Registrierung von Lebensmittelbetrieben Eintragung

    Lebensmittelbetriebe registrieren lassen

    Wenn Sie als Lebensmittelbetrieb/ -unternehmen Tätigkeiten ausführen, die mit Produktion, Verarbeitung oder den Vertrieb von Lebensmitteln (einschließlich Internethandel) zusammenhängen, müssen Sie sich bei Ihrer kommunalen Lebensmittelüberwachungsbehörde registrieren lassen.

    Hinweise für Lippe: Inhalte der zuständigen Stelle

    Lebensmittelbetriebe sind nach europäischem Recht verpflichtet, sich registrieren zu lassen und wesentliche Änderungen zu melden. Wie das funktioniert, erfahren Sie hier.

    Beschreibung

    Lebensmittelbetriebe sind verpflichtet, sich registrieren zu lassen und wesentliche Änderungen im arbeitstechnologischen Ablauf oder Umbauten zu melden. Dies gilt für jede von Ihnen geführte oder betriebene Einrichtung. Es spielt keine Rolle, ob es sich um die Verarbeitung, Produktion oder den Vertrieb von Lebensmitteln handelt. Lebensmittelunternehmen sind alle Betriebe, die Lebensmittel erzeugen, verarbeiten, direkt oder über das Internet vermarkten, transportieren usw. und unabhängig davon, ob sie auf Gewinnerzielung ausgerichtet sind oder nicht.

    Lebensmittelunternehmen sind zum Beispiel:

    • Betriebe, die Lebensmittel oder Nahrungsergänzungsmittel nur am Rande im Sortiment führen, wie zum Beispiel Tankstellen, Apotheken, Drogerien und Fitnessstudios
    • Schulen, Kindergärten, Altenheime, Vereinsheime, die regelmäßig Lebensmittel abgeben (Mensa, Küchen, Kantinen)
    • Aufsteller von Lebensmittelautomaten
    • Bäckereien, Cafés, Eisdielen, Konditoreien, Kioske, Imbisse, Mini-Märkte
    • Erzeuger von Lebensmitteln tierischer Herkunft
    • Fischerei-, Krusten-, Schalen- und Weichtierbetriebe
    • Gaststätten
    • Großhändler, Transporteure, Importeure und Exporteure von Lebensmitteln
    • landwirtschaftliche Betriebe und Winzer
    • landwirtschaftliche Betriebe zur Aufzucht oder Haltung von Lebensmittel liefernden Tieren
    • Lebensmittel-Makler (zum Beispiel per Internet)
    • Milchbe- und Milchverarbeitungsbetriebe
    • mobiler Lebensmittelhandel einschließlich Verkaufsfahrzeuge
    • Primärerzeuger von pflanzlichen Lebensmitteln, wie zum Beispiel Obst, Gemüse, Getreide, Kräuter
    • Betriebe, die unentgeltlich Lebensmittel abgeben, wie die Tafeln
    • Veranstaltungen mit Verpflegung, Partyservice und Catering
    • Unternehmer, die Lebensmittel im Internet anbieten. Dabei ist es egal, ob sie die Lebensmittel
      • auf der eigenen Homepage,
      • über andere Anbieter oder
      • auf Marktplätzen wie beispielsweise eBay oder Amazon anbieten.

    Hinweise für Lippe: Inhalte der zuständigen Stelle

    Jeder Lebensmittelunternehmer ist nach EU-Recht verpflichtet, sich registrieren zu lassen und wesentliche Änderungen zu melden. Eine Sonderform der Registrierung von Betrieben, die Erzeugnisse tierischen Ursprungs bearbeiten oder behandeln, ist die Zulassung nach EU-weit geltenden Regeln.Wir beraten Sie gerne und geben Auskunft, ob im Einzelfall eine Zulassung erforderlich ist und welche Verfahrensschritte dabei zu beachten sind.Nicht registrierungspflichtig sind landwirtschaftliche Betriebe, wenn sie nur kleine Mengen an selbst erzeugten Primärprodukten, wie beispielsweis unverarbeitetes Obst und Gemüse, Honig oder Eier, an den Endverbraucher oder an lokale Einzelhandelsgeschäfte abgeben oder sie für ihren privaten häuslichen Bereich produzieren. Wenn ein Lebensmittelunternehmen aus mehreren Betriebsstätten besteht, muss jeder Standort gesondert angemeldet werden. Als Meldung gilt auch die Gewerbeanmeldung.Wenn sich Daten ändern, müssen Sie diese Änderungen unverzüglich melden.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    Lebensmittelüberwachungsbehörde

