Festsetzung von Messen, Ausstellungen oder Märkten beantragen

    Wenn Sie eine Veranstaltung festsetzen lassen möchten, müssen Sie dies beantragen. Es besteht keine Pflicht zur Festsetzung einer Veranstaltung. Festgesetzte Veranstaltungen sind von bestimmten Vorgaben befreit.

    Hinweise für Lippe: Inhalte der zuständigen Stelle

    Messen und Ausstellungen können durch uns festgesetzt werden und dadurch die Marktprivilegien erhalten. Was das bedeutet und wie es funktioniert, erfahren Sie hier.

    Beschreibung

    Sie können als veranstaltende Person

    • Messen,
    • Ausstellungen und
    • Märkte

    festsetzen lassen. 

    Das bedeutet, dass Sie von Vorschriften des Ladenöffnungsrechts, des Sonn- und Feiertagsrechts, des Arbeitszeitgesetzes und der Gewerbeordnung befreit sind. Sie können den Antrag als gewerbetreibende Person stellen.

    Die Festsetzung umfasst Gegenstand, Zeitraum, Öffnungszeiten und Ort der Veranstaltung. Soweit keine Belange des öffentlichen Interesses entgegenstehen, können Märkte für einen längeren Zeitraum oder auf Dauer festgesetzt werden. Für Messen und Ausstellungen ist das jedoch nur für die innerhalb von 2 Jahren vorgesehenen Veranstaltungen möglich.

    Das Stellen des Antrags auf Festsetzung einer Veranstaltung liegt in Ihrer Entscheidung. Allerdings unterliegen nicht festgesetzte Veranstaltungen den allgemeinen Vorschriften, zum Beispiel

    • der Reisegewerbekartenpflicht,
    • dem Ladenöffnungsrecht,
    • dem Arbeitszeitgesetz und
    • dem Sonn- und Feiertagsschutzrecht.

    Ohne eine Festsetzung müssen Sie gegebenenfalls Ausnahmen hiervon bei den jeweils zuständigen Behörden beantragen.

    Eine Festsetzung ersetzt diese Einzelausnahmen. Sie erhalten aus einer Hand die sogenannten Marktprivilegien.

    Allerdings haben Sie bei einer Festsetzung auch besondere Pflichten zu beachten.

    Hinweise für Lippe: Inhalte der zuständigen Stelle

    Wer im Kreis Lippe eine Messe oder eine Ausstellung veranstalten möchte, kann dafür bei uns die Festsetzung beantragen. Durch eine Festsetzung erhält die Veranstaltung dann Marktprivilegien.Vorteile durch die Festsetzung und die Inanspruchnahme der Marktprivilegien sind unter anderem: Bei diesen Veranstaltungen gelten die Öffnungszeiten der Festsetzung. Sie dürfen unter entsprechender Rücksichtnahme auf kirchliche Belange auch an Sonn- und Feiertagen durchgeführt werden. Davon ausgenommen sind die stillen Feiertage (Karfreitag, Buß- und Bettag, Volkstrauertag, Totensonntag).Festgesetzte Messen und Ausstellungen sind reisegewerbekartenprivilegiert, das heißt, Gewerbetreibende können an einer solchen Veranstaltung teilnehmen, ohne Inhaber einer Reisegewerbekarte sein zu müssen.Veranstalter und damit Antragsteller ist diejenige natürliche oder juristische Person, die eine solche Veranstaltung ausrichtet und entsprechende Rechte und Pflichten eingeht. Beispielsweise also mit den Anbietern Verträge abschließt für die Überlassung von Standflächen.Definitionen nach Gewerbeordnung:Eine Messe ist eine zeitlich begrenzte, im allgemeinen regelmäßig wiederkehrende Veranstaltung, auf der eine Vielzahl von Ausstellern das wesentliche Angebot eines oder mehrerer Wirtschaftszweige ausstellt und überwiegend nach Muster an gewerbliche Wiederverkäufer, gewerbliche Verbraucher oder Großabnehmer vertreibt. Der Veranstalter kann in beschränktem Umfang an einzelnen Tagen während bestimmter Öffnungszeiten Endverbraucher zum Kauf zulassen.Eine Ausstellung ist eine zeitlich begrenzte Veranstaltung, auf der eine Vielzahl von Ausstellern ein repräsentatives Angebot eines oder mehrerer Wirtschaftszweige oder Wirtschaftsgebiete ausstellt und vertreibt oder über dieses Angebot zum Zweck der Absatzförderung informiert.Hinweise:Sie müssen möglicherweise noch sonstige öffentliche Erlaubnisse oder Genehmigungen einholen (Beispiel: Gestattung nach dem GastG, Erlaubnis nach dem StrWG, Genehmigung nach der BauO NRW).Abnahmepflichtige "Fliegende Bauten" müssen vor der Inbetriebnahme zur Gebrauchsabnahme beim zuständigen Bauamt angezeigt werdenGerne stehen wir auch für Ihre Fragen zur Verfügung.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Ordnungsamt

