Veranstaltung Festsetzung von Tierausstellung, Tiermarkt oder Tierbörse

    Tierausstellung, Tiermarkt oder Tierbörse anmelden

    Möchten Sie Veranstaltungen wie etwa Tierschauen, Tierbörsen und Tierausstellungen durchführen, müssen Sie dies der zuständigen Verwaltungsbehörde anzeigen. Zu gewerblichen Zwecken benötigen Sie eine tierschutzrechtliche Erlaubnis.

    Beschreibung

    Möchten Sie Veranstaltungen wie etwa Tierschauen, Tierbörsen und Tierausstellungen durchführen, müssen Sie dies der zuständigen Verwaltungsbehörde anzeigen. Zudem benötigen Sie eine tierschutzrechtliche Erlaubnis, wenn Sie

    • Tierbörsen zum Zwecke des Tausches oder Verkaufes von Tieren durch Dritte durchführen oder
    • gewerbsmäßig Tiere zur Schau stellen oder für solche Zwecke zur Verfügung stellen.

    Für Viehausstellungen, Viehmärkte und Veranstaltungen ähnlicher Art gilt Anzeigepflicht nach den Regelungen des Tiergesundheitsgesetzes. "Vieh" sind in diesem Sinne zum Beispiel Haustiere der Arten Pferd, Esel, Rinder, Schafe, Ziegen, Schweine, Kaninchen, viele Geflügelarten, Gehegewild und Kameliden.

    Hunde- und Katzenausstellungen müssen angezeigt werden, wenn

    • Hunde und Katzen aus EU-Mitgliedstaaten oder Drittländern teilnehmen oder
    • die Ausstellung oder Veranstaltung in einem tollwutgefährdeten Bezirk stattfinden soll.

    Hinweise für Bad Honnef: Inhalte der zuständigen Stelle

    Als Veranstaltung gelten im Kontext des Genehmigungsverfahrens insbesondere Wochen-, Jahr-, oder Spezialmärkte. Ein Wochenmarkt ist eine regelmäßig wiederkehrende, zeitlich begrenzte Veranstaltung, auf der eine Vielzahl von Anbietenden zum Beispiel Lebensmittel und rohe Naturerzeugnisse anbietet. Um einen Spezialmarkt handelt es sich, wenn gewöhnlich regelmäßig in größeren Zeitabständen wiederkehrend, auf einer zeitlich begrenzten Veranstaltung bestimmte Waren angeboten werden. Auf Jahrmärkten werden Waren aller Art angeboten. Jahrmärkte sind im Allgemeinen regelmäßig in größeren Zeitabständen wiederkehrende, zeitlich begrenzte Veranstaltungen. Wenn Sie als Veranstalterin oder Veranstalter einen Wochen-, Jahr-, oder Spezialmarkt anbieten wollen, müssen Sie eine Festsetzung (Genehmigung) bei der zuständigen Behörde beantragen. Die Genehmigung bewirkt, dass Sie als Veranstalterin oder Veranstalter von einigen gewerblichen Pflichten befreit sind (zum Beispiel Reisegewebekarte, der Einhaltung von Ladenschlusszeiten). Veranstaltende sind natürliche und juristische Personen. Städte agieren auch häufig als Veranstalterinnen, vorwiegend bei Wochenmärkten. Findet der Markt im öffentlichen Raum statt, ist eine Sondernutzungserlaubnis erforderlich. Im Antragsverfahren überprüft die zuständige Behörde die Zuverlässigkeit der Antragstellerin oder des Antragstellers. Aktuelle Wochenmärkte in Bad Honnef Bad Honnef-Tal Kirchplatz neben der Kirche St. Johann Baptist Dienstag: 07:00 - 13:00 Uhr (Obst, Gemüse, Schnittblumen) Freitag: 07:00 - 13:00 Uhr (wie oben, sowie Käse, Milchprodukte, Eier, Fleisch- und Wurstwaren, Brot, Honig und Honigprodukte sowie FairTrade Produkte) Bad Honnef-Aegidienberg Aegidiusplatz Donnerstag: 15:00 - 18:00 Uhr (Obst, Gemüse, Käse, Milchprodukte, Eier, Fleisch- und Wurstwaren, Brot, Fisch, Honig und Honigprodukte, diverse Öle, Oliven, Salate, Antipasti ) Fristen Der Antrag und alle Nachweise müssen rechtzeitig vor Veranstaltungsbeginn bei der zuständigen Behörde eingehen. Zur Antragstellung richten Sie bitte eine Mail an: markus.bildstein@bad-honnef.de

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    Tierschutzbehörde beim Landratsamt, in kreisfreien Städten bei der Stadtverwaltung

    Ansprechpartner

    Stadt Bad Honnef

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    53604 Bad Honnef

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02224/184-158

    Fax: 02224/1844158

    E-Mail: annette.engels@bad-honnef.de

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Gewerbeamt

    Beschreibung

    Für die Übersendung von Anträgen und Rückfragen nutzen Sie bitte die unten angegebene Mailadresse.

