Fahrerbescheinigung im grenzüberschreitenden Güterkraftverkehr Erteilung

    Grenzüberschreitender Güterkraftverkehr - Fahrerbescheinigung beantragen

    Wenn Sie Fahrpersonal aus Nicht-EU-Staaten beschäftigen, müssen Sie für diese eine Fahrerbescheinigung beantragen.

    Hinweise für Lippe: Inhalte der zuständigen Stelle

    Fahrpersonal aus Nicht-EU-Staaten - erfahren Sie hier, was Sie dabei beachten müssen

    Beschreibung

    Wer als Unternehmen des gewerblichen Güterkraftverkehrs mit Gemeinschaftslizenzen Fahrpersonal einsetzt, das nicht einem Mitgliedstaat der Europäischen Union (EU) oder einem Vertragsstaats des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder der Schweiz angehört, benötigt jeweils eine Fahrerbescheinigung für die betroffenen Personen. Diese wird durch das Unternehmen für das Fahrpersonal beantragt.

    Die Regelung dient als Nachweis, dass keine illegale oder missbräuchliche Beschäftigung von Arbeitnehmern aus Nicht-EU-Staaten erfolgt.

    Die Fahrerbescheinigung berechtigt das Fahrpersonal, das Fahrzeug im Auftrag des Güterkraftverkehrsunternehmens innerhalb der EU zu führen. Sie wird für einen Zeitraum von bis zu 5 Jahren erteilt. Sie kann aber auch auf einen kürzeren Zeitraum befristet werden, wenn der Aufenthaltstitel oder der Reisepass früher ablaufen. Wenn das Arbeitsverhältnis beendet wird, muss die Fahrerbescheinigung an die Genehmigungsbehörde zurückgegeben werden. 

    Das Fahrpersonal muss die Original-Fahrerbescheinigung bei jeder Fahrt mit sich führen. Eine beglaubigte Abschrift der Fahrerbescheinigung ist in den Geschäftsräumen des Unternehmens aufzubewahren.

    Hinweise für Lippe: Inhalte der zuständigen Stelle

    Wenn Sie als Unternehmerin oder Unternehmer Fahrpersonal aus Nicht-EU-Staaten beschäftigen, müssen Sie hierfür eine Fahrerbescheinigung beantragen. Sie wird dem Inhaber der Gemeinschaftslizenz für jeden Fahrer ausgestellt, der Staatsangehöriger eines Nicht-EU-Staates ist und den er rechtmäßig beschäftigt. Hinweis: Die Fahrerinnen und Fahrer müssen die Original-Fahrerbescheinigung bei jeder Fahrt mit sich führen. Eine beglaubigte Abschrift der Fahrerbescheinigung ist in Ihren Geschäftsräumen aufzubewahren. Die Fahrerbescheinigung ist bis zu 5 Jahre gültig, kann aber auch auf einen kürzeren Zeitraum befristet werden, wenn der Aufenthaltstitel oder der Reisepass früher ablaufen. Wenn das Arbeitsverhältnis beendet wird, muss die Fahrerbescheinigung an die Genehmigungsbehörde zurückgegeben werden. Als Unternehmer müssen Sie dafür sorgen, dass das ausländische Personal alle zur Kontrolle erforderlichen Unterlagen mitführt. Diese sind der Pass, Passersatz oder Ausweisersatz und die Aufenthaltsgenehmigung oder Duldung (Aussetzung der Abschiebung) und die Arbeitsgenehmigung, soweit erteilt oder eine gültige EU Fahrerbescheinigung. Werden die erforderlichen Unterlagen nicht mitgeführt oder auf Verlangen nicht zur Prüfung ausgehändigt, können das Bundesamt für Güterverkehr sowie sonstige Kontrollberechtigte die Weiterfahrt solange untersagen, bis die erforderlichen Unterlagen vorgelegt werden.

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    Ansprechpartner

    Verkehrssicherung und -lenkung

    Beschreibung

    Um den öffentlichen Straßenverkehr ordnungsgemäß und möglichst sicher gestalten zu können, werden bestimmte Regeln benötigt. Wir erteilen Ausnahmegenehmigungen für Sonderfälle, beispielsweise für den Großraum- und Schwerlastverkehr.

    Adresse

    Hausanschrift

    Braunenbrucher Weg 18

    32758 Detmold

    Öffnungszeiten

    Montag, Mittwoch und Freitag:07:30 - 12:00 UhrDienstag und Donnerstag:07:30 - 12:00 Uhr und13:30 - 16:00 Uhr

    Kontakt

    Fax: +49 5231 62-1959

    Telefon Festnetz: +49 5231 62-1410

    E-Mail: verkehrssicherung@kreis-lippe.de

    Version

    Technisch geändert am 23.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • Gemeinschaftslizenz des antragstellenden Unternehmens
    • folgende Unterlagen des Fahrpersonals als Kopie:
      • Führerschein
      • Reisepass
      • Aufenthaltsgenehmigung
      • Arbeitserlaubnis
      • Sozialversicherungsausweis

    Hinweise für Lippe: Inhalte der zuständigen Stelle

    Antrag Gemeinschaftslizenz vom Fahrpersonal Arbeitsgenehmigung Aufenthaltserlaubnis Pass Fahrerlaubnis

    Formulare

    Hinweise für Lippe: Inhalte der zuständigen Stelle

    Güterkraftverkehr Berichtigung UrkundeGüterkraftverkehr Ersatzausstellung Urkunde

    Rechtsgrundlage(n)

    Verordnung über den grenzüberschreitenden Güterkraftverkehr und den Kabotageverkehr

    Hinweise für Lippe: Inhalte der zuständigen Stelle

    Verordnung (EG) Nr. 1072/2009 des europäischen Parlaments und Rates über gemeinsame Regeln für den Zugang zum Markt des grenzüberschreitenden Güterkraftverkehrs Verordnung über den grenzüberschreitenden Güterkraftverkehr und den Kabotageverkehr (GüKGrKabotageV) EU Verordnung 1072/2009 GüKGrKabotageV

    Kosten

    Hinweise für Lippe: Inhalte der zuständigen Stelle

    Ausstellung: EUR 70,00 Korrektur / Ersatzausstellung: EUR 50,00 Zahlungsweisen: Überweisung

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr am 24.08.2020

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English