Stellvertretungserlaubnis für ein Prostitutionsgewerbe beantragen
Wenn Sie ein Prostitutionsgewerbe durch eine Stellvertretung betreiben lassen wollen, benötigen Sie als Betrieb eine Stellvertretungserlaubnis.
Beschreibung
Wenn Sie einen Betrieb des Prostitutionsgewerbes gegründet haben, können Sie diesen von einer Stellvertretung betreiben lassen. Dazu können Sie eine Person oder auch mehrere Personen zur Stellvertretung berufen. Hierfür müssen Sie für jede zur Stellvertretung bestimmten Person eine Stellvertretererlaubnis beantragen.
Die zuständige Behörde kann diese Erlaubnis befristet erteilen.
Die zuständige Behörde prüft dafür, ob die zur Stellvertretung bestimmte Person zuverlässig ist. Sollte sie unzuverlässig sein, lehnt die Behörde den Antrag auf Stellvertretungserlaubnis ab.
Beachten Sie, dass Sie unter Umständen neben der Erlaubnispflicht für das Prostitutionsgewerbe weitere Erlaubnisse benötigen. Auch kann es sein, dass Sie an anderer Stelle meldepflichtig sind. Dies betrifft vor allem folgende rechtlichen Bereiche:
- Gaststättenrecht
- Gewerberecht
- Baurecht
- Wasserrecht
- Immissionsschutzrecht
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Ansprechpartner
Ordnungsamt der StädteRegion Aachen
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 0241 5198-3215
Fax: 0241 51988-3215
Voraussetzungen
- Sie besitzen eine gültige Erlaubnis oder entsprechende Antrags-ID für einen Online-Antrag für den Betrieb eines Prostitutionsgewerbes.
- Die als Stellvertretung vorgesehene Person ist mindestens 18 Jahre alt.
- Die zu meldende Person hat einer Zuverlässigkeitsüberprüfung zugestimmt.
Handlungsgrundlage(n)
Hinweise für Rhein-Kreis Neuss: Inhalte der zuständigen Stelle
Hinweise (Besonderheiten)
Es keine Hinweise oder Besonderheiten.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Herausgeber
Import
LeiKa-Import für Typ 1, 11 und 12 Leistungen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) am 09.01.2025
Stichwörter
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