Eheschließung Registrierung

    Beurkundung einer Eheschließung im Ausland durch ein deutsches Standesamt

    Beschreibung

    Ordnungsgemäß ausgestellte Heiratsurkunden (Eheurkunden) aus dem Ausland werden in Deutschland grundsätzlich anerkannt. Eine Pflicht zur Nachbeurkundung besteht nicht.

    Der nachträgliche Eintrag in das Eheregister kann jedoch von Vorteil sein, weil Ihnen das hiesige Standesamt dann eine deutsche Eheurkunde auszustellen vermag. Etwaige Übersetzungen und Beglaubigungen der ausländischen Urkunde entfallen somit künftig.

    Hinweise für Korschenbroich: Inhalte der zuständigen Stelle

    Anmeldungen zu Eheschließungen können nur nach Terminvereinbarung erfolgen. Für den ersten Schritt ins Eheglück ist die förmliche Anmeldung der Eheschließung beim Standesamt erforderlich. Zuständig ist das Standesamt, in dessen Bezirk eine/r der Verlobten seinen Haupt- oder Nebenwohnsitz hat, angemeldet ist. Wenn Sie beide nicht in Korschenbroich wohnen, jedoch in Korschenbroich heiraten wollen, melden Sie die Eheschließung bei Ihrem Wohnsitzstandesamt an. Dieses ermächtigt dann das Standesamt der Stadt Korschenbroich, die Eheschließung vorzunehmen. Die Anmeldung zur Eheschließung ist sechs Monate gültig. Falls Sie einen Hochzeitswunschtermin haben, sollten Sie sich frühzeitig mit dem Standesamt in Verbindung setzen. Eine Terminreservierung kann bereits jetzt erfolgen. Das Trauzimmer liegt im "Alten Rathaus", Regentenstraße 1. Das Trauzimmer ist nicht barrierefrei zu erreichen. Die Stadt Korschenbroich bietet einmal im Monat "Trauungen am Samstagmorgen" an. Diese finden abwechselnd im Kulturbahnhof Korschenbroich, im Sandbauernhof Liedberg, im Schloss Liedberg und im Rittergut Birkhof statt. Die Termine (jeweils samstags) für 2024 sind: Sandbauernhof: 07.09.2024 und 09.11.2024 Kulturbahnhof: 06.07.2024 Schloss Liedberg: 29.06.2024 und 24.08.2024 Rittergut Birkhof: 12.10.2024; 07.12.2024 Die Termine (jeweils samstags) für 2025 sind: Sandbauernhof: 29.03.; 02.08.; 15.11.2025 Schloss Liedberg: 26.04.; 05.07.; 11.10.2025 Rittergut Birkhof: 10.05.; 14.06.; 06.09.; 06.12.2025 Die Trauungen finden zu folgenden Uhrzeiten statt: 10:00 Uhr, 10:45 Uhr, 11:30 Uhr, 12:15 Uhr. Standesamtliche Trauungen sind nach Absprache auch im Alten Rathaus in Glehn möglich. Personenanzahl je Räumlickeit: Rathaus: 19 Personen inkl. Brautpaar Rathaus Glehn: 16 Personen inkl. Brautpaar Kulturbahnhof: 25 Personen inkl. Brautpaar Sandbauernhof: 40 Personen inkl. Brautpaar Schloss Liedberg: 40 Personen inkl. Brautpaar Rittergut Birkhof: 30 Personen inkl. Brautpaar Den Antragsassistenten für eine Vollmacht zur Anmeldung einer Eheschließung finden Sie unter "Link zu externem Verfahren". Hinweis: Bitte nutzen Sie zum Ausfüllen und Drucken des im Anschluss generierten PDF-Formulars möglichst folgende Browser: Firefox, Edge, Google Chrome. Bei Nutzung des Internet Explorers kann es zu einer fehlerhaften Darstellung kommen. Information nach Artikel 13 EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) können Sie hier abrufen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    • bei Wohnsitz im Inland: das Standesamt des Ortes, wo Sie wohnen oder sich gewöhnlich aufhalten
    • bei Wohnsitz im Ausland: Standesamt I in Berlin

    Standesamt I in Berlin
    Schönstedtstr. 5
    13357 Berlin (Mitte)
    Tel.: + 49 30 90 269-5000
    Fax: + 49 30 90 269-5245

    Öffnungszeiten:
    Mo geschlossen
    Di 09:00 - 12:00 Uhr
    Mi geschlossen
    Do 14:00 bis 17:00 Uhr
    Fr geschlossen

    Zuständigkeit

    • bei Wohnsitz im Inland: das Standesamt des Ortes, wo Sie wohnen oder sich gewöhnlich aufhalten
    • bei Wohnsitz im Ausland: Standesamt I in Berlin

    Standesamt I in Berlin
    Schönstedtstr. 5
    13357 Berlin (Mitte)
    Tel.: + 49 30 90 269-5000
    Fax: + 49 30 90 269-5245

    Öffnungszeiten:
    Mo geschlossen
    Di 09:00 - 12:00 Uhr
    Mi geschlossen
    Do 14:00 bis 17:00 Uhr
    Fr geschlossen

    Ansprechpartner

    Personenstandswesen

    Adresse

    Hausanschrift

    Regentenstraße 1

    41352 Korschenbroich

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02161 613-120

    Fax: 02161 613-108

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Heiratsurkunde (Eheurkunde) über die im Ausland geschlossene Ehe, gegebenenfalls mit Beglaubigung durch die zuständige ausländische Behörde (Apostille) oder Legalisation durch die deutsche Auslandsvertretung
    • gültiger Personalausweis, Reisepass oder Reiseausweis
    • gegebenenfalls Einbürgerungsurkunde, Staatsangehörigkeitsausweis
    • Übersetzungen aller Urkunden in fremder Sprache durch im Inland vereidigte Übersetzer

