Antrag für das Verbringen von tierischen Nebenprodukten in einen anderen Mitgliedstaat Genehmigung

    Antrag für die Genehmigung des Versands tierischer Nebenprodukte und Folgeprodukte in einen anderen Mitgliedstaat der EU

    Wenn Sie tierische Nebenprodukte gewerbsmäßig in einen anderen EU-Mitgliedstaat befördern möchten, müssen Sie eine Zulassung bei der zuständigen Stelle beantragen. Näheres erfahren Sie hier.

    Beschreibung

    Wenn Sie mit Ihrem Unternehmen Tätigkeiten im Zusammenhang mit dem Transport von tierischen Nebenprodukten und Folgeprodukten in einen anderen Mitgliedstaat der EU durchführen möchten, müssen Sie vor Aufnahme der Tätigkeit eine Zulassung bei der zuständigen Stelle beantragen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Kreis Olpe

    Beschreibung

    Landrat des Kreises Olpe - Fachdienst Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung (FD 39)

    Adresse

    Hausanschrift

    Westfälische Str. 75

    57462 Olpe

    Kontakt

    Fax: 0276181 1 75

    Telefon Festnetz: 02761 81 6 48

    E-Mail: veterinaeramt@kreis-olpe.de

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • Kopie des Ausweisdokuments

    Formulare

    Formulare vorhanden: Ja

    Schriftform erforderlich: Ja

    Formlose Antragsstellung möglich: Ja

    Persönliches Erscheinen nötig: Nein

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Widerspruch (je nach Bundesland)
    • ggf. Klage vor dem Verwaltungsgericht

    Verfahrensablauf

    Wenn Sie bei der zuständigen Behörde die Zulassung zum Verbringen tierischer Nebenprodukte in einen anderen Mitgliedstaat beantragen, wird diese den Antrag zeitnah bearbeiten.

    Kosten

    Richtet sich nach der jeweiligen Verwaltungsgebührenordnung des Landes bzw. nach den Gebührensatzungen der nach Landesrecht zuständigen Stellen.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Verbringung in andere Mitgliedstaaten, Gewerblicher Umgang, Tierische Nebenprodukte, Umgang mit tierischen Nebenprodukten, Beförderung tierischer Nebenprodukte, Tierische Nebenprodukte und Folgeprodukte

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de