Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Schaustellung von Personen Verlängerung

    Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Schaustellung von Personen verlängern

    Die befristete Erlaubnis für eine gewerbsmäßige Veranstaltung zur Schaustellung von Personen, kann auf Antrag verlängert werden. Näheres erfahren Sie hier.

    Beschreibung

    Wer gewerbsmäßig Schaustellungen von Personen in seinen Geschäftsräumen veranstalten oder für deren Veranstaltung seine Geschäftsräume zur Verfügung stellen will, bedarf einer Erlaubnis, die befristet erteilt werden kann.

    Wurde eine befristete Erlaubnis erteilt, kann eine Verlängerung beantragt werden. Für diese Verlängerung gelten dieselben Voraussetzungen, wie für die erstmalige Erteilung der Erlaubnis.

    Hinweise für Bad Oeynhausen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Eine Erlaubnis nach § 33 Gewerbeordnung benötigt, wer gewerbsmäßig Schaustellungen von Personen in seinen Geschäftsräumen veranstalten oder für deren Veranstaltung seine Geschäftsräume zur Verfügung stellen will. Dies gilt nicht für Darbietungen mit überwiegend künstlerischem, sportlichem, akrobatischem oder ähnlichem Charakter. Die Erlaubnis ist personen- und raumgebunden. Sie kann für einzelne aber auch für regelmäßige Veranstaltungen erteilt werden. Die Erlaubnis kann mit Auflagen verbunden werden.Die Erlaubnis ist zu versagen, wennTatsachen die Annahme rechtfertigen, dass der Antragsteller die für den Gewerbebetrieb erforderliche Zuverlässigkeit nicht besitzt,zu erwarten ist, dass die Schaustellungen den guten Sitten zuwiderlaufen werden oderder Gewerbebetrieb im Hinblick auf seine örtliche Lage oder auf die Verwendung der Räume dem öffentlichen Interesse widerspricht, ins-besondere schädliche Umwelteinwirkungen im Sinne des Bundes-Immissionsschutzgesetzes oder sonst erhebliche Nachteile, Gefahren oder Belästigungen für die Allgemeinheit befürchten lässt.

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    Ansprechpartner

    Stadt Bad Oeynhausen

    Adresse

    Hausanschrift

    Ostkorso 8

    32545 Bad Oeynhausen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05731141111

    Fax: 05731141900

    E-Mail: buergerbuero@badoeynhausen.de

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Sicherheit und Ordnung

    Adresse

    Hausanschrift

    Ostkorso 5

    32545 Bad Oeynhausen

    Kontakt

    Fax: Fax: +49(0)5731 14-1901

    Telefon Festnetz: Telefon: +49(0)5731 14-3300

    E-Mail: mi.brune@badoeynhausen.de

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Kopie des Personalausweises oder Reisepass mit einer Meldebescheinigung
    •  
    • Antrag mit Betriebsbeschreibung, insbesondere Benennung der Räume und eventueller Einbauten, einschließlich Beschreibung der beabsichtigten Nutzung
    • Antrag auf Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (BelegArt O)
    • Antrag auf Auszug aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage bei einer Behörde (BelegArt 9)
    • Bescheinigung in Steuersachen des Finanzamtes
    • eventuell Handelsregisterauszug
    • eventuell Baugenehmigung
    • eventuell Grundrisszeichnung aller zum Betrieb vorgesehenen Räume
    • Die befristete persönliche Erlaubnis zur Schaustellung von Personen, aus welcher die Befristung sowie der Grund für die Befristung ersichtlich ist.

    Hinweise für Bad Oeynhausen: Inhalte der zuständigen Stelle

    formloser Antrag mit Betriebsbeschreibung, insbesondere Benennung der Räume und eventueller Einbauten Personalausweis Führungszeugnis Auskunft aus dem Gewerbezentralregister Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes ggf. Handelsregisterauszug ggf. Baugenehmigung (bei erstmaliger Nutzung für Schaustellung von Personen) ggf. Grundrisszeichnung aller zum Betrieb vorgesehenen Räume

    Voraussetzungen

    Voraussetzungen für die Verlängerung der Erlaubnis sind:

    • Sie müssen die für den Gewerbebetrieb erforderliche Zuverlässigkeit besitzen
    • Die Schaustellungen dürfen nicht den guten Sitten zuwiderlaufen
    • Der Gewerbebetrieb darf im Hinblick auf seine örtliche Lage oder auf die Verwendung der Räume nicht dem öffentlichen Interesse widersprechen, etwa wenn dieser schädliche Umwelteinwirkungen im Sinne des Bundes-Immissionsschutzgesetzes oder sonst erhebliche Nachteile, Gefahren oder Belästigungen für die Allgemeinheit befürchten lässt.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Bad Oeynhausen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Gewerbeordnung

    Rechtsbehelf

    Fristen

    Die Verlängerung gilt als erteilt, wenn die Behörde nicht innerhalb einer Frist von drei Monaten nach Eingang der vollständigen Unterlagen über Ihren Antrag entschieden hat (§ 6a Abs. 2 GewO) (Genehmigungsfiktion).

    Kosten

    Die Gebühren richten sich nach der jeweiligen Verwaltungsgebührenordnung des Landes bzw. nach den Gebührensatzungen der nach Landesrecht zuständigen Stellen.

    Hinweise für Bad Oeynhausen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Die Festlegung der Gebühr erfolgt nach der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung und beträgt zwischen 100,00 und 1.500,00 Euro.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen am 26.04.2024

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Veranstaltung, Befristete Erlaubnis verlängern, Verlängerung Erlaubnis, Befristung Erlaubnis verlängern, Striptease, Schaustellung Verlängerung, Schaustellung von Personen, Tabledance

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English