    Zuständigkeit

    Lebensmittelüberwachungsbehörde

    Ansprechpartner

    Veterinärangelegenheiten, Verbraucherschutz

    Beschreibung

    Wir schützen Verbraucher vor gesundheitlichen Gefahren, vor Irreführung und Täuschung.schützen Tiere vor Krankheiten, Schmerzen, Leiden und Schäden.überprüfen den Weg unserer Lebensmittel vom landwirtschaftlichen Betrieb bis zum Verbraucher.überprüfen Tierhaltungen und den Tierverkehr.greifen ein, indem wir Gefahren für Mensch und Tier auch durch behördliche Maßnahmen abwenden.informieren und warnen wenn nötig.beraten Verbraucher, Erzeuger, Hersteller und Händler.beraten Landwirte, Tierhalter und Tierärzte.Weitere Details können Sie der jeweiligen Dienstleistung entnehmen.***Grundsätzlicher Hinweis für Halter von Nutztieren (auch Hobbyhalter)Bitte denken Sie daran, dass Sie eine Nutztierhaltung bei der Tierseuchenkasse melden müssen. Das gilt auch für Kleinst- und Hobbybestände.Hier finden Sie die Online-Anmeldung: https://nw.agrodata.de/newreg-nwArtenschutzDer Artenschutz für in Gefangenschaft gehaltene Tiere und deren Erzeugnisse ist beim Veterinäramt des Kreises Lippe angesiedelt. Wir überprüfen den legalen Besitz, die Zucht und den Handel mit artengeschützten Tieren und deren Erzeugnissen und stellen die erforderlichen Bescheinigungen aus.TiergesundheitDie Mitarbeitenden des Bereichs Tiergesundheit widmen sich der Aufgabe, ein möglichst hohes Niveau der Tiergesundheit im Kreis Lippe zu erhalten. Ziel ist es, mögliche Krankheiten zu erkennen, eine Gefährdung für die menschliche Gesundheit durch übertragbare Tierkrankheiten auszuschließen und die Weiterverbreitung von Tierkrankheiten zu verhindern.Wir kümmern uns mit unseren amtlichen Tierärzten, Veterinärassistenten und qualifiziertem Verwaltungspersonal um die vorbeugende und akute Bekämpfung von Tierseuchen, die Tierarzneimitteilüberwachung sowie um die Überwachung der Tiertransporte, des Handels- und Reiseverkehrs mit Tieren und der Tierkörperbeseitigung.VerbraucherschutzLebensmittelsicherheit und Lebensmittelüberwachung, Chemikalienüberwachung, Futtermittelsicherheit, Schlachttier- und Fleischuntersuchung sind nur einige unserer vielfältigen Aufgaben.***Informationen zur Afrikanischen SchweinepestDer erste bestätigte Fall von Afrikanischer Schweinepest in Deutschland wurde am 10. September 2020 bei einem Wildschwein in Brandenburg nachgewiesen. Informationen zur Afrikanischen Schweinepest und wichtige Hinweise und Informationen speziell für Jäger finden Sie auf der Themen-Seite zur Afrikanischen Schweinepest: zur Info-Seite Afrikanische Schweinepest

    Adresse

    Hausanschrift

    Felix-Fechenbach-Straße 5

    32756 Detmold

    Öffnungszeiten

    Montag bis Donnerstag:09:00 bis 12:00 Uhr und13:30 bis 15:00 UhrFreitag:09:00 bis 12:00 Uhr

    Kontakt

    Fax: +49 5231 62-224

    Telefon Festnetz: +49 5231 62-0

    E-Mail: vetlmue@kreis-lippe.de

    Version

    Technisch geändert am 23.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • Antrag auf Registrierung: mit Formular oder formlos
    • Angaben des Namens, der Adresse und der Rechtsform des Lebensmittelunternehmens
    • Rechtsform, Bezeichnung und Adresse der zum Unternehmen gehörenden Betriebsstätte
      • je Betriebsstätte separat anzugeben
    • Angabe über die jeweilige Tätigkeit und die Betriebsart
      • je Betriebsstätte separat anzugeben

    Hinweise für Lippe: Inhalte der zuständigen Stelle

    Formular: Meldebogen zur Anmeldung als Lebensmittelunternehmen

    Formulare

    • Formulare: nein
    • Schriftform erforderlich: ja
    • Persönliches Erscheinen bei Antragstellung vor Ort: nein
    • Online-Dienst: nein

    Hinweise für Lippe: Inhalte der zuständigen Stelle

    Lebensmittelunternehmer MeldungRegistrierung Jäger Abgabe Wild(fleisch)

    Voraussetzungen

    • Sie haben einen Betrieb, der Lebensmittel produziert, verarbeitet oder vertreibt.
    • Sie haben den Betrieb noch nicht aufgenommen oder es haben sich Änderungen im arbeitstechnologischen Ablauf oder Umbauten zu den bereits erfassten Angaben oder Daten ergeben oder Sie möchten Ihr Lebensmittelunternehmen abmelden.

