• Freudenberg (Landkreis Siegen-Wittgenstein, Nordrhein-Westfalen)
Institutionenkarte (SMC-B) zur Authentifizierung von Leistungserbringerinstitutionen der nichtapprobierten Gesundheitsfachberufe Umtausch

Institutionenkarte (SMC-B) zur Authentifizierung von Leistungserbringerinstitutionen der nichtapprobierten Gesundheitsfachberufe Umtausch

Wenn Sie die Institutionenkarte (SMC-B) Ihres Instituts bei einem Defekt umtauschen möchten, müssen Sie sich an Ihren Vertrauensdiensteanbieter wenden.

Beschreibung

Der Institutionsausweis (SMC-B) ermöglicht den in Heilberufen tätigen Personen einer Institution den Zugang zur Telematikinfrastruktur (TI). Die Telematikinfrastruktur vernetzt alle Beteiligten im Gesundheitssystem und ermöglicht damit zukünftig zum Beispiel den Zugriff auf die elektronische Patientenakte (ePA).

Ihren Institutionsausweis (SMC-B) können Sie nur bei dem Vertrauensdiensteanbieter umtauschen, von dem Sie die Karte erhalten haben. Bitte nutzen Sie für den Umtausch das Antrags-/Kundenportal Ihres Vertrauensdiensteanbieters auf dessen Internetseite.

Ansprechpartner

Für Freudenberg wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

erforderliche Unterlagen

keine

Formulare

Formulare/Online-Dienste vorhanden: beim Vertauensdiensteanbieter

Schriftform erforderlich: Nein

Formlose Antragsstellung möglich: Nein

Persönliches Erscheinen nötig: Nein

Voraussetzungen

  • Institutionenkarte (SMC-B) wurde herausgegeben
  • Defekte Institutionenkarte (SMC-B)

Rechtsgrundlage(n)

§ 340 Sozialgesetzbuch V (SGB V)

Verfahrensablauf

Sie beantragen den Umtausch der SMC-B im Antrags-/Kundenportal Ihres Vertrauensdiensteanbieters, von dem Sie die Karte erhalten haben. Von diesem erhalten Sie weitere Informationen zum Verfahrensablauf. Der Ablauf kann je nach Anbieter variieren.

Fristen

Während der Gültigkeitsdauer der SMC-B

Bearbeitungsdauer

In der Regel beträgt die Bearbeitungszeit vier Wochen.

Kosten

Die Kosten werden vom Vertrauensdiensteanbieter festgelegt.

Gültigkeitsgebiet

Nordrhein-Westfalen

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen am 26.09.2022

Version

Technisch geändert am 26.02.2025

Stichwörter

Institutionenkarte, Gesundheitsfachberufe, SMC-B, Vertrauensdiensteanbieter, Praxiskarte

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English