Pfandverwertungsfrist im Pfandleihgewerbe
    99050093000000

    Pfandverwertungsfrist im Pfandleihgewerbe

    Beschreibung

    Im Pfandleihgewerbe haben Pfandleiher das Pfand spätestens 6 Monate nach Eintritt der Verwertungsberechtigung zu verwerten.

    Handlungsgrundlage(n)

    Fristen

    6 Monate

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Herausgeber

    Import

    LeiKa-Import für Typ 1, 11 und 12 Leistungen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch keine fachliche Freigabe

    Version

    Technisch erstellt am 07.10.2024

    Technisch geändert am 22.09.2025

    Stichwörter

    Pfandrecht, Pfandleiher, Pfandgläubiger, Pfandkredit, Pfandschein

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 14.05.2025

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ:

    English

    Technisch erstellt am 02.10.2024

    Technisch geändert am 02.10.2024