Teilnahme an einer Veranstaltung Bestätigung

    Teilnahme an einer Veranstaltung beantragen

    Wenn Sie an einer Veranstaltung als gewerbetreibende Person oder Unternehmen teilnehmen möchten, benötigen Sie eine Bestätigung.

    Beschreibung

    Sie können als gewerbetreibende Person oder Unternehmen für Veranstaltungen wie:

    • Messen,
    • Ausstellungen
    • Volksfesten und
    • Märkten

    eine Teilnahme beantragen.

    Für die Beantragung gilt:

    • Sie können eine Teilnahmebestätigung nach der Gewerbeordnung beatragen.
    • Veranstaltende können die Teilnahme an Märkten in Art und Zweck des Marktes beschränken.
    • Sie sind bei der Teilnahme an diesen Märkten von den Vorschriften des Ladenöffnungsgesetzes, des Gesetzes über Sonntage, Feiertage, Gedenktage und Trauertage, des Arbeitszeitgesetzes und der Gewerbeordnung befreit.
    • Wenn Sie zum Kreis der Teilnehmenden einer festgesetzten Veranstaltung gehören, sind Sie teilnahmeberechtigt sofern keine sachlichen Gründe (Sachmangel) dagegensprechen. Ob Sie zu diesem Kreis gehören, geht aus der entsprechenden Festsetzung hervor.

    Tritt die öffentliche Verwaltung veranstaltend auf, so gilt die Marktfreiheit ebenfalls. Allerdings kann diese durch das Kommunalrecht (öffentliche Einrichtung) öffentlich-rechtliche Einschränkungen gegenüber den Teilnehmenden vorgeben. Durch eine Marktordnung, welche öffentlich-rechtliche Verpflichtungen gegenüber den marktbeschickenden Personen auferlegt.

    Hinweise für Bad Honnef: Inhalte der zuständigen Stelle

    Als Veranstaltung gelten im Kontext des Genehmigungsverfahrens insbesondere Wochen-, Jahr-, oder Spezialmärkte. Ein Wochenmarkt ist eine regelmäßig wiederkehrende, zeitlich begrenzte Veranstaltung, auf der eine Vielzahl von Anbietenden zum Beispiel Lebensmittel und rohe Naturerzeugnisse anbietet. Um einen Spezialmarkt handelt es sich, wenn gewöhnlich regelmäßig in größeren Zeitabständen wiederkehrend, auf einer zeitlich begrenzten Veranstaltung bestimmte Waren angeboten werden. Auf Jahrmärkten werden Waren aller Art angeboten. Jahrmärkte sind im Allgemeinen regelmäßig in größeren Zeitabständen wiederkehrende, zeitlich begrenzte Veranstaltungen. Wenn Sie als Veranstalterin oder Veranstalter einen Wochen-, Jahr-, oder Spezialmarkt anbieten wollen, müssen Sie eine Festsetzung (Genehmigung) bei der zuständigen Behörde beantragen. Die Genehmigung bewirkt, dass Sie als Veranstalterin oder Veranstalter von einigen gewerblichen Pflichten befreit sind (zum Beispiel Reisegewebekarte, der Einhaltung von Ladenschlusszeiten). Veranstaltende sind natürliche und juristische Personen. Städte agieren auch häufig als Veranstalterinnen, vorwiegend bei Wochenmärkten. Findet der Markt im öffentlichen Raum statt, ist eine Sondernutzungserlaubnis erforderlich. Im Antragsverfahren überprüft die zuständige Behörde die Zuverlässigkeit der Antragstellerin oder des Antragstellers. Aktuelle Wochenmärkte in Bad Honnef Bad Honnef-Tal Kirchplatz neben der Kirche St. Johann Baptist Dienstag: 07:00 - 13:00 Uhr (Obst, Gemüse, Schnittblumen) Freitag: 07:00 - 13:00 Uhr (wie oben, sowie Käse, Milchprodukte, Eier, Fleisch- und Wurstwaren, Brot, Honig und Honigprodukte sowie FairTrade Produkte) Bad Honnef-Aegidienberg Aegidiusplatz Donnerstag: 15:00 - 18:00 Uhr (Obst, Gemüse, Käse, Milchprodukte, Eier, Fleisch- und Wurstwaren, Brot, Fisch, Honig und Honigprodukte, diverse Öle, Oliven, Salate, Antipasti ) Fristen Der Antrag und alle Nachweise müssen rechtzeitig vor Veranstaltungsbeginn bei der zuständigen Behörde eingehen. Zur Antragstellung richten Sie bitte eine Mail an: markus.bildstein@bad-honnef.de

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Gewerbeamt

    Beschreibung

    Für die Übersendung von Anträgen und Rückfragen nutzen Sie bitte die unten angegebene Mailadresse.

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    53604 Bad Honnef

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Ordnungsamt

    Beschreibung

    Für die Übersendung von Anträgen und Rückfragen nutzen Sie bitte die unten angegebene Mailadresse.

