Zulassung Anlage oder Betrieb für den gewerblichen Umgang mit tierischen Nebenprodukten Erteilung

    Die Zulassung einer Anlage oder eines Betriebs für tierische Nebenprodukte beantragen

    Für bestimmte Tätigkeiten beim Umgang mit tierischen Nebenprodukten benötigen Unternehmen eine Zulassung. Näheres erfahren Sie hier.

    Hinweise für Olpe: Zulassung Anlage oder Betrieb für den gewerblichen Umgang mit tierischen Nebenprodukten Erteilung

    Für bestimmte Tätigkeiten beim Umgang mit tierischen Nebenprodukten benötigen Unternehmen eine Zulassung. Näheres erfahren Sie hier.

    Beschreibung

    Alle vom Tier stammenden Reststoffe, die nicht für den menschlichen Verzehr geeignet oder bestimmt sind, sind tierische Nebenprodukte. Diese sollen so verwertet und sicher entsorgt werden, dass weder die Gesundheit von Menschen und Tieren, noch die Umwelt gefährdet werden. Dazu werden die tierischen Nebenprodukte nach dem Grad der von ihnen ausgehenden Gefahr für die Gesundheit von Mensch und Tier in drei Risikokategorien eingeteilt, die unterschiedlich zu verarbeiten bzw. zu entsorgen sind.

    Für bestimmte Tätigkeiten beim Umgang mit tierischen Nebenprodukten existiert eine Zulassungspflicht. Wenn Sie als eine der folgenden Tätigkeiten ausüben möchten, benötigen Sie zuvor eine Zulassung der zuständigen Behörde:

    • Verarbeitung tierischer Nebenprodukte durch Drucksterilisation, durch Verarbeitungsmethoden oder zugelassene alternative Methoden
    • Beseitigung als Abfall durch Verbrennung tierischer Nebenprodukte und Folgeprodukte, außer bezogen auf Anlagen oder Betriebe, die über eine Betriebsgenehmigung gemäß der Richtlinie 2000/76/EG verfügen
    • Beseitigung oder Verwertung tierischer Nebenprodukte und Folgeprodukte, wenn sie Abfall sind, durch Mitverbrennung, außer bezogen auf Anlagen oder Betriebe, die über eine Betriebsgenehmigung verfügen
    • Verwendung tierischer Nebenprodukte und Folgeprodukte als Brennstoff
    • Herstellung von Heimtierfutter
    • Herstellung organischer Düngemittel und Bodenverbesserungsmittel
    • Umwandlung tierischer Nebenprodukte und/oder Folgeprodukte zu Biogas oder Kompost (Biogasanlage und Kompostieranlagen)
    • Behandlung tierischer Nebenprodukte nach ihrer Sammlung, in Form von Tätigkeiten wie Sortieren, Zerlegen, Kühlen, Einfrieren, Salzen, Entfernen von Häuten und Fellen oder von spezifiziertem Risikomaterial
    • Lagerung von tierischen Nebenprodukten
    • Lagerung von Folgeprodukten

    Hinweise für Olpe: Zulassung Anlage oder Betrieb für den gewerblichen Umgang mit tierischen Nebenprodukten Erteilung

    Alle vom Tier stammenden Reststoffe, die nicht für den menschlichen Verzehr geeignet oder bestimmt sind, sind tierische Nebenprodukte. Diese sollen so verwertet und sicher entsorgt werden, dass weder die Gesundheit von Menschen und Tieren, noch die Umwelt gefährdet werden. Dazu werden die tierischen Nebenprodukte nach dem Grad der von ihnen ausgehenden Gefahr für die Gesundheit von Mensch und Tier in drei Risikokategorien eingeteilt, die unterschiedlich zu verarbeiten bzw. zu entsorgen sind.

    Für bestimmte Tätigkeiten beim Umgang mit tierischen Nebenprodukten existiert eine Zulassungspflicht. Wenn Sie als eine der folgenden Tätigkeiten ausüben möchten, benötigen Sie zuvor eine Zulassung der zuständigen Behörde:

    • Verarbeitung tierischer Nebenprodukte durch Drucksterilisation, durch Verarbeitungsmethoden oder zugelassene alternative Methoden
    • Beseitigung als Abfall durch Verbrennung tierischer Nebenprodukte und Folgeprodukte, außer bezogen auf Anlagen oder Betriebe, die über eine Betriebsgenehmigung gemäß der Richtlinie 2000/76/EG verfügen
    • Beseitigung oder Verwertung tierischer Nebenprodukte und Folgeprodukte, wenn sie Abfall sind, durch Mitverbrennung, außer bezogen auf Anlagen oder Betriebe, die über eine Betriebsgenehmigung verfügen
    • Verwendung tierischer Nebenprodukte und Folgeprodukte als Brennstoff
    • Herstellung von Heimtierfutter
    • Herstellung organischer Düngemittel und Bodenverbesserungsmittel
    • Umwandlung tierischer Nebenprodukte und/oder Folgeprodukte zu Biogas oder Kompost (Biogasanlage und Kompostieranlagen)
    • Behandlung tierischer Nebenprodukte nach ihrer Sammlung, in Form von Tätigkeiten wie Sortieren, Zerlegen, Kühlen, Einfrieren, Salzen, Entfernen von Häuten und Fellen oder von spezifiziertem Risikomaterial
    • Lagerung von tierischen Nebenprodukten
    • Lagerung von Folgeprodukten

