Beschädigtenversorgung nach Häftlingshilfegesetz Gewährung

    Beschädigtenversorgung nach Häftlingshilfegesetz Gewährung

    Mit dem Häftlingshilfegesetz werden Opfern zahlreiche Hilfemöglichkeit eröffnet, um soziale Ausgleichsleistungen in Anspruch nehmen zu können.

    Hinweise für Olpe: Beschädigtenversorgung nach Häftlingshilfegesetz Gewährung

    Mit dem Häftlingshilfegesetz werden Opfern zahlreiche Hilfemöglichkeit eröffnet, um soziale Ausgleichsleistungen in Anspruch nehmen zu können.

    Beschreibung

    Das Häftlingshilfegesetz regelt finanzielle Ausgleichsleistungen für Personen deutscher Staatsangehörigkeit, die nach dem Zweiten Weltkrieg in der sowjetischen Besatzungszone (SBZ) oder im sowjetischen Sektor Berlins oder in den Staaten des Ostblocks aus politischen Gründen in Gewahrsam genommen wurden, sowie für deren Angehörige und Hinterbliebene.

    Erlitt eine Person während des Gewahrsams eine Schädigung, erhält sie Versorgung in analoger Anwendung der Bestimmungen des Bundesversorgungsgesetzes. Leistungen erhalten auch Hinterbliebene, wenn der Gewahrsam zum Tod des Inhaftierten führte.

    Hinweise für Olpe: Beschädigtenversorgung nach Häftlingshilfegesetz Gewährung

    Das Häftlingshilfegesetz regelt finanzielle Ausgleichsleistungen für Personen deutscher Staatsangehörigkeit, die nach dem Zweiten Weltkrieg in der sowjetischen Besatzungszone (SBZ) oder im sowjetischen Sektor Berlins oder in den Staaten des Ostblocks aus politischen Gründen in Gewahrsam genommen wurden, sowie für deren Angehörige und Hinterbliebene.

    Erlitt eine Person während des Gewahrsams eine Schädigung, erhält sie Versorgung in analoger Anwendung der Bestimmungen des Bundesversorgungsgesetzes. Leistungen erhalten auch Hinterbliebene, wenn der Gewahrsam zum Tod des Inhaftierten führte.

    Ansprechpartner

    Kreisstadt Olpe

    Adresse

    Postanschrift

    Franziskanerstraße 6

    57462 Olpe

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02761 83-0

    Fax: 02761 83-1330

    E-Mail: rathaus@olpe.de

    Version

    Technisch geändert am 08.10.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Rehabilitierungsbescheinigung

    Hinweise für Olpe: Beschädigtenversorgung nach Häftlingshilfegesetz Gewährung

    Rehabilitierungsbescheinigung

    Formulare

    Formulare stellen die Länder zur Verfügung. Es gibt kein Onlineverfahren, es besteht eine Schriftformerfordernis.

    Hinweise für Olpe: Beschädigtenversorgung nach Häftlingshilfegesetz Gewährung

    Formulare stellen die Länder zur Verfügung. Es gibt kein Onlineverfahren, es besteht eine Schriftformerfordernis.

    Voraussetzungen

    Gesundheitliche Schädigung während der Haft

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    Gesundheitliche Schädigung während der Haft

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Olpe: Beschädigtenversorgung nach Häftlingshilfegesetz Gewährung

    Fristen

    Keine für die Antragstellung. Evtl. Leistungen werden erst ab Antrag gewährt.

    Hinweise für Olpe: Beschädigtenversorgung nach Häftlingshilfegesetz Gewährung

    Keine für die Antragstellung. Evtl. Leistungen werden erst ab Antrag gewährt.

    Bearbeitungsdauer

    Selten unter 12 Monaten

    Hinweise für Olpe: Beschädigtenversorgung nach Häftlingshilfegesetz Gewährung

    Selten unter 12 Monaten

    Kosten

    Keine

    Hinweise für Olpe: Beschädigtenversorgung nach Häftlingshilfegesetz Gewährung

    Keine

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen am 15.01.2021

    Version

    Technisch geändert am 29.11.2024

    Stichwörter

    Opferrente, Opferrente

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English