Festsetzung von Messen, Ausstellungen oder Märkte aufheben

    Sie können die Festsetzung einer Messe, Ausstellung oder eines Marktes aufheben lassen.

    Beschreibung

    Als veranstaltende Person können Sie die Aufhebung Ihrer bereits festgesetzten Messen, Ausstellungen oder Märkte beantragen.

    Die Aufhebung der Festsetzung für Wochen-, Jahrmärkte oder Volksfeste erfolgt nur, wenn die Durchführung der Veranstaltung für Sie nicht zumutbar ist. 

    Bei Messen, Ausstellungen oder Großmärkte genügt auch die Anzeige, dass die Veranstaltung nicht oder nicht mehr durchgeführt wird.

    Hinweise für Rees: Inhalte der zuständigen Stelle

    Spezielle Hinweise für - Stadt ReesAm Mittwoch nach der Kirmes findet von 08-15 Uhr der große Reeser Krammarkt statt. Bis zu 150 Markthändler bieten dann ihre Waren an. Eine alte Tradition ist es, dass auf dem Markt "Grüner Hering" angeboten wird. Bewerbungsschluss für diesen Markt ist der 30. April des jeweiligen Veranstaltungsjahres. Ihre Bewerbung muss folgende Angaben enthalten:Vor- und Zuname sowie ständige Anschrift des BewerbersWarenangebotStandgrößeWird Strom benötigt (Anschlusswert)Wird das Fahrzeug am Stand benötigt Hinweis:Die Bewerbungen begründen keinen Rechtsanspruch auf Zulassung oder auf einen bestimmten Platz.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Stabsstelle für Öffentlichkeitsarbeit, Stadtmarketing, Tourismus und Kultur

    Beschreibung

    Ebenfalls zur Stabsstelle für Öffentlichkeitsarbeit, Stadtmarketing, Tourismus und Kultur gehört die im Markt 41 ansässige Touristinformation. Gäste der Stadt aber auch Einheimische können dort Eintrittskarten für Veranstaltungen kaufen oder sich über Sehenswürdigkeiten und das touristische Angebot der Stadt informieren. Sie ist täglich von 10 Uhr bis 16 Uhr geöffnet.

    Adresse

    Hausanschrift

    Markt 1

    46459 Rees

    Kontakt

    Fax: joern.franken@stadt-rees.de

    E-Mail: +49 2851 51-145

    Version

    Technisch geändert am 23.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fachbereich 3 - Öffentliche Ordnung

    Adresse

    Hausanschrift

    Markt 1

    46459 Rees

    Öffnungszeiten

    Montag bis Donnerstag08:00 - 12:00 UhrDienstag und Donnerstag14:00 - 16:00 UhrFreitag08:00 - 12:30 UhrTerminvereinbarung außerhalb der Öffnungszeiten nach vorheriger Absprache möglich.

    Kontakt

    Fax: ordnungsamt@stadt-rees.de

    E-Mail: +49 2851 51-134

    Version

    Technisch geändert am 23.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Machen Sie in Ihrem formlosen Antrag die folgenden Angaben:

    • Angaben zur veranstaltenden Person
    • Bezeichnung der Veranstaltung
    • Anschrift der Veranstaltung
    • Begründung der Aufhebung

    Voraussetzungen

    • Die Veranstaltung wurde bereits von der zuständigen Stelle festgesetzt.
    • Bei der Veranstaltung handelt es sich um eine der folgenden Veranstaltungsformen:
      • Messe
      • Ausstellung
      • Großmarkt
      • Wochenmarkt
      • Spezialmarkt
      • Jahrmarkt
    • Die Festsetzung eines Wochen- oder Jahrmarktes oder eines Volksfestes können Sie nur aufheben lassen, wenn Ihnen die Durchführung nicht zugemutet werden kann.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Widerspruch

    Verfahrensablauf

    • Sie reichen einen Antrag auf Aufhebung der Festsetzung einer Veranstaltung mit allen erforderlichen Unterlagen postalisch oder per E-Mail bei der zuständigen Stelle ein. 
    • Die zuständige Stelle prüft Ihre Unterlagen. Bei Bedarf fordert sie weitere Unterlagen oder Auskünfte von Ihnen an.
    • Die zuständige Stelle entscheidet über Ihren Antrag.
    • Sie erhalten einen Bescheid.
    • Sie erhalten einen Gebührenbescheid.
    • Sie begleichen die Gebühren.


    Soweit eingerichtet, können Sie alternativ die Aufhebung der Festsetzung online beantragen:

    • Sie rufen den Online Dienst auf.
    • Sie befüllen das Antragsformular und senden es ab.
    • Ihr Antrag und Ihre Unterlagen werden an die zuständige Stelle übermittelt.
    • Die zuständige Stelle entscheidet über Ihren Antrag.
    • Sie erhalten einen Bescheid.
    • Sie erhalten einen Gebührenbescheid.
    • Sie begleichen die Gebühren.

    Fristen

    Beantragen Sie die Aufhebung der Veranstaltung rechtzeitig, bevor diese stattfinden würde.

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitungsdauer ist vom Einzelfall abhängig.

    Kosten

    Es fallen Kosten an. Die Höhe der Kosten ist von der Veranstaltungsart und den Kosten für die Festsetzung abhängig. Die Kosten für die Aufhebung betragen 20 % der Kosten für die Festsetzung. In der Regel betragen die Kosten zwischen 20,00 Euro und 300,00 Euro.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Behörde für Wirtschaft und Innovation Hamburg am 04.06.2024

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Festsetzung einer Messe, Großmarkt, abweichende Festsetzung, Spezialmarkt, Festsetzung, Jahrmarkt, Wochenmarkt

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English