Verlängerung einer befristeten Stellvertretungserlaubnis für ein Prostitutionsgewerbe beantragen
Sie haben eine befristete Stellvertretungserlaubnis für den Betrieb eines Prostitutionsgewerbes und wollen diese verlängern lassen? Dann müssen Sie dies bei der zuständigen Stelle beantragen.
Beschreibung
Wenn Sie ein Prostitutionsgewerbe durch eine Stellvertretung betreiben und über eine befristete Stellvertretungserlaubnis verfügen, können Sie diese auf Antrag verlängern lassen.
Der Betrieb eines Prostitutionsgewerbes durch eine Stellvertretung ohne gültige Erlaubnis stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. Deshalb sollten Sie rechtzeitig eine Verlängerung beantragen.
Bedingung ist, dass Ihr Prostitutionsgewerbe die für die Erteilung der Erlaubnis maßgeblichen Voraussetzungen weiterhin erfüllt.
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Ansprechpartner
Ordnungsamt der StädteRegion Aachen
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 0241 5198-3215
Fax: 0241 51988-3215
Voraussetzungen
- Ihr Prostitutionsgewerbe erfüllt weiterhin die maßgeblichen Voraussetzungen der ursprünglichen Erlaubniserteilung.
Handlungsgrundlage(n)
- § 13 Absatz 2 Satz 2 Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG)
- § 12 Absatz 1 Satz 3 Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG)
Hinweise für Rhein-Kreis Neuss: Inhalte der zuständigen Stelle
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Herausgeber
Import
LeiKa-Import für Typ 1, 11 und 12 Leistungen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) am 09.01.2025
Stichwörter
Call-Boy, BDSM Club, Call-Girl, Saunaclub, Prostitutionsgewerbe Betrieb, Sexparty, Bordell, Sex Club, Sexclub, Escortservice, Horizontales Gewerbe, Tantra Studio, Laufhaus, Escortagentur, Stundenhotel, Sexarbeit