-5000
    Fax: + 49 30 90 269-5245

    Öffnungszeiten:
    Mo geschlossen
    Di 09:00 - 12:00 Uhr
    Mi geschlossen
    Do 14:00 bis 17:00 Uhr
    Fr geschlossen

    Zuständigkeit

    • bei Wohnsitz im Inland: das Standesamt des Ortes, wo Sie wohnen oder sich gewöhnlich aufhalten
    • bei Wohnsitz im Ausland: Standesamt I in Berlin

    Standesamt I in Berlin
    Schönstedtstr. 5
    13357 Berlin (Mitte)
    Tel.: + 49 30 90 269-5000
    Fax: + 49 30 90 269-5245

    Öffnungszeiten:
    Mo geschlossen
    Di 09:00 - 12:00 Uhr
    Mi geschlossen
    Do 14:00 bis 17:00 Uhr
    Fr geschlossen

    Ansprechpartner

    Fachbereich Ordnung und Soziales

    Adresse

    Hausanschrift

    Lambertusstraße 13

    52525 Waldfeucht

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Heiratsurkunde (Eheurkunde) über die im Ausland geschlossene Ehe, gegebenenfalls mit Beglaubigung durch die zuständige ausländische Behörde (Apostille) oder Legalisation durch die deutsche Auslandsvertretung
    • gültiger Personalausweis, Reisepass oder Reiseausweis
    • gegebenenfalls Einbürgerungsurkunde, Staatsangehörigkeitsausweis
    • Übersetzungen aller Urkunden in fremder Sprache durch im Inland vereidigte Übersetzer

    Weitere zusätzlich erforderliche Unterlagen:

    bei Geburt der Eheleute in Deutschland:

    • die Geburtsurkunden

    Bei Geburt der Eheleute im Ausland:

    • die Geburtsurkunden mit Beglaubigung durch die zuständige ausländische Behörde (Apostille) oder Legalisation durch die deutsche Auslandsvertretung

    War ein Ehepartner schon einmal verheiratet:

    • beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister der letzten Vorehe mit Auflösungsvermerk
    • ersatzweise oder bei früherer Eheschließung im Ausland: Nachweise über die Schließung und Auflösung aller Vorehen - zum Beispiel Eheurkunden, Sterbeurkunden, alle Scheidungsurteile (vollständig und mit Vermerk des Gerichts, seit wann das Urteil rechtskräftig ist / "Rechtskraftvermerk")
    • gegebenenfalls Anerkennung der ausländischen Scheidung durch den Präsidenten des Oberlandesgerichts

    Hatte ein Ehepartner schon einmal eine eingetragene Lebenspartnerschaft begründet:

    • Nachweise über die Begründung und Auflösung aller Lebenspartnerschaften

    Voraussetzungen

    Eine im Ausland geschlossene Ehe kann nur dann in das deutsche Eheregister eingetragen werden, wenn sie rechtsgültig geschlossen wurde. Außerdem darf sie deutschem Recht nicht widersprechen.

    Die Nachbeurkundung der Eheschließung ist möglich für:

    • deutsche Staatsangehörige
    • Staatenlose, heimatlose Ausländer oder ausländische Flüchtlinge mit gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland

    Antragsberechtigte:

    • jeder Ehepartner
    • sind beide verstorben:
      • deren Eltern oder
      • deren Kinder

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Details zu den Modalitäten und den Unterlagen, die das Standesamt im Einzelnen von Ihnen benötigt, erfragen Sie dort bitte vorab telefonisch.

    • Stellen Sie die erforderlichen Unterlagen zusammen und suchen Sie das Standesamt auf.
    • Der Standesbeamte oder die Standesbeamtin prüft, ob die Beurkundung durch ein deutsches Standesamt möglich ist.
    • Liegen die Voraussetzungen vor, kann die Eintragung in das Eheregister erfolgen.

    Bei Bedarf stellt Ihnen das Standesamt nach erfolgter Registereintragung eine Eheurkunde aus.

    Kosten

    Die Gebühr richtet sich nach der Staatsangehörigkeit der Ehepartner zum Zeitpunkt der Eheschließung.

    • Beurkundung einer im Ausland geschlossenen Ehe
      • bei deutscher Staatsangehörigkeit beider Partner: 60,00 Euro
      • bei ausländischer Staatsangehörigkeit
        • eines Partners: 90,00 Euro
        • beider Partner: 110,00 Euro
    • Beurkundung oder Beglaubigung einer Erklärung, Einwilligung oder Zustimmung zur Namensführung aufgrund familienrechtlicher Vorschriften: 25,00 Euro
    • Ausfertigung der Eheurkunde:
      • ein Exemplar: 10,00 Euro
      • jedes weitere Exemplar, wenn gleichzeitig beantragt: 5,00 Euro

    Hinweise (Besonderheiten)

    Seit 1. Januar 2009 werden keine beglaubigten Abschriften aus dem Familienbuch mehr ausgestellt - das Standesamt führt die Daten der Familienbücher als Heiratseinträge weiter.

    Sollten Sie einen Nachweis benötigen, fordern Sie bitte jeweils eine Eheurkunde an.

    Haben Sie im Ausland geheiratet, können Sie beim Standesamt Ihres Heimatortes beantragen, dass die Eheschließung nachträglich im deutschen Eheregister beurkundet wird.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern

    Version

    Technisch geändert am 17.12.2024

    Stichwörter

    Familienbuch, Stammbuch

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English