Erlaubnis für Versicherungsberater Erteilung
    99050034001000

    Erlaubnis zur Arbeit als Versicherungsberater beantragen

    Wenn Sie als selbständiger Versicherungsberater tätig werden möchten, benötigen Sie eine Erlaubnis der zuständigen Industrie- und Handelskammer. Näheres erfahren Sie hier.  

    Beschreibung

    Sie sind Versicherungsberater, wenn Sie gewerbsmäßig Kunden zu Versicherungen beraten, ohne von einem Versicherungsunternehmen eine Provision zu erhalten oder von ihm in anderer Weise abhängig zu sein. Sie dürfen als Versicherungsberater keine Zuwendung von Versicherungsunternehmen im Zusammenhang mit Ihrer Tätigkeit entgegennehmen. Sie dürfen nicht gleichzeitig als Versicherungsvermittler und als Versicherungsberater tätig sein. 

    Außerdem beraten oder vertreten Sie im Versicherungsfall Personen außergerichtlich bei der Wahrnehmung von Ansprüchen aus Versicherungsverträgen. 

    Die Erlaubnis kann einer natürlichen oder einer juristischen Person erteilt werden. Personen(handels)gesellschaften wie die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) oder die Offene Handelsgesellschaft (OHG) können die Erlaubnis allerdings nicht erhalten. Jeder geschäftsführende Gesellschafter benötigt hier die Erlaubnis. 

    Neben Einholung der Erlaubnis müssen Sie den Eintrag in das Vermittlerregister beantragen und eine Registernummer erhalten. Die Eintragung ins Register können Sie zusammen mit der Erlaubnis beantragen. Vor Aufnahme Ihrer Tätigkeit müssen Sie Ihr Gewerbe anmelden. 

    Die Erlaubnis kann inhaltlich beschränkt und mit Auflagen verbunden werden, sofern dies nach Ansicht der Behörde zum Schutz der Allgemeinheit oder der Auftraggeber erforderlich ist.  

    Wenn Sie in einem anderen EU-/EWR-Mitgliedstaat als Versicherungsberater in ein Vermittlerregister eingetragen sind, benötigen Sie keine Erlaubnis in Deutschland. Sie müssen jedoch Ihre beabsichtigte Tätigkeit den Behörden in Ihrem Heimatland mitteilen. 

    Online-Dienst

    Erlaubnis zur Arbeit als Versicherungsvermittler beantragen für Bergkamen, Stadt

    ID: L100002_121600385

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

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    Version

    Technisch erstellt am 08.10.2024

    Technisch geändert am 10.07.2025

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 14.05.2025

    Ansprechpartner

    IHK Mittlerer Niederrhein, IHK Mittlerer Niederrhein, IHK Mittlerer Niederrhein, IHK Mittlerer Niederrhein, IHK Mittlerer Niederrhein, IHK Mittlerer Niederrhein, IHK Mittlerer Niederrhein, IHK Mittlerer Niederrhein, IHK Mittlerer Niederrhein, IHK Mittlerer Niederrhein, IHK Mittlerer Niederrhein, IHK Mittlerer Niederrhein, IHK Mittlerer Niederrhein, IHK Mittlerer Niederrhein, IHK Mittlerer Niederrhein, IHK Mittlerer Niederrhein, IHK Mittlerer Niederrhein, IHK Mittlerer Niederrhein, IHK Mittlerer Niederrhein, IHK Mittlerer Niederrhein, IHK Mittlerer Niederrhein, IHK Mittlerer Niederrhein, IHK Mittlerer Niederrhein, IHK Mittlerer Niederrhein, IHK Mittlerer Niederrhein, IHK Mittlerer Niederrhein, IHK Mittlerer Niederrhein, IHK Mittlerer Niederrhein, IHK Mittlerer Niederrhein, IHK Mittlerer Niederrhein, IHK Mittlerer Niederrhein, IHK Mittlerer Niederrhein, IHK Mittlerer Niederrhein, IHK Mittlerer Niederrhein, IHK Mittlerer Niederrhein, IHK Mittlerer Niederrhein, IHK Mittlerer Niederrhein, IHK Mittlerer Niederrhein, IHK Mittlerer Niederrhein, IHK Mittlerer Niederrhein, IHK Mittlerer Niederrhein, IHK Mittlerer Niederrhein, IHK Mittlerer Niederrhein, IHK Mittlerer Niederrhein, IHK Mittlerer Niederrhein, IHK Mittlerer Niederrhein, IHK Mittlerer Niederrhein, IHK Mittlerer Niederrhein, IHK Mittlerer Niederrhein, IHK Mittlerer Niederrhein, IHK Mittlerer Niederrhein, IHK Mittlerer Niederrhein, IHK Mittlerer Niederrhein, IHK Mittlerer Niederrhein, IHK Mittlerer Niederrhein, IHK Mittlerer Niederrhein, IHK Mittlerer Niederrhein, IHK Mittlerer Niederrhein, IHK Mittlerer Niederrhein, IHK Mittlerer Niederrhein, IHK Mittlerer Niederrhein, IHK Mittlerer Niederrhein, IHK Mittlerer Niederrhein, IHK Mittlerer Niederrhein, IHK Mittlerer Niederrhein, IHK Mittlerer Niederrhein, IHK Mittlerer Niederrhein, IHK Mittlerer Niederrhein