    Weitere zusätzlich erforderliche Unterlagen:

    bei Geburt der Eheleute in Deutschland:

    • die Geburtsurkunden

    Bei Geburt der Eheleute im Ausland:

    • die Geburtsurkunden mit Beglaubigung durch die zuständige ausländische Behörde (Apostille) oder Legalisation durch die deutsche Auslandsvertretung

    War ein Ehepartner schon einmal verheiratet:

    • beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister der letzten Vorehe mit Auflösungsvermerk
    • ersatzweise oder bei früherer Eheschließung im Ausland: Nachweise über die Schließung und Auflösung aller Vorehen - zum Beispiel Eheurkunden, Sterbeurkunden, alle Scheidungsurteile (vollständig und mit Vermerk des Gerichts, seit wann das Urteil rechtskräftig ist / "Rechtskraftvermerk")
    • gegebenenfalls Anerkennung der ausländischen Scheidung durch den Präsidenten des Oberlandesgerichts

    Hatte ein Ehepartner schon einmal eine eingetragene Lebenspartnerschaft begründet:

    • Nachweise über die Begründung und Auflösung aller Lebenspartnerschaften

    Hinweise für Korschenbroich: Inhalte der zuständigen Stelle

    Die Vorlage Ihres gültigen Pesonalausweises oder Reisepasses reicht unter folgenden Voraussetzungen aus: beide Verlobte sind deutsche Staatsangehörige beide Verlobte sind volljährig und kinderlos keine/r der Verlobten war bereits verheiratet beide Verlobte haben ihren Hauptwohnsitz in Korschenbroich und Sie sind in Korschenbroich geboren.

    Voraussetzungen

    Eine im Ausland geschlossene Ehe kann nur dann in das deutsche Eheregister eingetragen werden, wenn sie rechtsgültig geschlossen wurde. Außerdem darf sie deutschem Recht nicht widersprechen.

    Die Nachbeurkundung der Eheschließung ist möglich für:

    • deutsche Staatsangehörige
    • Staatenlose, heimatlose Ausländer oder ausländische Flüchtlinge mit gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland

    Antragsberechtigte:

    • jeder Ehepartner
    • sind beide verstorben:
      • deren Eltern oder
      • deren Kinder

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Details zu den Modalitäten und den Unterlagen, die das Standesamt im Einzelnen von Ihnen benötigt, erfragen Sie dort bitte vorab telefonisch.

    • Stellen Sie die erforderlichen Unterlagen zusammen und suchen Sie das Standesamt auf.
    • Der Standesbeamte oder die Standesbeamtin prüft, ob die Beurkundung durch ein deutsches Standesamt möglich ist.
    • Liegen die Voraussetzungen vor, kann die Eintragung in das Eheregister erfolgen.

    Bei Bedarf stellt Ihnen das Standesamt nach erfolgter Registereintragung eine Eheurkunde aus.

    Kosten

    Die Gebühr richtet sich nach der Staatsangehörigkeit der Ehepartner zum Zeitpunkt der Eheschließung.

    • Beurkundung einer im Ausland geschlossenen Ehe
      • bei deutscher Staatsangehörigkeit beider Partner: 60,00 Euro
      • bei ausländischer Staatsangehörigkeit
        • eines Partners: 90,00 Euro
        • beider Partner: 110,00 Euro
    • Beurkundung oder Beglaubigung einer Erklärung, Einwilligung oder Zustimmung zur Namensführung aufgrund familienrechtlicher Vorschriften: 25,00 Euro
    • Ausfertigung der Eheurkunde:
      • ein Exemplar: 10,00 Euro
      • jedes weitere Exemplar, wenn gleichzeitig beantragt: 5,00 Euro

    Hinweise für Korschenbroich: Inhalte der zuständigen Stelle

    wenn beide Verlobte die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen: 40,00 EUR wenn einer oder beide Verlobte ausl. Staatsangehörige sind: 66,00 EUR Erklärung zur Namensführung: 21,00 EUR Erteilung einer Bescheinigung über Namensführung: 9,00 EUR Erteilung einer Personenstandsurkunde: 10,00 EUR Stammbuch: von 13,50 EUR bis 29,00 EUR Trauung außerhalb der üblichen Öffnungszeiten zusätzlich 66,00 EUR Die Stadt Korschenbroich erhebt Zusatzgebühren für die Nutzung der auswärtigen Trausäale. Diese werden schon bei der Reservierung fällig. Über die Buchung und Vorreservierung erhält das Paar ein gesondertes Schreiben, die ihre Buchungsreservierung und die Bedingungen für evtl. Stornierungen enthält. Trauzimmer Rathaus Korschenbroich: keine Zusatzgebühren Trauzimmer Rathaus Glehn: 120 EUR Trauzimmer Sandbauernhof: 120 EUR Trauzimmer Kulturbahnhof: 120 EUR Ambiente Trausaal Schloss Liedberg: 200 EUR Ambiente Trausaal Rittergut Birkhof: 200 EUR

    Hinweise (Besonderheiten)

    Seit 1. Januar 2009 werden keine beglaubigten Abschriften aus dem Familienbuch mehr ausgestellt - das Standesamt führt die Daten der Familienbücher als Heiratseinträge weiter.

    Sollten Sie einen Nachweis benötigen, fordern Sie bitte jeweils eine Eheurkunde an.

    Haben Sie im Ausland geheiratet, können Sie beim Standesamt Ihres Heimatortes beantragen, dass die Eheschließung nachträglich im deutschen Eheregister beurkundet wird.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern

    Version

    Technisch geändert am 17.12.2024

    Stichwörter

    Familienbuch, Stammbuch

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English