Unterrichtung für das Bewachungsgewerbe Ausstellung

    Nachweis über die erfolgreiche Teilnahme an der Unterrichtung für das Bewachungsgewerbe bekommen

    Die Unterrichtung im Bewachungsgewerbe müssen Sie nachweisen, wenn Sie angestellt sind und eigenverantwortlich Bewachungsaufgaben im Bewachungsgewerbe übernehmen.

    Beschreibung

    Die Unterrichtung erfolgt bei der Industrie- und Handelskammer und umfasst mindestens 40 Unterrichtsstunden, in denen Sie ohne Fehlzeiten präsent sein müssen. Vermittelt werden Ihnen unter anderem Ihre gesetzlichen Rechte und Pflichten als Sicherheitskraft sowie Techniken zum Umgang mit Menschen in Konfliktsituationen.

    Die Unterrichtung erfolgt in deutscher Sprache, daher müssen Sie mindestens über Sprachkenntnisse auf B1-Niveau verfügen.

    Im Anschluss an die Unterrichtung müssen Sie schriftliche und mündliche Verständnisfragen zu den Inhalten beantworten, um die Bescheinigung zu erhalten. Mit der Bescheinigung werden Sie auch in das Bewacherregister eingetragen.

    Für die Eröffnung eines Bewachungsunternehmens oder den Einsatz in bestimmten Bereichen, wie Flüchtlingsunterkünften, in Diskotheken oder anderen öffentlichen Orten, müssen Sie die umfangreichere Sachkundeprüfung für das Bewachungsgewerbe ablegen.

    Wenn Sie über einen Abschluss in einem einschlägigen Ausbildungsberuf, beispielsweise als Fachkraft für Schutz und Sicherheit, verfügen, müssen Sie die Unterrichtung nicht extra nachweisen.

    Hinweise für Dülmen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Bewachungsgewerbe - Erlaubnis gem. § 34 a GewO Sie möchten gewerbesmäßig (selbständig, als Unternehmer) das Leben oder Eigentum fremder Personen vor Eingriffen Dritter schützen? Zum Beispiel Gebäude bewachen, Fluggäste kontrollieren, Geld- und Wertransporte durchführen oder im Personenschutz arbeiten? Hierfür benötigen Sie eine gewerberechtliche Erlaubnis.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    Industrie- und Handelskammer

    Ansprechpartner

    Ordnungsamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Gustav-Heinemann-Straße 21

    59065 Hamm

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02381 17-7201

    E-Mail: ordnungsamt@stadt.hamm.de

    Version

    Technisch geändert am 18.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Sachgebiet Gewerberecht

    Beschreibung

    Bitte beachten Sie, dass aufgrund der räumlichen Situation im Gebäude des Ordnungsamtes persönliche Vorsprachen nur mit einem Termin möglich sind. Für Ihr Anliegen setzen Sie sich bitte mit dem/der zuständigen Mitarbeiter/Mitarbeiterin telefonisch oder per Mail in Verbindung.

    Adresse

    Hausanschrift

    Gustav-Heinemann-Straße 21

    59065 Hamm

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 18.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • Amtlicher Lichtbildausweis zur Identifikation bei der Unterrichtung
    • Eventuell weitere Unterlagen, Genaueres erfahren Sie bei Ihrer IHK

    Hinweise für Dülmen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Personalausweis oder Reisepass bei Ausländern die Aufenthaltserlaubnis Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes des Wohnortes Gewerbezentralregisterauszug zu beantragen im Meldeamt oder Ordnungsamt des Wohnortes bei einer GmbH der Handelsregisterauszug Nachweis der Sachkunde (IHK Dortmund) Versicherungsnachweis für das Gewerbe (Haftpflichtversicherung) Prüfung der Vermögensverhältnisse Nachweis über Zahlung des Gebührenvorschusses in Höhe von 5.000 € die Liste ist nicht abschließend, je nach Einzelfall kann die Vorlage weiterer Unterlagen erforderlich sein.

    Formulare

    - Formulare: Anmeldeformular der IHK

    - Onlineverfahren: nur zur Anmeldung

    - Schriftformerfordernis: nein

    - persönliches Erscheinen nötig: ja, zur Unterrichtung

    Voraussetzungen

    • Deutsche Sprachkenntnisse auf Niveau B1 des europäischen Referenzrahmens

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Dülmen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Gewerbeordnung, Bewachungsverordnung

    Rechtsbehelf

    • Widerspruchsverfahren

    Verfahrensablauf

    Die Bewachungsunterrichtung wird von der IHK durchgeführt und bescheinigt.

    • Sie melden sich zunächst bei Ihrer IHK zu der
    • Die Unterrichtung wird von der IHK durchgeführt, erfolgt mündlich und dauert ca. 40 Stunden.
    • Nach vollständiger Teilnahme ohne Fehlzeiten erhalten Sie die Bescheinigung über die Teilnahme an der Unterrichtung.
    • Die Bescheinigung wird auch an das Bewacherregister übertragen.

    Nach Erhalt der Bescheinigung dürfen Sie als Arbeitnehmer Bewachungsaufgaben übernehmen.

    Fristen

    • Bitte den eventuellen Anmeldeschluss der IHK beachten
    • Der Unterrichtungsnachweis ist unbefristet gültig.

    Bearbeitungsdauer

    • Dauer der Unterrichtung: ca. 40 Stunden
    • Die Bescheinigung wird sofort oder innerhalb weniger Tage ausgestellt.

    Kosten

    Die Gebühren erfahren Sie bei der jeweiligen Industrie- und Handelskammer (IHK). Sie ergeben sich aus der jeweiligen Gebührenordnung der IHK.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Deutscher Industrie- und Handelskammertag am 15.10.2020

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Bewachung, Sicherheitskraft, 34a, Bewacherregister, Unterrichtung, Wachpersonal, Security, Bewachungsgewerbe, § 34a GewO

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English