Brütereien Zulassung
Beschreibung
Wenn Sie einen Betrieb führen wollen, dessen Tätigkeit im Einlegen von Bruteiern in Brutschränke, im Bebrüten dieser Eier sowie in der Lieferung von Küken besteht, müssen Sie sich auf Antrag von der zuständigen Stelle registrieren lassen.
zuständige Stelle
obere Tierschutz-Nutztierhaltungsbehörde
Für dieses Verfahren können Sie den Service des Einheitlichen Ansprechpartners in Anspruch nehmen.
Ansprechpartner
Für Nordrhein-Westfalen wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.
erforderliche Unterlagen
- ausgefülltes Antragsformular
- Die zuständige Stelle fordert bei Bedarf weitere Unterlagen an.
Voraussetzungen
- Brütereien mit einem Fassungsvermögen ab 1.000 Bruteiern
- Zucht- und Vermehrungsbetriebe ab 100 Tieren
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Widerspruch
Verfahrensablauf
Beantragen Sie die Registrierung Ihres Brütereibetriebes unter Verwendung des vorgeschriebenen Formulars bei der zuständigen Stelle.
- Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag, über das Ergebnis erhalten Sie einen schriftlichen Bescheid.
- Mit der Registrierung wird Ihrem Betrieb eine Kennnummer zugeteilt.
Für nähere Auskünfte zu den geltenden Vorschriften und zum Verfahren wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Fristen
Kosten
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen am 25.06.2024
Stichwörter
Brüterei Zulassung, Bruteier, Brutschränke, Brütereibetrieb, Zuchtbetrieb, Tierzucht, Brutschränke, Bebrüten von Eiern, Brüterei Genehmigung, Tierhaltung, Einlegen von Bruteiern in Brutschränken, Haltung, Tiere, Brütereibetrieb, Registrierung, Lieferung von Küken, Brüterei, Bruteier