    Adresse

    Postanschrift

    Nordwall 39

    47798 Krefeld

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02151 635 0

    Fax: 02151 635 338

    E-Mail: ihk@krefeld.ihk.de

    Version

    Technisch erstellt am 08.10.2024

    Technisch geändert am 08.10.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 14.05.2025

    erforderliche Unterlagen

    Folgende Nachweise sind zu erbringen:

    • Kopie eines gültigen Personalausweises oder Reisepasses 

    für den Nachweis zur unternehmerischen Rechtsform: 

    • bei Unternehmenssitz in Deutschland: 
      • Auszug aus dem Handelsregister oder dem Partnerschaftsregister, bei in einem Register eingetragenen Unternehmen, ansonsten eine Ausfertigung des Gesellschaftsvertrages 
    • bei Unternehmenssitz im Ausland: 
      • Dokumente aus dem Sitzland, die die Rechtsform nachweisen 

    für den Nachweis der persönlichen Zuverlässigkeit: 

    • bei Wohnsitz in Deutschland: 
      • Führungszeugnis (Belegart O) und 
      • Auszug aus dem Gewerbezentralregister 
    • bei Wohnsitz im Ausland: 
      • Entsprechende Dokumente aus dem Heimatland des Antragstellers, die seine persönliche Zuverlässigkeit nachweisen 

    für den Nachweis über geordnete Vermögensverhältnisse: 

    • bei Wohnsitz in Deutschland: 
      • Auszug aus dem Schuldnerverzeichnis des zentralen Vollstreckungsgerichts (Vollstreckungsportal) 
      • Auskunft über Einträge im Insolvenzregister sowie eine Erklärung des zuständigen Amtsgerichts, ob ein Insolvenzverfahren eröffnet worden ist 
      • Bescheinigung des Finanzamtes in Steuersachen 
    • bei Wohnsitz im Ausland: 
      • Entsprechende Dokumente aus dem Heimatland des Antragstellers, die seine geordneten Vermögensverhältnisse nachweisen 
    • Sachkundenachweis der IHK über vorhandene notwendige Kenntnisse und rechtliche Vorschriften des Versicherungsgewerbes 
    • Alternativ Abschlusszeugnis eines als Qualifikation anerkannten Berufs 
    • Nachweis eines Versicherungsunternehmens über das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung für das Versicherungsgewerbe (Bescheinigung eines in Deutschland zugelassenen Versicherungsunternehmens zur Vorlage bei der IHK) im Original und nicht älter als drei Monate 

    Bei juristischen Personen müssen Sie das Antragsformular lediglich für die juristische Person selbst ausfüllen. Alle personenbezogenen Unterlagen müssen Sie für alle zur Geschäftsführung berechtigten Personen einreichen. Für die juristische Person benötigen Sie außerdem einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister. Personengesellschaften sind als solche nicht erlaubnisfähig. Daher benötigt jeder geschäftsführende Gesellschafter die Erlaubnis. Für jede dieser Personen muss der Antragsteller ein ausgefülltes Antragsformular und sämtliche persönliche Unterlagen einreichen.  

