• Neuss (Landkreis Rhein-Kreis Neuss, Nordrhein-Westfalen)
Beschädigtenversorgung nach Häftlingshilfegesetz Gewährung

Beschädigtenversorgung nach Häftlingshilfegesetz Gewährung

Mit dem Häftlingshilfegesetz werden Opfern zahlreiche Hilfemöglichkeit eröffnet, um soziale Ausgleichsleistungen in Anspruch nehmen zu können.

Beschreibung

Das Häftlingshilfegesetz regelt finanzielle Ausgleichsleistungen für Personen deutscher Staatsangehörigkeit, die nach dem Zweiten Weltkrieg in der sowjetischen Besatzungszone (SBZ) oder im sowjetischen Sektor Berlins oder in den Staaten des Ostblocks aus politischen Gründen in Gewahrsam genommen wurden, sowie für deren Angehörige und Hinterbliebene.

Erlitt eine Person während des Gewahrsams eine Schädigung, erhält sie Versorgung in analoger Anwendung der Bestimmungen des Bundesversorgungsgesetzes. Leistungen erhalten auch Hinterbliebene, wenn der Gewahrsam zum Tod des Inhaftierten führte.

Ansprechpartner

Für Neuss wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

erforderliche Unterlagen

Rehabilitierungsbescheinigung

Formulare

Formulare stellen die Länder zur Verfügung. Es gibt kein Onlineverfahren, es besteht eine Schriftformerfordernis.

Voraussetzungen

Gesundheitliche Schädigung während der Haft

Rechtsgrundlage(n)

Fristen

Keine für die Antragstellung. Evtl. Leistungen werden erst ab Antrag gewährt.

Bearbeitungsdauer

Selten unter 12 Monaten

Kosten

Keine

Gültigkeitsgebiet

Nordrhein-Westfalen

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen am 15.01.2021

Version

Technisch geändert am 21.12.2024

Stichwörter

Opferrente, Opferrente

Sprachversion

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Deutsch

Sprache: de