Registrierung von Lebensmittelbetrieben Eintragung

    Lebensmittelbetriebe registrieren lassen

    Wenn Sie als Lebensmittelbetrieb/ -unternehmen Tätigkeiten ausführen, die mit Produktion, Verarbeitung oder den Vertrieb von Lebensmitteln (einschließlich Internethandel) zusammenhängen, müssen Sie sich bei Ihrer kommunalen Lebensmittelüberwachungsbehörde registrieren lassen.

    Beschreibung

    Lebensmittelbetriebe sind verpflichtet, sich registrieren zu lassen und wesentliche Änderungen im arbeitstechnologischen Ablauf oder Umbauten zu melden. Dies gilt für jede von Ihnen geführte oder betriebene Einrichtung. Es spielt keine Rolle, ob es sich um die Verarbeitung, Produktion oder den Vertrieb von Lebensmitteln handelt. Lebensmittelunternehmen sind alle Betriebe, die Lebensmittel erzeugen, verarbeiten, direkt oder über das Internet vermarkten, transportieren usw. und unabhängig davon, ob sie auf Gewinnerzielung ausgerichtet sind oder nicht.

    Lebensmittelunternehmen sind zum Beispiel:

    • Betriebe, die Lebensmittel oder Nahrungsergänzungsmittel nur am Rande im Sortiment führen, wie zum Beispiel Tankstellen, Apotheken, Drogerien und Fitnessstudios
    • Schulen, Kindergärten, Altenheime, Vereinsheime, die regelmäßig Lebensmittel abgeben (Mensa, Küchen, Kantinen)
    • Aufsteller von Lebensmittelautomaten
    • Bäckereien, Cafés, Eisdielen, Konditoreien, Kioske, Imbisse, Mini-Märkte
    • Erzeuger von Lebensmitteln tierischer Herkunft
    • Fischerei-, Krusten-, Schalen- und Weichtierbetriebe
    • Gaststätten
    • Großhändler, Transporteure, Importeure und Exporteure von Lebensmitteln
    • landwirtschaftliche Betriebe und Winzer
    • landwirtschaftliche Betriebe zur Aufzucht oder Haltung von Lebensmittel liefernden Tieren
    • Lebensmittel-Makler (zum Beispiel per Internet)
    • Milchbe- und Milchverarbeitungsbetriebe
    • mobiler Lebensmittelhandel einschließlich Verkaufsfahrzeuge
    • Primärerzeuger von pflanzlichen Lebensmitteln, wie zum Beispiel Obst, Gemüse, Getreide, Kräuter
    • Betriebe, die unentgeltlich Lebensmittel abgeben, wie die Tafeln
    • Veranstaltungen mit Verpflegung, Partyservice und Catering
    • Unternehmer, die Lebensmittel im Internet anbieten. Dabei ist es egal, ob sie die Lebensmittel
      • auf der eigenen Homepage,
      • über andere Anbieter oder
      • auf Marktplätzen wie beispielsweise eBay oder Amazon anbieten.

    Online-Dienste

    alternativ geben Sie bitte im Stadt / Ort Eingabefeld einen Ort oder eine PLZ ein, um den zuständigen Online-Dienst in diesem Abschnitt anzuzeigen

    zuständige Stelle

    Lebensmittelüberwachungsbehörde

    Zuständigkeit

    Lebensmittelüberwachungsbehörde

    Ansprechpartner

    Für Nordrhein-Westfalen wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    erforderliche Unterlagen

    • Antrag auf Registrierung: mit Formular oder formlos
    • Angaben des Namens, der Adresse und der Rechtsform des Lebensmittelunternehmens
    • Rechtsform, Bezeichnung und Adresse der zum Unternehmen gehörenden Betriebsstätte
      • je Betriebsstätte separat anzugeben
    • Angabe über die jeweilige Tätigkeit und die Betriebsart
      • je Betriebsstätte separat anzugeben

    Formulare

    • Formulare: nein
    • Schriftform erforderlich: ja
    • Persönliches Erscheinen bei Antragstellung vor Ort: nein
    • Online-Dienst: nein

    Voraussetzungen

    • Sie haben einen Betrieb, der Lebensmittel produziert, verarbeitet oder vertreibt.
    • Sie haben den Betrieb noch nicht aufgenommen oder es haben sich Änderungen im arbeitstechnologischen Ablauf oder Umbauten zu den bereits erfassten Angaben oder Daten ergeben oder Sie möchten Ihr Lebensmittelunternehmen abmelden.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    • Nutzen Sie das gegebenenfalls zur Verfügung stehende Formular und schicken Sie es an die zuständige Lebensmittelüberwachungsbehörde.
    • In jedem Fall müssen die erforderlichen Angaben zum Lebensmittelbetrieb vor Tätigkeitsbeginn zur Registrierung vorliegen, im Zweifelsfall senden Sie die erforderlichen Angaben schriftlich an die zuständige Lebensmittelüberwachungsbehörde
    • Die zuständige Lebensmittelüberwachungsbehörde erfasst die Betriebsdaten.
    • Sofern sich Änderungen insbesondere im arbeitstechnologischen Ablauf, oder Umbauten, zu den bereits erfassten Angaben oder Daten ergeben oder Sie Ihr Lebensmittelunternehmen abmelden möchten, wenden Sie sich bitte ebenfalls an die zuständige Lebensmittelüberwachungsbehörde.

    Fristen

    • Die Daten und Angaben zur Registrierung sind vor Aufnahme der Tätigkeit zu melden.
    • Wesentliche Änderungen im arbeitstechnologischen Ablauf oder Umbauten sind unverzüglich zu melden.

    Kosten

    Gebühr kostenfrei

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Senatsverwaltung für Justiz, Vielfalt und Antidiskriminierung Berlin (SenJustVA) am 15.01.2021

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Exporteure von Lebensmitteln, Küchen und Kantinen, Catering, Lebensmittel, Einzelhändler, Großhändler für Lebensmittel, Vertriebsunternehmer und Transporteure, Fleischverarbeitungsbetriebe, Registrierung von Lebensmittelbetrieben, Dienstleistungsbetriebe (Gastronomie), Importeure von Lebensmitteln, Hersteller und Abpacker, Lebensmittelgeschäft, Landwirtschaftlicher Betrieb als Erzeuger von Obst, Gemüse, Getreide, Erzeuger (Urproduktion), Hersteller, die im Wesentlichen auf Einzelhandelsstufe verkaufen, Lebensmittelbetrieb, Transporteure für Lebensmittel, Lebensmitteleinzelhandel

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English