    Zur Überprüfung der persönlichen Zuverlässigkeit kann die zuständige IHK weitere Dokumente anfordern. Manche der vorgelegten Dokumente dürfen zum Zeitpunkt der Entscheidung (nicht nur bei der Einreichung) eine Verfallsfrist nicht überschreiten.  

    Voraussetzungen

    Damit Sie die Erlaubnis nach § 34 d Abs.2 GewO erhalten, müssen Sie 

    • die für den Gewerbebetrieb notwendige Zuverlässigkeit besitzen
    • in geordneten Vermögensverhältnissen leben, d.h. Sie befinden sich nicht in Privatinsolvenz oder sind ins Schuldnerverzeichnis eingetragen
    • eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme von 1.130.380,00 Euro für jeden Versicherungsfall und 1.924.560,00 Euro für alle Versicherungsfälle eines Jahres insgesamt besitzen
    • die erforderliche Sachkunde nachweisen können

    Handlungsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Widerspruch (je nach Landesrecht kann der Widerspruch ausgeschlossen sein), verwaltungsgerichtliche Klage

    Verfahrensablauf

    Um eine Erlaubnis als Versicherungsberater zu erhalten, müssen Sie einen entsprechenden Antrag zusammen mit den erforderlichen Unterlagen bei Ihrer zuständigen Industrie- und Handelskammer (IHK) einreichen.  

    • Es ist es auch möglich, einen Onlineantragstellung zu stellen 
    • Zusammen mit dem Antrag auf Erlaubnis können Sie bereits den Antrag auf Eintragung in das Vermittlerregister stellen 
    • Die IHK prüft anhand Ihrer Angaben und eingereichten Unterlagen, ob Sie die Voraussetzungen erfüllen.  
    • Nach Prüfung erhalten Sie die Erlaubnis per Post 
    • Ggf. ist auch eine Onlineantragstellung möglich 

    Sie dürfen die Tätigkeit erst aufnehmen, wenn die Erlaubnis erteilt wurde und Sie im Vermittlerregister eingetragen wurden. Die Registereintragung müssen Sie bei der zuständigen Industrie- und Handelskammer beantragen. 

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitung nimmt mehrere Wochen in Anspruch, sobald alle Unterlagen vollständig vorliegen. 

    Kosten

    Richtet sich nach der jeweiligen Verwaltungsgebührenordnung des Landes bzw. nach den Gebührensatzungen der nach Landesrecht zuständigen Stellen.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es gibt folgende Hinweise:                

    Wenn Sie Angestellte haben, die bei der Versicherungsberatung mitwirken, benötigen diese keine eigene Erlaubnis. Sie müssen diese jedoch im Vermittlerregister registrieren und Sorge tragen, dass diese die notwendige Sachkunde und persönliche Zuverlässigkeit besitzen. 

    Weitere Informationen

    §5 der Versicherungsvermittlerverordnung führt die als Alternative zur Sachkundeprüfung anerkannten Abschlüsse auf:  

    §5 Versicherungsvermittlerverordnung  

    Die für Sie zuständige Industrie- und Handelskammer können Sie hier finden: IHK-Zuständigkeitsfinder 

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Herausgeber

    Import

    LeiKa-Import für Typ 1, 11 und 12 Leistungen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen am 03.01.2025

    Version

    Technisch erstellt am 07.10.2024

    Technisch geändert am 23.09.2025

    Stichwörter

    Versicherungsberater, Versicherungsvertrieb, Vermittlerregister, Rechtsdienstleistung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 14.05.2025

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ:

    English

    Technisch erstellt am 02.10.2024

    Technisch geändert am 02.10.2024