Anzeige einer selbstständigen Tätigkeit in einem Heilberuf Entgegennahme

    Selbstständige Tätigkeit in einem Heilberuf anzeigen

    Wenn Sie einen Gesundheitsfachberuf selbstständig ausüben wollen oder Angehörige dieser Berufe beschäftigen möchten, dann müssen Sie die Aufnahme und die Beendigung dieser Tätigkeit der unteren Gesundheitsbehörde anzeigen.

    Beschreibung

    Wenn Sie einen Gesundheitsfachberuf selbstständig ausüben wollen oder Angehörige dieser Berufe beschäftigen möchten, dann müssen Sie die Aufnahme und die Beendigung dieser Tätigkeit der unteren Gesundheitsbehörde anzeigen. Auch wesentliche Änderungen (z.B. der Praxisanschrift) müssen Sie anzeigen.

    Zu den nichtakademischen Heilberufen (Gesundheitsfachberufen) zählen insbesondere folgende Berufe:

    • Pflegefachfrauen und Pflegefachmänner,
    • Altenpflegerinnen und Altenpfleger,
    • Diätassistentinnen und Diätassistenten,
    • Ergotherapeutinnen und Ergotherapeuten,
    • Gesundheits und Krankenpflegerinnen und Gesundheits- und Krankenpfleger,
    • Gesundheits und Kinderkrankenpflegerinnen und Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger,
    • Hebammen und Entbindungspfleger,
    • Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker,
    • Logopädinnen und Logopäden,
    • staatlich geprüfte Masseurinnen oder Heilmasseurinnen und medizinische Bademeisterinnen und staatlich geprüfte Masseure oder Heilmasseure und medizinische Bademeister,
    • Orthoptistinnen und Orthoptisten,
    • Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten,
    • Podologinnen und Podologen und
    • Anästhesietechnische Assistentinnen und Anästhesietechnische Assistenten und
    • Operationstechnische Assistentinnen und Operationstechnische Assistenten.

    Die Anzeige muss dabei folgende Angaben enthalten:

    • den Beginn der Berufsausübung; dabei ist die Berechtigung zum Führen der Berufsbezeichnung nachzuweisen,
    • das Geburtsdatum,
    • die Beschäftigungsart,
    • die Anschrift oder die Anschriften, unter der oder denen die berufliche Tätigkeit ausgeübt wird und
    • ggf. die Beendigung der Berufsausübung.

    Zuständig ist die untere Gesundheitsbehörde, in dessen Bereich die Tätigkeit ausgeübt werden soll.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Kreis Coesfeld

    Beschreibung

    Gesundheitsamt Coesfeld

    Adresse

    Hausanschrift

    Schützenwall 16

    48653 Coesfeld

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02541185367

    Telefon mobil: 015110134340

    E-Mail: gesundheit@kreis-coesfeld.de

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • Kopie des Ausweisdokuments (Antragssteller/ Antragsstellerin)
    • Kopie der Erlaubnis zur Führung der entsprechenden Berufsbezeichnung (Antragssteller/ Antragsstellerin)

    Bei der Anzeige von Beschäftigten zusätzlich:

    • Kopien der Erlaubnisse zur Führung der entsprechenden Berufsbezeichnung der/ des Beschäftigten
    • Kopien der Ausweisdokumente der/ des Beschäftigten

    Formulare

    Formulare vorhanden: Ja

    Schriftform erforderlich: Nein

    Formlose Antragsstellung möglich: Nein

    Persönliches Erscheinen nötig: Nein

    Voraussetzungen

    • Geplante (selbstständige) Tätigkeit in einem Heilberuf
    • Erlaubnis zur Führung der jeweiligen Berufsbezeichnung

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Verwaltungsgerichtliche Klage

    Verfahrensablauf

    • Sie reichen die Anzeige inkl. aller erforderlichen Unterlagen bei der unteren Gesundheitsbehörde ein, in deren Bereich die Tätigkeit ausgeübt werden soll
    • Die zuständige Stelle prüft die Unterlagen und stellt eine Bescheinigung über die Anzeige der Aufnahme der Tätigkeit in einem Heilberuf aus

    Fristen

    Die Anzeige muss vor erstmaliger Ausübung der beruflichen Tätigkeit erfolgen.

    Kosten

    Kostenart:

    Kostenhöhe (fix): 25

    Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung des Landes Nordrhein-Westfalen

    10.3.8 Ausstellung einer Bescheinigung über die Anzeige der Aufnahme einer Tätigkeit

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Ergotherapeutinnen und Ergotherapeuten, Diätassistentinnen und Diätassistenten, Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker, Nichtakademischer Heilberuf, Logopädinnen und Logopäden, Altenpflegerinnen und Altenpfleger, Podologinnen und Podologen, Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten, Pflegefachfrauen und Pflegefachmänner, Orthoptistinnen und Orthoptiste, Hebammen und Entbindungspfleger

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de