Spielhallen Erlaubnis im Reisegewerbe

    Spielhallen Erlaubnis im Reisegewerbe beantragen

    Für den Betrieb einer Spielhalle oder einem ähnlichen Unternehmen brauchen Sie für den jeweiligen Ort eine Erlaubnis.

    Beschreibung

    Wenn Sie im Reisegewerbe eine Spielhalle oder ein ähnliches Unternehmen betreiben möchten, benötigen Sie für den jeweiligen Ort eine Erlaubnis. 

    Stellen Sie einen formlosen Antrag auf eine Erlaubnis einer Spielhalle im Reisegewerbe 

    • Kopie des Personalausweises oder des Reisepasses mit Meldebescheinigung, beziehungsweise Vorlage vor Ort
    • Nachweis über geordnete Vermögensverhältnisse

    bei Wohnsitz in Deutschland:

    • Auszug aus dem Schuldnerverzeichnis
    • Bescheinigung des Insolvenzgerichts
    • Bescheinigung in Steuersachen (des Finanzamtes) 

    bei Wohnsitz im Ausland:

    • Dokumente aus Ihrem Heimatland, die Ihre geordneten Vermögensverhältnisse nachweisen

    Nachweis zur unternehmerischen Rechtsform

    • Bei Unternehmenssitz in Deutschland, wenn das Unternehmen in einem Register eingetragen ist:
      Auszug aus dem Handelsregister, bzw. dem Partnerschaftsregister, bzw. dem Genossenschaftsregister
    • Bei Unternehmenssitz im Ausland: Dokumente aus dem Sitzland, die die Rechtsform nachweisen

    Nachweis der persönlichen Zuverlässigkeit

    bei Wohnsitz in Deutschland:

    • Beantragung eines Führungszeugnisses zur Vorlage bei einer Behörde 
    • Beantragung eines Gewerbezentralregisterauszuges zur Vorlage bei einer Behörde

    bei Wohnsitz im Ausland:

    • Dokumente aus Ihrem Wohnsitzland, die Ihre persönliche Zuverlässigkeit nachweisen

    Zur Überprüfung der persönlichen Zuverlässigkeit können weitere Dokumente angefordert werden. 

    Pacht-, Kauf- oder Mietvertrag sowie die Grundrisszeichnung der gewerblich genutzten Räume.

    Bei juristischen Personen (z.B. GmbH, Unternehmensgesellschaften, AG, eingetragene Genossenschaften) müssen Sie die personenbezogenen Unterlagen für alle zur Geschäftsführung berechtigten natürlichen Personen einreichen (z.B. Personalpapiere) bzw. beantragen (z.B. Auszug aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage bei einer Behörde nach § 150 Absatz 5 Gewerbeordnung). Für die juristische Person benötigen Sie zusätzlich einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage bei einer Behörde nach § 150 Absatz 5 Gewerbeordnung.

    Personengesellschaften (GbR, KG, OHG, PartG, GmbH & Co. KG) sind als solche nicht erlaubnisfähig. Daher benötigt jeder geschäftsführende Gesellschafter und jede geschäftsführende Gesellschafterin die Erlaubnis. Reichen Sie für jede dieser Personen ein ausgefülltes Antragsformular und sämtliche persönlichen Unterlagen ein.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Stadt Heiligenhaus

    Adresse

    Hausanschrift

    Hauptstraße 157

    42579 Heiligenhaus

    Kontakt

    Fax: 02056/13-7243

    Telefon Festnetz: 02056/13-243

    E-Mail: n.pakos@heiligenhaus.de

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    I.2.1 Ordnungsangelegenheiten

    Adresse

    Hausanschrift

    Hauptstraße 157

    42579 Heiligenhaus

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Formloser Antrag auf eine Erlaubnis einer Spielhalle im Reisegewerbe 

    • Kopie des Personalausweises oder des Reisepasses mit Meldebescheinigung, beziehungsweise Vorlage vor Ort. 
    • Nachweis über geordnete Vermögensverhältnisse


    bei Wohnsitz in Deutschland

    • Auszug aus dem Schuldnerverzeichnis
    • Bescheinigung des Insolvenzgerichts
    • Bescheinigung in Steuersachen (des Finanzamtes) 


    bei Wohnsitz im Ausland 

    • Dokumente aus Ihrem Heimatland, die Ihre geordneten Vermögensverhältnisse nachweisen