    Beschreibung

    Das Ordnungsamt ist zuständig für die Aufgabengebiete Fachaufsicht über die örtlichen Ordnungsbehörden Jagd- und Fischereiangelegenheiten (als untere Jagdbehörde und untere Fischereibehörde) Gewerbeaufsicht: Gewerberechtlicher Vollzug des Prostituiertenschutzgesetzes (ProstSchG) Gewerbeerlaubnisse nach § 34a GewO (Bewachungsgewerbe) und Durchführung der Bewachungsverordnung Gewerbeerlaubnisse nach § 34c GewO (Immobilienmakler, Darlehensvermittler, Bauträger, Baubetreuer, Wohnimmobilienverwalter) Gewerbe- und Handwerksüberwachung einschließlich Maßnahmen zur Bekämpfung der Schwarzarbeit Festsetzungen von Messen und Ausstellungen im Sinne der §§ 64 und 65 GewO Schornsteinfegerwesen Marktleitung des Wilbaser Markts Weitere Details können Sie der jeweiligen Dienstleistung entnehmen.

    Adresse

    Hausanschrift

    Braunenbrucher Weg 18

    32758 Detmold

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 5231 62-0

    E-Mail: info@kreis-lippe.de

    Version

    Technisch geändert am 23.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • Auskunft aus dem Bundeszentralregister zur Vorlage bei Behörden
    • Auskunft aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage bei Behörden
    • Bescheinigung der Gewerbeanmeldung
    • bei juristischen Personen: Handelsregisterauszug
    • bei Vereinen: Vereinsregisterauszug
    • Lageplan der Veranstaltung
    • Übersicht über die zu vertreibenden Waren
    • Teilnahmebedingungen für die Veranstaltung
    • vorläufiges Ausstellerverzeichnis

    Die vorzulegenden Unterlagen können unter anderem davon abhängig sein, ob es sich um eine Erstveranstaltung oder eine Folgeveranstaltung handelt.