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    53604 Bad Honnef

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Ordnungsamt

    Beschreibung

    Für die Übersendung von Anträgen und Rückfragen nutzen Sie bitte die unten angegebene Mailadresse.

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    53604 Bad Honnef

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    Erkundigen Sie sich bei der zuständigen Stelle, welche Unterlagen Sie im konkreten Fall vorlegen müssen.

    Hinweise für Bad Honnef: Inhalte der zuständigen Stelle

    Führungszeugnis Gewerbezentralregisterauszug Bescheinigung in Steuersachen des Finanzamtes des Ortes, in dem Sie in den vergangenen 3 Jahren gewohnt oder ein Gewerbe betrieben haben Negativbescheinigung des Insolvenzgerichts derjenigen Amtsgerichte, in deren Bezirk Sie in den vergangenen 3 Jahren einen Wohnsitz oder eine gewerbliche Niederlassung hatten Findet die Veranstaltung im öffentlichen Raum statt: Sondernutzungserlaubnis Zur Prüfung der persönlichen Zuverlässigkeit: Personalausweis oder Reisepass polizeiliches Führungszeugnis Auszug aus dem Gewerbezentralregister Unbedenklichkeitsbescheinigung von dem für Sie zuständigen Finanzamt (Wohnsitz). Unbedenklichkeitsbescheinigung der Gewerbesteuerbehörde (Gemeinde)

    Formulare

    • formloser Antrag möglich: ja
    • Schriftform erforderlich: ja
    • Formulare/Online-Dienste vorhanden: teilweise

    Voraussetzungen

    • Hunde und Katzen müssen über einen wirksamen Impfschutz gegen Tollwut verfügen.
    • Gefährliche Tiere wie Giftschlangen oder Skorpione sind bei Tierbörsen nicht zugelassen.
    • Für artengeschützte Tiere gelten besondere Einschränkungen.

    Rechtsgrundlage(n)

    § 69 Gewerbeordnung (GewO)
    https://www.gesetze-im-internet.de/gewo/__69.html

    § 11 Tierschutzgesetz (TierSchG)
    https://www.gesetze-im-internet.de/tierschg/__11.html

    Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Tierschutzgesetzes
    [https://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/bsvwvbund_09022000_32135220006.htm]

    § 25 Tiergesundheitsgesetz (TierGesG)
    [https://www.gesetze-im-internet.de/tiergesg/__25.html]

    § 4 Viehverkehrsverordnung (ViehVerkV)
    [https://www.gesetze-im-internet.de/viehverkv_2007/__4.html]

    § 7 Geflügelpest-Verordnung (GeflPestSchV)
    [https://www.gesetze-im-internet.de/geflpestschv/__7.html]

    § 4 Tollwutverordnung (TollwV)
    [https://www.gesetze-im-internet.de/tollwv_1991/__4.h]

    Hinweise für Bad Honnef: Inhalte der zuständigen Stelle

    Gewerbeordnung (GewO)

    Rechtsbehelf

    Widerspruch

    Verfahrensablauf

    Melden Sie Veranstaltung schriftlich bei der zuständigen Stelle an. Dies erfolgt entweder durch einen Vordruck, den die Behörde zur Verfügung stellt, elektronisch oder durch formlosen Antrag.

    Der formlose Antrag sollte folgende Punkte enthalten:

    • Angaben zum Veranstalter und der verantwortlichen Person
    • Ort, Zeit und Zeitraum der Veranstaltung
    • Angabe zu den ausgestellten bzw. angebotenen Tieren und Tierarten

    Der Veranstaltungsort, der für die Veranstaltung genutzt werden soll, wird von der zuständigen Veterinärbehörde vor Ort besichtigt. Die Erlaubnis zur Tierausstellung (eventuell mit Auflagen und Beschränkungen) oder der negative Bescheid sowie der Gebührenbescheid werden in der Regel per Post zugestellt.

    Tipp: Erkundigen Sie sich vor der Antragstellung bei der zuständigen Behörde über Details zu den Voraussetzungen und den Verfahrensablauf; soweit vorhanden, erhalten Sie dort auch das Antrags-/Anzeigeformular.

    Hinweise für Bad Honnef: Inhalte der zuständigen Stelle

    Bitte wenden Sie sich bei Fragen zum jeweiligen Verfahren an das Ordnungsamt.

    Fristen

    Anzeige: mindestens 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn

    Antragsfrist: 4 Wochen

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Bad Honnef: Inhalte der zuständigen Stelle

    Die Bearbeitungszeit hängt von der einzelnen Fallgestaltung ab und kann nur vom Ordnungsamt eingeschätzt werden.

    Kosten

    gegebenenfalls: Verfahrensgebühr nach der jeweiligen Kosten- oder Gebührenordnung

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Sächsisches Staatsministerium für Soziales und gesellschaftlichen Zusammenhalt am 16.04.2021

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    tierschutzrechtliche Genehmigung, Tiergesundheit, tierschutzrechtliche Anzeige, Tierseuchenschutz, Tierschau, Tiersportveranstaltung, tierseuchenschutzrechtliche Anzeige, Viehmarkt, Tierbörse, Tierschutz, Viehbörse, Tiermarkt, Tierseuchen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English