Prüfberichte von Baubetreuern und Bauträgern Entgegennahme

    Verpflichtenden jährlichen Prüfungsbericht oder Negativerklärung als Bauträger und/oder Baubetreuer einreichen

    Als Baubetreuer oder Bauträger müssen Sie jährlich einen Prüfungsbericht oder alternativ eine sogenannte Negativerklärung bei Ihrer Aufsichtsbehörde einreichen.

    Hinweise für Lippe: Inhalte der zuständigen Stelle

    Erfahren Sie mehr über den jährlich vorzulegenden Prüfungsbericht nach MaBV

    Beschreibung

    Nach der Makler- und Bauträgerverordnung haben Sie als Bauträger und/oder Baubetreuer die Pflicht, jedes Kalenderjahr durch einen geeigneten Prüfer bzw. eine geeignete Prüferin die Einhaltung der sich aus den §§ 2 bis 14 der Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) ergebenden Verpflichtungen überprüfen zu lassen und der zuständigen Behörde den Prüfungsbericht bis spätestens zum 31. Dezember des darauf folgenden Jahres zu übermitteln.  

    Bei der Prüfung im Rahmen Ihrer jährlichen Berichtspflichten wählen Sie den Prüfer aus. Die Prüfung erfolgt auf Ihre Kosten. 

    Geeignete Prüfer sind insbesondere: 

    • Wirtschaftsprüfer, 
    • vereidigte Buchprüfer, 
    • Wirtschaftsprüfungs- und 
    • Buchprüfungsgesellschaften sowie 
    • bestimmte Prüfungsverbände. 

    Ungeeignet sind Prüfer, bei denen die Besorgnis der Befangenheit besteht, das heißt, dass Umstände vorliegen, die die Unabhängigkeit des Prüfers bzw. der Prüferin gefährden könnten. 

    Sofern Sie sich als Bauträger und/oder Baubetreuer in einem Berichtszeitraum nicht einschlägig betätigt haben, sind Sie verpflichtet, anstelle des Prüfungsberichts eine Negativerklärung unaufgefordert bei Ihrer zuständigen Aufsichtsbehörde einzureichen. Die Negativerklärung können Sie selbst abgeben, die Einschaltung eines Prüfers ist nicht erforderlich. 

    Sofern die Erklärung anstelle von Ihnen als Gewerbetreibendem von dem Prüfer abgegeben wird, müssen Sie eine entsprechende Vollmacht beifügen.

    Hinweise für Lippe: Inhalte der zuständigen Stelle

    Als Bauträger und/oder Baubetreuer haben Sie die Pflicht, jedes Kalenderjahr durch einen geeigneten Prüfer die Einhaltung der gesetzlichen Verpflichtungen überprüfen zu lassen. Bei der Prüfung im Rahmen Ihrer jährlichen Berichtspflichten wählen Sie den Prüfer aus. Die Prüfung erfolgt auf Ihre Kosten.Geeignete Prüfer zur Erstellung eines derartigen Prüfungsberichtes sind: Wirtschaftsprüfer, vereidigte Buchprüfer, Wirtschaftsprüfungs- und Buchprüfungsgesellschaften Prüfungsverbände, zu deren gesetzlichem oder satzungsmäßigem Zweck die regelmäßige und außerordentliche Prüfung Ihrer Mitglieder gehört, sofern von ihren gesetzlichen Vertretern mindestens einer Wirtschaftsprüfer ist, sie die Voraussetzungen des § 63b Absatz 5 des Gesetzes betreffend die Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften erfüllen oder sie sich für ihre Prüfungstätigkeit selbstständiger Wirtschaftsprüfer oder vereidigter Buchprüfer oder einer Wirtschaftsprüfungs- oder Buchprüfungsgesellschaft bedienen. Ungeeignet sind Prüfer, bei denen die Besorgnis der Befangenheit besteht, das heißt, dass Umstände vorliegen, die die Unabhängigkeit des Prüfers gefährden könnten.Sofern Sie sich als Bauträger und/oder Baubetreuer in einem Berichtszeitraum nicht einschlägig betätigt haben, sind Sie verpflichtet, anstelle des Prüfungsberichts unaufgefordert eine Negativerklärung bei uns einzureichen. Die Negativerklärung können Sie selbst abgeben, die Einschaltung eines Prüfers ist nicht erforderlich.Sofern die Erklärung anstelle des Gewerbetreibenden vom Prüfer abgegeben wird, müssen Sie eine entsprechende Vollmacht beifügen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Kreis Lippe