    Hinweise für Lippe: Inhalte der zuständigen Stelle

    Bitte übersenden Sie einen schriftlichen Antrag mit Angaben zum Veranstalter Angaben über die antragstellende Person (natürliche oder juristische Person) und zur Veranstaltungsleitung gerne jeweils mit Kontaktdaten (E-Mail und Telefon) Kopie der Gewerbeanmeldung und eventuell Auszug aus dem Handelsregister (einmalige Vorlage genügt) Bescheinigung in Steuersachen des Finanzamtes (Unbedenklichkeitsbescheinigung) (1x jährlich vorzulegen) Für den Veranstalter und die mit der Veranstaltung beauftragten Personen: Führungszeugnis (Belegart "OB" - bei Ihrem Einwohnermeldeamt oder online beantragen zur Vorlage beim Kreis Lippe - 320.1)und Auszug aus dem Gewerbezentralregister (Belegart "9" - bei Ihrem Einwohnermeldeamt oder online beantragen zur Vorlage beim Kreis Lippe - 320.1) Angaben zur Veranstaltung was für eine Art von Veranstaltung soll festgesetzt werden Name/Bezeichnung der Veranstaltung Veranstaltungsort, Dauer und Öffnungszeiten Angaben über das erwartete Besucheraufkommen weitere Informationen, wie Zweck, Zielgruppe, Wirtschaftszweige beziehungsweise Wirtschaftsgebiete eventuell besondere Anmerkungen Übersichtskarten / Lagepläne / Anordnung der Stände oder ähnliches Ausstellerliste (Anzahl und Zusammensetzung), inklusive Einteilung der Aussteller in Wirtschaftszweige/ -gebiete undAnschriften der Aussteller wenn erforderlich: Baugenehmigung Sicherheits- und Brandschutzkonzept Nutzen Sie gerne auch den verlinkten Online-Antrag auf Festsetzung.

    Formulare

    Hinweise für Lippe: Inhalte der zuständigen Stelle

    Antrag Festsetzung einer Veranstaltung (Messe, Ausstellung, Markt) nach §60, §64, §65, §66, §67 oder §68 Gewerbeordnung

    Voraussetzungen

    Sie müssen eine der folgenden Veranstaltungen durchführen:

    • Messe
    • Ausstellung
    • Großmarkt
    • Wochenmarkt
    • Spezialmarkt
    • Jahrmarkt

    Hinweise für Lippe: Inhalte der zuständigen Stelle

    Wir können nur dann eine Messe oder Ausstellung festsetzen, wenn folgendes erfüllt ist Persönliche Zuverlässigkeit des Antragstellers, Erfüllung der für die jeweilige Art von Veranstaltung vorgesehenen Voraussetzungen aus der Gewerbeordnung, geeigneter Veranstaltungsort.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Lippe: Inhalte der zuständigen Stelle

    § 69 Gewerbeordnung - GewO: Festsetzung § 64 GewO: Messe § 65 GewO: Ausstellung

    Rechtsbehelf

    Widerspruch

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Lippe: Inhalte der zuständigen Stelle

    Falls Sie eine Festsetzung wünschen, übersenden Sie bitte die kompletten Unterlagen an folgende Adresse: Kreis Lippe - Der Landrat Team Ordnung 32754 Detmold Bitte beachten Sie: Der Antrag gilt erst dann als wirksam gestellt, wenn alle erforderlichen Unterlagen vollständig und in der geforderten Form vorliegen! Wir prüfen und erteilen dann einen schriftlichen Bescheid. Die Festsetzung kann mit Auflagen verbunden werden. Wenn eine festgesetzte Messe oder Ausstellung nicht oder nicht mehr durchgeführt wird, müssen Sie uns das unverzüglich schriftlich mitteilen.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Lippe: Inhalte der zuständigen Stelle

    mindestens 6 Wochen

    Kosten

    Hinweise für Lippe: Inhalte der zuständigen Stelle

    Es fallen Kosten an. Zahlungsweisen: Überweisung

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Lippe: Inhalte der zuständigen Stelle

    Ausstellungen von Einzelhändlern wie zum Beispiel Möbel- oder Autohäusern am Sonntag können wir nicht festsetzen, weil dort -im Gegensatz zu Messen und Ausstellungen- nur das eigene Angebot präsentiert wird. Für die Festsetzung von Wochenmärkten, Großmärkten, Jahrmärkten und Spezialmärkten sind die örtlichen Ordnungsämter zuständig.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) am 14.06.2024

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Ausstellung, Messe, Spezialmarkt, Wochenmarkt, Volksfest, Festsetzung, Markt, Jahrmarkt, Großmarkt

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de