Pfandverwertungsfrist im Pfandleihgewerbe Verlängerung

    Pfandverwertungsfrist im Pfandleihgewerbe Verlängerung

    Beschreibung

    Auf Antrag des Pfandleihers bei der zuständigen Stelle kann bei Vorliegen eines wichtigen Grundes, die Frist verlängert werden.

    Die Frist wird so lange verlängert, wie der wichtige Grund voraussichtlich besteht. Bei Verhinderung durch eine gerichtliche oder behördliche Maßnahme ist die Frist bis zu der auf die Aufhebung der Maßnahme folgenden Verwertung anderer Pfänder zu verlängern.

    Hinweise für Sankt Augustin: Inhalte der zuständigen Stelle

    Gewerbe: Pfandleiherlaubnis gem. § 34 GewO Wenn Sie das Geschäft eines Pfandleihers oder Pfandvermittlers betreiben möchten, benötigen Sie hierfür eine Erlaubnis des Fachbereichs Ordnung.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Gewerbeüberwachung

    Adresse

    Hausanschrift

    Markt 1

    53757 Sankt Augustin

    Nebeneingang Ordnungsamt

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 06.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • ggf. Personalausweis oder Reisepass
    • ggf. Pfandleiherlaubnis
    • ggf. Unterlagen, die den wichtigen Grund dokumentieren

    Hinweise für Sankt Augustin: Inhalte der zuständigen Stelle

    Kopie des Miet- oder Pachtvertrages, ggfls. Grundbuchauszug steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Finanzamtes Auszug aus der Schuldnerkartei des für den Wohnort zuständigen Amtsgerichts Führungszeugnis Belegart "O" für eine Behörde, Empfänger: Stadt Sankt Augustin Auszug aus dem Gewerbezentralregister für die Behörden Personalausweis oder Reisepass mit Aufenthaltsgenehmigung Nachweis von Sicherheiten in Höhe von 250.000 Euro in Form von Guthaben oder Bankbürgschaft Versicherungsnachweis gegen Feuer, Wasser, Einbruch etc. Bestätigung des Bauamtes, dass die Nutzung der Räume als Pfandleihbetrieb zulässig ist

    Voraussetzungen

    Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn:

    • eine Kollision von Pflichten des Pfandleihers nach der Pfandleiherverordnung und anderen Rechtsvorschriften besteht,
    • ein Hinausschieben der Verwertung im Interesse des Verpfänders liegt, z. B. wenn aus saisonbedingten Gründen bei einer späteren Verwertung trotz der weiter anfallenden Zinsen und Kosten ein für den Verpfänder günstigeres Ergebnis erzielt werden kann,
    • wenn über das Eigentum an dem Pfand oder über die Entstehung des Pfandrechts ein Rechtsstreit anhängig ist.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Sankt Augustin: Inhalte der zuständigen Stelle

    Wegen der Komplexität des Antragsverfahrens wird eine persönliche Vorsprache dringend empfohlen!

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch keine fachliche Freigabe

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Fristverlängerung, Pfandleiher, Pfandgläubiger, Pfandrecht, Pfandkredit, Pfandschein

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English