Pfandverwertungsfrist im Pfandleihgewerbe
Pfandverwertungsfrist im Pfandleihgewerbe
Beschreibung
Im Pfandleihgewerbe haben Pfandleiher das Pfand spätestens 6 Monate nach Eintritt der Verwertungsberechtigung zu verwerten.
Handlungsgrundlage(n)
Fristen
6 Monate
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Herausgeber
Import
LeiKa-Import für Typ 1, 11 und 12 Leistungen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch keine fachliche Freigabe
Stichwörter
Pfandrecht, Pfandleiher, Pfandgläubiger, Pfandkredit, Pfandschein