    Beschreibung

    Kreisordnungsbehörde

    Adresse

    Hausanschrift

    Braunenbrucher Weg 18

    32758 Detmold

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Ordnungsamt

    Beschreibung

    Das Ordnungsamt ist zuständig für die Aufgabengebiete Fachaufsicht über die örtlichen Ordnungsbehörden Jagd- und Fischereiangelegenheiten (als untere Jagdbehörde und untere Fischereibehörde) Gewerbeaufsicht: Gewerberechtlicher Vollzug des Prostituiertenschutzgesetzes (ProstSchG) Gewerbeerlaubnisse nach § 34a GewO (Bewachungsgewerbe) und Durchführung der Bewachungsverordnung Gewerbeerlaubnisse nach § 34c GewO (Immobilienmakler, Darlehensvermittler, Bauträger, Baubetreuer, Wohnimmobilienverwalter) Gewerbe- und Handwerksüberwachung einschließlich Maßnahmen zur Bekämpfung der Schwarzarbeit Festsetzungen von Messen und Ausstellungen im Sinne der §§ 64 und 65 GewO Schornsteinfegerwesen Marktleitung des Wilbaser Markts Weitere Details können Sie der jeweiligen Dienstleistung entnehmen.

    Adresse

    Hausanschrift

    Braunenbrucher Weg 18

    32758 Detmold

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 5231 62-0

    E-Mail: info@kreis-lippe.de

    Version

    Technisch geändert am 23.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • Ausweisdokument 
    • Prüfungsbericht eines geeigneten Prüfers, inklusive Prüfvermerk, ob Verstöße festgestellt worden sind. Der Vermerk ist nach der Verordnung über die Pflichten der Immobilienmakler, Darlehensvermittler, Bauträger, Baubetreuer und Wohnimmobilienverwalter mit Angabe von Ort und Datum zu unterzeichnen, wobei die elektronische Namenswiedergabe genügt. Ein Vermerk über das nicht vorliegen von Verstößen muss ebenfalls vorgenommen werden.  

    Sofern im Berichtszeitraum keine Tätigkeit ausgeübt wurde: 

    • Erklärung, dass im Berichtszeitraum keine Tätigkeit ausgeübt wurde (Negativerklärung). 

    Hinweise für Lippe: Inhalte der zuständigen Stelle

    ein Prüfungsbericht eines geeigneten Prüfers bzw. einer geeigneten Prüferin, inklusive Prüfvermerk über etwaige Verstöße unter Angabe von Ort und Datum sofern im Berichtszeitraum keine Tätigkeit ausgeübt wurde: eine Erklärung, dass im Berichtszeitraum keine Tätigkeit ausgeübt wurde (Negativerklärung).Gerne können Sie dafür unser Formular nutzen.

    Formulare

    Hinweise für Lippe: Inhalte der zuständigen Stelle

    Gewerbe nach 34c Negativerklärung

    Voraussetzungen

    keine

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Lippe: Inhalte der zuständigen Stelle

    § 34c Gewerbeordnung (GewO)§ 16 Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV)

    Rechtsbehelf

    • Klage vor dem Verwaltungsgericht  
    • Widerspruch (je nach Landesrecht kann der Widerspruch ausgeschlossen sein) 

    Verfahrensablauf

    • Zunächst beauftragen Sie einen anerkannten Prüfer mit der Prüfung der Berufspflichten aus der Makler und Bauträgerverordnung. 
    • Den erstellten Prüfungsbericht übermitteln Sie schriftlich oder elektronisch an die zuständige Aufsichtsbehörde. 
    • Wenn Sie in dem Berichtsjahr keine Tätigkeit ausgeübt haben, übermitteln Sie an die zuständige Aufsichtsbehörde eine Negativerklärung. 
    • Sofern Ihre Aufsichtsbehörde Gebühren für die Überprüfung des Berichts erhebt, erhalten Sie im Anschluss einen Gebührenbescheid. 

    Fristen

    Sie müssen den Prüfungsbericht bzw. die Negativerklärung spätestens bis zum 31. Dezember des auf das Berichtsjahr folgenden Kalenderjahres an Ihre zuständige Aufsichtsstelle übermitteln.

    Hinweise für Lippe: Inhalte der zuständigen Stelle

    der Prüfungsbericht muss bis zum 31.12. des Folgejahres vorliegen

    Kosten

    Richtet sich nach der jeweiligen Verwaltungsgebührenordnung des Landes bzw. nach den Gebührensatzungen der nach Landesrecht zuständigen Stellen.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es gibt folgende Hinweise:

    Sie handeln ordnungswidrig, wenn Sie den Prüfungsbericht bzw. die Negativerklärung nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig bis zu dem o. a. Termin der zuständigen Behörde vorlegen; hierfür kann eine Geldbuße verhängt werden.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen am 09.08.2024

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Bauträgerin, Prüfungsbericht, Makler- und Bauträgerverordnung, Bauträger, Baubetreuer, Prüfberichte, Baubetreuerin

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English