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    53604 Bad Honnef

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • Für festgesetzte Märkte entfällt die Reisegewerbekartenpflicht
    • Lichtbild des Geschäfts

    Hinweise für Bad Honnef: Inhalte der zuständigen Stelle

    Führungszeugnis Gewerbezentralregisterauszug Bescheinigung in Steuersachen des Finanzamtes des Ortes, in dem Sie in den vergangenen 3 Jahren gewohnt oder ein Gewerbe betrieben haben Negativbescheinigung des Insolvenzgerichts derjenigen Amtsgerichte, in deren Bezirk Sie in den vergangenen 3 Jahren einen Wohnsitz oder eine gewerbliche Niederlassung hatten Findet die Veranstaltung im öffentlichen Raum statt: Sondernutzungserlaubnis Zur Prüfung der persönlichen Zuverlässigkeit: Personalausweis oder Reisepass polizeiliches Führungszeugnis Auszug aus dem Gewerbezentralregister Unbedenklichkeitsbescheinigung von dem für Sie zuständigen Finanzamt (Wohnsitz). Unbedenklichkeitsbescheinigung der Gewerbesteuerbehörde (Gemeinde)

    Formulare

    • Formulare vorhanden: Ja
    • Schriftform erforderlich: Ja
    • Formlose Antragsstellung möglich: Ja
    • Persönliches Erscheinen nötig: Nein

    Voraussetzungen

    • Sie müssen zum Kreis der Teilnahmeberechtigten gehören (gilt für festgesetzte Veranstaltungen)
    • Sie müssen die Teilnahmebedingungen der jeweiligen Veranstaltungen erfüllen.
    • Sie können ausgeschlossen werden, wenn Sie die erforderliche Zuverlässigkeit nicht besitzen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Bad Honnef: Inhalte der zuständigen Stelle

    Gewerbeordnung (GewO)

    Rechtsbehelf

    • Widerspruch

    Verfahrensablauf

    Damit Sie an einer Veranstaltung teilnehmen können, müssen Sie die Teilnahme beantragen.
    Diesen Antrag können Sie anhand eines offline-Formulars oder online über den Online-Dienst stellen.

    Wenn Sie die Teilnahme anhand des offline-Formulars beantragen wollen:

    • Öffnen Sie das entsprechende PDF-Formular.
    • Befüllen Sie den Antrag.
    • Reichen Sie die geforderten Nachweise ein.
    • Übersenden Sie den Antrag per E-Mail oder auf dem Postweg an die zuständige Behörde.
    • Es geht Ihnen eine Eingangsbestätigung durch die zuständige Behörde zu.
    • Im Falle der Standplatzgenehmigung geht Ihnen vor Beginn der Veranstaltung ein Bescheid zu. 
    • Im Falle einer Ablehnung erhalten Sie einen Ablehnungsbescheid durch die zuständige Behörde.
    • Sie erhalten einen Gebührenbescheid.

    Wenn Sie die Teilnahme an einer Veranstaltung über den Online-Dienst beantragen wollen:

    • Sie rufen den Online Dienst auf.
    • Sie befüllen das Antragsformular.
    • Für eine schnelle Bearbeitung durch die Behörden laden Sie alle notwendigen Nachweise hoch.
    • Ihr Antrag wird durch die zuständige Behörde geprüft.
    • Bei Rückfragen meldet sich die zuständige Behörde bei Ihnen.
    • Es geht Ihnen eine Eingangsbestätigung durch die zuständige Behörde postalisch und/oder per E-Mail zu.
    • Im Falle der Standplatzgenehmigung geht Ihnen circa 2 Monate vor Beginn der Veranstaltung ein Bescheid zu.
    • Im Falle einer Ablehnung erhalten Sie einen Ablehnungsbescheid durch die zuständige Behörde postalisch.
    • Sie erhalten einen Gebührenbescheid postalisch.

    Hinweise für Bad Honnef: Inhalte der zuständigen Stelle

    Bitte wenden Sie sich bei Fragen zum jeweiligen Verfahren an das Ordnungsamt.

    Fristen

    Fristtyp: Antragsfrist

    Dauer (bei fester Zeit): 8 Wochen

    Bemerkung:
    Es gibt keine gesetzliche Antragsfrist. In der Regel müssen Anträge mindestens 8 Wochen vor Beginn der Veranstaltung gestellt werden, damit eine termingerechte Antragsbearbeitung sichergestellt wird. Allerdings sind für einige Veranstaltungen die Bewerbungszeiträume größer. Nach Verstreichen der Anmeldefrist können Sie in ein Nachbesetzungsverfahren gelangen, um die Chance auf einen Standplatz aufrecht zu erhalten.

    Bearbeitungsdauer

    Ca. 8 Wochen bis 1,5 Jahre

    Die Bearbeitungsdauer ist abhängig davon, für welche Veranstaltung sich beworben wird. Außerdem ist die Bearbeitungsdauer davon abhängig, wann die erforderlichen Unterlagen eingehen.

    Hinweise für Bad Honnef: Inhalte der zuständigen Stelle

    Die Bearbeitungszeit hängt von der einzelnen Fallgestaltung ab und kann nur vom Ordnungsamt eingeschätzt werden.

    Kosten

    Kostenart: variabel

    Die Kosten werden gemäß der geltenden Kostentabellen berechnet und festgesetzt.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Freie und Hansestadt Hamburg Behörde für Wirtschaft und Innovation Hamburg (BWI) am 29.11.2022

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Jahrmarkt, Wochenmarkt, Standplatzgenehmigung, Großmarkt, Messe, Markt, Volksfest, Ausstellung, Spezialmarkt

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English