    Nachweis zur unternehmerischen Rechtsform

    Nachweis der persönlichen Zuverlässigkeit

    Hinweise für Heiligenhaus: Inhalte der zuständigen Stelle

    Unterlagen zum Objekt: Vollständig ausgefülltes Antragsformular für Spielhallen Kopie eines amtlichen Ausweisdokuments Baugenehmigung für die Betriebsräume Miet- bzw. Pachtvertrag/Eigentümernachweis in Kopie (Originale bitte mitbringen) Lageplan der Spielhalle, Maßstab 1:1000 (3-fach) erhältlich bei der Abteilung II.1 Stadtentwicklung, Rathausgebäude, 2. OG Neubau, Raum 305 Grundrisszeichnungen Maßstab 1:100 (3-fach), maßstabgerecht und baurechtlich genehmigt, Mit einer Vollmacht des Hauseigentümers erhältlich bei der Abteilung II.2 Bauaufsicht, Rathausgebäude, 2. OG Neubau, Raum 314/315. Bitte zeichnen Sie aktuelle gewerbliche Einrichtungsgegenstände (Geldspielgeräte, Theke, Tische, Stühle, Bänke) ein. Alle Räume (wie Spielraum, Toiletten, Nebenräume usw.) sind zu bezeichnen und in vorstehender Reihenfolge mit Buchstaben zu versehen (A bis Z) Sozialkonzept einschließlich Schulungsnachweis des Personals nach Art. 9 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. d AGG GlüStV i.V.m. § 6 GlüStV Nachweis der Teilnahme am Sperrsystem OASIS (§§ 8 - 8c GlüStV) Darstellung/Erklärung, ob in dem Gebäude oder Gebäudekomplex, in dem die Spielhalle betrieben werden soll, noch eine oder mehrere andere Spielhallen untergebracht sind und ib eine andere Spielhalle, eine öffentliche Schule oder eine Einrichtung der Kinder- und Jugendhilfe in einem Abstand von weniger als 350 Meter Luftlinie entfernt liegt. Unterlagen zur Person: Polizeiliches Führungszeugnis, Belegart 0 für den Antragsteller (Erhältlich beim Bürgerbüro/Einwohnermeldeamt des Wohnorts, in Heiligenhaus: Rathaus-Innenhof, Tel. : 02056/13-0) Auszug aus dem Gewerbezentralregister, Belegart 9 (Gewerbemeldestelle des Wohnorts, in Heiligenhaus erhältlich im Bürgerbüro der Stadt Heiligenhaus) Unbedenklichkeitsbescheinigung des Steueramtes (Stadtkasse/Steueramt des Wohnorts, in Heiligenhaus Rathausgebäude, 1. OG Neubau bei Frau Schmitz, Tel. : 02056/13-390, Zimmer 234) Bescheinigung in Steuersachen (für den Wohnort zuständiges Finanzamt, in Heili-genhaus ist das Finanzamt Velbert zuständig: Nedderstraße 38, 42551 Velbert. Infos unter 02051/470) Online-Auskunft aus dem Schuldnerverzeichnis (unter www.vollstreckungsportal.de) Auskunft aus dem Insolvenzregister (für den Wohnort zuständiges Amtsgericht, für Heiligenhaus das Amtsgericht Wuppertal, Eiland 2, 42103 Wuppertal. Zu beantragen per E-Mail unter poststelle@ag-wuppertal.nrw.de oder nach erfolgter Online-Terminbuchung -unter https://www.ag-wuppertal.nrw.de/behoerde/Terminbuchung/index.php- persönlich abzuholen) Kopie der Erlaubnisurkunde gem. § 33c Abs. 1 GewO

    Voraussetzungen

    • Für den Betrieb einer Spielhalle müssen Sie die erforderliche Zuverlässigkeit besitzen. Diese besitzen Sie in der Regel nicht, wenn Sie innerhalb der letzten drei Jahre vor Antragstellung wegen eines Verbrechens, wegen Diebstahls, Unterschlagung, Erpressung, Hehlerei, Geldwäsche, Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte, Betruges, Untreue, unerlaubter Veranstaltung eines Glücksspiels, Beteiligung am unerlaubten Glücksspiel oder wegen eines Vergehens nach § 27 des Jugendschutzgesetzes rechtskräftig verurteilt worden sind.
    • Sie müssen in geordneten Vermögensverhältnissen leben: über Ihr Vermögen wurde kein Insolvenzverfahren eröffnet oder mangels Masse abgewiesen. 
    • Die zum Betrieb des Gewerbes bestimmten Räume genügen hinsichtlich ihrer Beschaffenheit und Lage den polizeilichen Anforderungen und müssen für den Betrieb einer Spielhalle geeignet sein. 
    • Durch den Betrieb Ihres Gewerbes ist keine Gefährdung der Jugend und keine übermäßige Ausnutzung des Spieltriebs zu befürchten. Schädliche Umwelteinwirkungen im Sinne des Bundes-Immissionsschutzgesetzes oder eine Belästigung der Allgemeinheit, der Nachbarn oder einer im öffentlichen Interesse bestehenden Einrichtung sind auch nicht zu erwarten.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Heiligenhaus: Inhalte der zuständigen Stelle

    Glücksspielstaatsvertrag 2021 (GlüStV 2021)

    Verfahrensablauf

    • Reichen Sie Ihren formlosen Antrag mit allen erforderlichen Unterlagen ein.
    • Die zuständige Stelle prüft, ob Sie alle Voraussetzungen erfüllen.
    • Wenn Sie alle Voraussetzungen erfüllen, erhalten Sie die Erlaubnis.
    • Sie dürfen mit der Tätigkeit erst beginnen, wenn Sie die Erlaubnis erhalten haben.

    Fristen

    Beachten Sie bitte, dass Sie die Erlaubnis rechtzeitig beantragen, da die Erlaubnis bei Betriebsbeginn vorliegen muss.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Heiligenhaus: Inhalte der zuständigen Stelle

    Bitte beachten Sie, dass die Person, welche in einer Spielhalle Geldspielgeräte mit Gewinnmöglichkeit aufstellen möchte, eine Erlaubnis zum Aufstellen von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit gem. §33c Abs. 1 GewO sowie eine Geeignetheitsbestätigung gem. §33c Abs. 3 GewO benötigt.

    Weitere Informationen

    Soll in der Spielhalle nach § 60a Absatz 3 Gewerbeordnung (GewO) ein anderes Spiel mit Gewinnmöglichkeit im Sinne von § 33d Absatz 1 Satz 1 Gewerbeordnung (GewO) veranstaltet werden, ist zusätzlich eine Erlaubnis nach § 60a Absatz 2 Gewerbeordnung (GewO) erforderlich.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Freie und Hansestadt Hamburg Bezirksamt Altona, Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt am 13.04.2021

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Spielhalle, Casino, Spielcasino, Spielhallenerlaubnis, Spielhölle, Glücksspielautomat, Spielautomaten, Glücksspiel, Spielothek, Spielautomat, Geldspielgeräte mit Gewinnmöglichkeit, Unterhaltungsspiele mit Gewinnmöglichkeit, Glücksspielhalle

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English