    Hinweise für Lippe: Inhalte der zuständigen Stelle

    Sie haben einen Betrieb, der Lebensmittel produziert, verarbeitet oder vertreibt. Dazu zählen Gaststätten, handwerkliche und industrielle Hersteller, landwirtschaftliche Betriebe und Winzer, Betriebe, die Lebensmittel nur am Rande im Sortiment führen, wie zum Beispiel Tankstellen, Apotheken, Drogerien und Fitnessstudios, Betriebe, die unentgeltlich Lebensmittel abgeben, wie die Tafeln, Betriebe, die eine reine Maklertätigkeit ausüben, Schulen, Kindergärten, Altenheime, Vereinsheime, die regelmäßig Lebensmittel abgeben (Mensa, Kantine), Unternehmer, die Lebensmittel im Internet anbieten. Dabei ist es egal, ob sie die Lebensmittel auf der eigenen Homepage, über andere Anbieter oder auf Marktplätzen wie beispielsweise eBay oder Amazon anbieten. Ihr Betrieb besteht mit eine gewissen Kontinuität und hat einen gewissen Organisationsgrad. Dies ist beispielsweise bei Vereinsfesten und ähnlichen Veranstaltungen oft nicht der Fall. Erkundigen Sie sich bei Zweifelsfällen bei der zuständigen Stelle. Ihr Betrieb ist noch nicht bei der zuständigen Behörde erfasst oder es haben sich Änderungen zu den bereits erfassten Daten ergeben oder Sie möchten Ihr Lebensmittelunternehmen abmelden.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Lippe: Inhalte der zuständigen Stelle

    Artikel 6 Absatz 2 Verordnung (EG) Nr. 852/2004 über Lebensmittelhygiene Artikel 15 Absatz 5 Verordnung (EU) 2017/625 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. März 2017 über amtliche Kontrollen und andere amtliche Tätigkeiten zur Gewährleistung der Anwendung des Lebens- und Futtermittelrechts und der Vorschriften über Tiergesundheit und Tierschutz, Pflanzengesundheit und Pflanzenschutzmittel

    Verfahrensablauf

    • Nutzen Sie das gegebenenfalls zur Verfügung stehende Formular und schicken Sie es an die zuständige Lebensmittelüberwachungsbehörde.
    • In jedem Fall müssen die erforderlichen Angaben zum Lebensmittelbetrieb vor Tätigkeitsbeginn zur Registrierung vorliegen, im Zweifelsfall senden Sie die erforderlichen Angaben schriftlich an die zuständige Lebensmittelüberwachungsbehörde
    • Die zuständige Lebensmittelüberwachungsbehörde erfasst die Betriebsdaten.
    • Sofern sich Änderungen insbesondere im arbeitstechnologischen Ablauf, oder Umbauten, zu den bereits erfassten Angaben oder Daten ergeben oder Sie Ihr Lebensmittelunternehmen abmelden möchten, wenden Sie sich bitte ebenfalls an die zuständige Lebensmittelüberwachungsbehörde.

    Fristen

    • Die Daten und Angaben zur Registrierung sind vor Aufnahme der Tätigkeit zu melden.
    • Wesentliche Änderungen im arbeitstechnologischen Ablauf oder Umbauten sind unverzüglich zu melden.

    Hinweise für Lippe: Inhalte der zuständigen Stelle

    Zeitnah, spätestens innerhalb von 4 Wochen

    Kosten

    Gebühr kostenfrei

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Senatsverwaltung für Justiz, Vielfalt und Antidiskriminierung Berlin (SenJustVA) am 15.01.2021

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Exporteure von Lebensmitteln, Küchen und Kantinen, Catering, Lebensmittel, Einzelhändler, Großhändler für Lebensmittel, Vertriebsunternehmer und Transporteure, Fleischverarbeitungsbetriebe, Registrierung von Lebensmittelbetrieben, Dienstleistungsbetriebe (Gastronomie), Importeure von Lebensmitteln, Hersteller und Abpacker, Lebensmittelgeschäft, Landwirtschaftlicher Betrieb als Erzeuger von Obst, Gemüse, Getreide, Erzeuger (Urproduktion), Hersteller, die im Wesentlichen auf Einzelhandelsstufe verkaufen, Lebensmittelbetrieb, Transporteure für Lebensmittel, Lebensmitteleinzelhandel

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English