Gewerberegisterauszug Übermittlung

    Auskunft über Gewerbetreibende beantragen

    Öffentliche Stellen, Unternehmen und Privatpersonen können die Erteilung einer Auskunft über Gewerbemeldedaten beantragen.

    Beschreibung

    Als Gewerberegister wird ein von den Gemeindeverwaltungen geführtes Verzeichnis über die in der Gemeinde angezeigten Gewerbetreibenden bezeichnet, die in der jeweiligen Gemeinde ihren Sitz haben.

    Öffentliche Stellen, Unternehmen und Privatpersonen können auf Antrag Auskunft über die erhobenen Gewerbemeldedaten erhalten. Eine Einwilligung des Betroffenen für die Weitergabe seiner Daten ist nicht erforderlich.

    Gewerbemeldedaten:
    - Der Name des Gewerbetreibenden, die betriebliche Anschrift und die angezeigte Tätigkeit (Grunddaten) können allgemein zugänglich gemacht werden.

    - Für eine darüberhinausgehende Auskunft über Gewerbemeldedaten müssen Sie ein rechtliches Interesse nachweisen - zum Beispiel zur Geltendmachung von Rechtsansprüchen oder für Kreditvergaben an die Gewerbetreibende oder den Gewerbetreibenden.

    Hinweise für Castrop-Rauxel: Inhalte der zuständigen Stelle

    Für die Auskunft aus dem Gewerberegister steht Ihnen jederzeit auch die virtuelle Gewerbeauskunft zur Verfügung. Hinweis: Bei der Gewerberegisterauskunft handelt es sich nicht um Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister.
    Für die Auskunft aus dem Gewerberegister steht Ihnen jederzeit auch die virtuelle Gewerbeauskunft zur Verfügung. Hinweis: Bei der Gewerberegisterauskunft handelt es sich nicht um Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Stadt Castrop-Rauxel

    Beschreibung

    Bereich Ordnung und Bürgerservice / Abteilung Gewerbe

    Adresse

    Hausanschrift

    Europaplatz 1

    44575 Castrop-Rauxel

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02305/106-2350

    Fax: 02305/106-2404

    E-Mail: gewerbewesen@castrop-rauxel.de

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Gewerbeangelegenheiten

    Beschreibung

    Bitte vereinbaren Sie einen Termin Vor Ihrem Besuch im Rathaus müssen Sie einen Termin für Ihr Anliegen vereinbaren. Der Zugang ist nur nach vorheriger Absprache mit dem zuständigen Bereich möglich. Aufgaben der Gewerbeabteilung: An-, Ab- und Ummeldung von Gewerben Gewerberechtliche Erlaubnisse Konzessionen für Gaststätten und Spielhallen Gewerbeuntersagungen Marktangelegenheiten Volksfeste, Großveranstaltungen Aufgaben nach dem Ladenschlussgesetz Verkaufsoffene Sonntage

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    Europaplatz 1

    44575 Castrop-Rauxel

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    Telefon Festnetz: 02305 / 106 - 2351

    Fax: 02305 / 106 - 2404

    E-Mail: gewerbewesen@castrop-rauxel.de

    Version

    Technisch geändert am 17.12.2024

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    erforderliche Unterlagen

    keine

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    Personalausweis/Reisepass, ggfs. Vollmacht, Nachweis des berechtigten Interesses
    Personalausweis/Reisepass, ggfs. Vollmacht, Nachweis des berechtigten Interesses

    Voraussetzungen

    - Für eine einfache Auskunft: keine Voraussetzungen

    - Für eine erweiterte Auskunft: rechtliches Interesse

    • beispielsweise Schuldtitel, Vertragskopien, Rechnungen oder Ähnliches

    Hinweise für Castrop-Rauxel: Inhalte der zuständigen Stelle

    Es ist ein berechtigtes Interesse nachzuweisen.
    Es ist ein berechtigtes Interesse nachzuweisen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    - ggf. Widerspruch

    - verwaltungsgerichtliche Klage

    Verfahrensablauf

    -    Reichen Sie den Antrag auf Auskunft zu Gewerbemeldedaten bei der zuständigen Stelle ein.
    -    Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag auf Vollständigkeit und ob Sie ein rechtliches Interesse an einer Auskunft über Gewerbemeldedaten haben.
    -    Wenn Ihr Antrag genehmigt wird, erhalten Sie die Auskunft über die Gewerbemeldedaten sowie ein Gebührenbescheid.

    Fristen

    keine

    Kosten

    Hinweise für Castrop-Rauxel: Inhalte der zuständigen Stelle

    20 EUR
    20 EUR

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen am 05.02.2024

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Auskunft Gewerberegister, Gewerbe, Gewerbekartei, Gewerberegister, Gewerbeauskunft, Gewerbemeldedaten, Gewerberegisterauskunft, Gewerbeverzeichnis, Gewerberegisterauszug Datenübermittlung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English