Registrierung eines Brütereibetriebs beantragen
Hinweise für Olpe: Brütereien und Betriebe zur Erzeugung von Bruteiern Registrierung
Beschreibung
Wenn Sie einen Betrieb führen wollen, dessen Tätigkeit im Einlegen von Bruteiern in Brutschränke, im Bebrüten dieser Eier sowie in der Lieferung von Küken und Bruteiern besteht, müssen Sie sich auf Antrag von der zuständigen Stelle registrieren lassen.
Folgende Betriebe müssen registriert werden:
- Brütereien mit einem Fassungsvermögen ab 1.000 Bruteiern
- Zucht- und Vermehrungsbetriebe ab 100 Tieren
Hinweise für Olpe: Brütereien und Betriebe zur Erzeugung von Bruteiern Registrierung
Wenn Sie einen Betrieb führen wollen, dessen Tätigkeit im Einlegen von Bruteiern in Brutschränke, im Bebrüten dieser Eier sowie in der Lieferung von Küken und Bruteiern besteht, müssen Sie sich auf Antrag von der zuständigen Stelle registrieren lassen.
Folgende Betriebe müssen registriert werden:
- Brütereien mit einem Fassungsvermögen ab 1.000 Bruteiern
- Zucht- und Vermehrungsbetriebe ab 100 Tieren
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Vollständig ausgefüllter Antrag
Hinweise für Olpe: Brütereien und Betriebe zur Erzeugung von Bruteiern Registrierung
Vollständig ausgefüllter Antrag
Rechtsgrundlage(n)
Verordnung (EG) Nr. 617/2008 der Kommission vom 27. Juni 2008 mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EG) Nr. 1308/2013 des Rates hinsichtlich der Vermarktungsnormen für Bruteier und Küken von Hausgeflügel
Verordnung (EG) Nr. 1308/2013 des Rates hinsichtlich der Vermarktungsnormen für Bruteier und Küken von Hausgeflügel
Hinweise für Olpe: Brütereien und Betriebe zur Erzeugung von Bruteiern Registrierung
Verordnung (EG) Nr. 617/2008 der Kommission vom 27. Juni 2008 mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EG) Nr. 1308/2013 des Rates hinsichtlich der Vermarktungsnormen für Bruteier und Küken von Hausgeflügel
Verordnung (EG) Nr. 1308/2013 des Rates hinsichtlich der Vermarktungsnormen für Bruteier und Küken von Hausgeflügel
Rechtsbehelf
- Widerspruch
Verfahrensablauf
Beantragen Sie die Registrierung Ihres Brüterei, Zucht- oder Vermehrungsbetriebes unter Verwendung des vorgeschriebenen Formulars bei der zuständigen Stelle.
- Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag, über das Ergebnis erhalten Sie einen schriftlichen Bescheid.
- Mit der Registrierung wird Ihrem Betrieb eine Kennnummer zugeteilt.
Für nähere Auskünfte zu den geltenden Vorschriften und zum Verfahren wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Hinweise für Olpe: Brütereien und Betriebe zur Erzeugung von Bruteiern Registrierung
Beantragen Sie die Registrierung Ihres Brüterei, Zucht- oder Vermehrungsbetriebes unter Verwendung des vorgeschriebenen Formulars bei der zuständigen Stelle.
- Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag, über das Ergebnis erhalten Sie einen schriftlichen Bescheid.
- Mit der Registrierung wird Ihrem Betrieb eine Kennnummer zugeteilt.
Für nähere Auskünfte zu den geltenden Vorschriften und zum Verfahren wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Fristen
Hinweise für Olpe: Brütereien und Betriebe zur Erzeugung von Bruteiern Registrierung
Weitere Informationen
Hinweise für Olpe: Brütereien und Betriebe zur Erzeugung von Bruteiern Registrierung
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen am 25.06.2024
Stichwörter
Eier-Registrierung, Eier, Bruteier, Brütereibetrieb, Tiere, Kennzeichnungspflicht, Tierzucht, Registrierung von Brüterei, Eier-Registrierung, Tierhaltung, Küken, Küken, Kennnummer, Verbraucherschutz, Brüterei, Brutschrank, Eier, Bruteier, Brutschrank, Vermarktungsnormen für Bruteier, Betreiben von Brüterei