    Ansprechpartner

    Kreisstadt Olpe

    Adresse

    Postanschrift

    Franziskanerstraße 6

    57462 Olpe

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02761 83-0

    Fax: 02761 83-1330

    E-Mail: rathaus@olpe.de

    Version

    Technisch geändert am 08.10.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Kreis Olpe

    Beschreibung

    Landrat des Kreises Olpe - Fachdienst Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung (FD 39)

    Adresse

    Hausanschrift

    Westfälische Str. 75

    57462 Olpe

    Kontakt

    Fax: 0276181 1 75

    Telefon Festnetz: 02761 81 6 48

    E-Mail: veterinaeramt@kreis-olpe.de

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • Kopie des Ausweisdokuments
    • Lageplan der Anlage/des Betriebes
      • Im Falle von Biogasanlagen und Kompostieranlagen muss bei Einsatz von Fremdgülle die ausreichende Trennung von Tierbestand und Anlage hervorgehen)
    • Grundrissplan des Gebäudes/der Gebäude (für Biogas- und Kompostieranlagen wird nur ein Lageplan benötigt)
    • Ungezieferbekämpfungsplan
    • HACCP-Konzept (Verarbeitungsanlagen, Biogas- oder Kompostanlagen, Heimtierfutterbetriebe oder Behandlung/Lagerung mehrerer Kategorien tierischer Nebenprodukte/Folgeprodukte in derselben Anlage oder demselben Betrieb)
    • Betriebsbeschreibung

    Hinweise für Olpe: Zulassung Anlage oder Betrieb für den gewerblichen Umgang mit tierischen Nebenprodukten Erteilung

    • Kopie des Ausweisdokuments
    • Lageplan der Anlage/des Betriebes
      • Im Falle von Biogasanlagen und Kompostieranlagen muss bei Einsatz von Fremdgülle die ausreichende Trennung von Tierbestand und Anlage hervorgehen)
    • Grundrissplan des Gebäudes/der Gebäude (für Biogas- und Kompostieranlagen wird nur ein Lageplan benötigt)
    • Ungezieferbekämpfungsplan
    • HACCP-Konzept (Verarbeitungsanlagen, Biogas- oder Kompostanlagen, Heimtierfutterbetriebe oder Behandlung/Lagerung mehrerer Kategorien tierischer Nebenprodukte/Folgeprodukte in derselben Anlage oder demselben Betrieb)
    • Betriebsbeschreibung

    Voraussetzungen

    Die Anlagen müssen die in der Verordnung (EG) Nr. 1069/2009 und der Verordnung (EU) Nr. 142/2011 genannten Anforderungen erfüllen sowie den in Teil 4 der Verordnung zur Durchführung des Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetzes (Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsverordnung - TierNebV) benannten Anforderungen an die Verarbeitung, Behandlung und Entsorgung tierischer Nebenprodukte entsprechen. 

    Hinweise für Olpe: Zulassung Anlage oder Betrieb für den gewerblichen Umgang mit tierischen Nebenprodukten Erteilung

    Die Anlagen müssen die in der Verordnung (EG) Nr. 1069/2009 und der Verordnung (EU) Nr. 142/2011 genannten Anforderungen erfüllen sowie den in Teil 4 der Verordnung zur Durchführung des Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetzes (Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsverordnung - TierNebV) benannten Anforderungen an die Verarbeitung, Behandlung und Entsorgung tierischer Nebenprodukte entsprechen. 

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Olpe: Zulassung Anlage oder Betrieb für den gewerblichen Umgang mit tierischen Nebenprodukten Erteilung

    Bezeichnung: Artikel 24 der Verordnung (EG) Nr. 1069/2009 

    URL: https://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2009:300:0001:0033:DE:PDF

    Verfahrensablauf

    Wenn Sie die Zulassung beantragt haben, wird die zuständige Stelle ihren Antrag zeitnah bearbeiten. 

    Hinweise für Olpe: Zulassung Anlage oder Betrieb für den gewerblichen Umgang mit tierischen Nebenprodukten Erteilung

    Wenn Sie die Zulassung beantragt haben, wird die zuständige Stelle ihren Antrag zeitnah bearbeiten. 

    Fristen

    Fristtyp: Antragsfrist Der Antrag auf Zulassung muss vor Aufnahme der Tätigkeit gestellt werden.

    Hinweise für Olpe: Zulassung Anlage oder Betrieb für den gewerblichen Umgang mit tierischen Nebenprodukten Erteilung

    Fristtyp: Antragsfrist Der Antrag auf Zulassung muss vor Aufnahme der Tätigkeit gestellt werden.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen am 15.02.2024

    Version

    Technisch geändert am 17.12.2024

    Stichwörter

    Gewerblicher Umgang mit tierischen Nebenprodukten, Zulassung, tierische Folgeprodukte, Tierische Nebenprodukte, Tierische Nebenprodukte, Tiernebenprodukte, Gewerblicher Umgang, Tierische Nebenprodukte und Folgeprodukte, Tiernebenprodukte

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de