Spielhallen Erlaubnis

    Spielhallenerlaubnis beantragen

    Sie benötigen eine Erlaubnis, wenn Sie gewerbsmäßig eine Spielhalle betreiben  möchten.

    Beschreibung

    Wenn Sie gewerbsmäßig eine Spielhalle betreiben  möchten, benötigen Sie eine Erlaubnis.
    Eine Erlaubnis ist ebenso nötig, wenn Sie ein Unternehmen betreiben und Geld- oder Warenspielgeräte mit Gewinnmöglichkeit aufstellen möchten.
    Auch wenn Ihr Unternehmen der  Veranstaltung anderer Spiele dient, ist eine Erlaubnis erforderlich. 
    Beachten Sie bitte, dass Sie die Erlaubnis rechtzeitig beantragen, da die Erlaubnis bei Betriebsbeginn vorliegen muss.
     

    Hinweise für Höxter: Inhalte der zuständigen Stelle

    Allgemeine Informationen Voraussetzungen für die Erteilung einer Spielhallenerlaubnis 1.Antragsteller muß die erforderliche Zuverlässigkeit besitzen (§ 33i Abs. 2 Nr. 1 GewO) 2.Räumlichkeiten müssen den Anforderungen der Öffentlichen Sicherheit und Ordnung entsprechen; insbesondere muß eine Baugenehmigung vorliegen zum Betrieb einer Spielhalle 3.Betrieb darf keine Jugendgefährdung vermuten lassen 4.Betrieb darf keine schädlichen Umwelteinwirkungen befürchten lassen 5.Betrieb darf eine nicht zumutbare Belästigung der Allgemeinheit, der Nachbarn oder einer im öffentlichen Interesse stehenden Einrichtung befürchten lassen Die Bearbeitungszeit ist Einzelfallabhängig. Die durchschnittliche Bearbeitungszeit beträgt bis zu 2 Monate. Da schon bei der Antragstellung mit dem Antragsteller eine Reihe von Einzelfragen hinsichtlich evtl. erforderlich werdender baurechtlicher Genehmigungen , einzelner Betriebsmerkmale etc., geklärt werden müssen, ist es sinnvoll, ein Vorgespräch mit dem Sachbearbeiter zu führen. Bei dem Betrieb einer Spielhalle sind die Vorschriften der Spielverordnung zu beachten. Insbesondere darf in Spielhallen je 15 m2 Grundfläche nur ein Geld- oder Warengerät aufgestellt werden. Die Gesamtzahl darf 10 Geräte nicht übersteigen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    31 Ordnung, Straßenverkehr, Brandschutz und Rettungsdienst

    Adresse

    Hausanschrift

    Westerbachstraße 45

    37671 Höxter

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05271 963-0

    Version

    Technisch geändert am 23.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Stadt Höxter

    Adresse

    Hausanschrift

    Westerbachstraße 45

    37671 Höxter

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05271963-3102

    Fax: 05271963-93102

    E-Mail: rathaus@hoexter.de

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Formloser Antrag auf Spielhallenerlaubnis
    • Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
    • Auszug aus dem Handelsregister aus dem Land, in dem sich der Haupt-Firmensitz befindet
    • Ggf. Übersetzung des Handelsregisterauszugs
    • Auskunft aus dem Bundeszentralregister (Führungszeugnis)
    • Gültiger Personalausweis oder Reisepass (mit aktueller Meldebescheinigung)
    • Bescheinigung in Steuersachen des zuständigen Finanzamtes
    • Pacht-, Kauf- oder Mietvertrag sowie die Grundrisszeichnung der gewerblich genutzten Räume
    • Erlaubnis zur Aufstellung von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit (nach § 33c Abs. 1 Gewerbeordnung (GewO)
    • Bestätigung über die Geeignetheit des Aufstellortes eines Spielgerätes (nach § 33c Abs. 3 Gewerbeordnung (GewO))
    • Sozialkonzept und Schulungsnachweise

    Hinweise für Höxter: Inhalte der zuständigen Stelle

    1.Formloser Antrag 2.Führungszeugnis des Antragstellers (wird bei Einwohnermeldeamt des Wohnortes beantragt) 3.Auszug aus dem Gewerbezentralregister des Antragstellers (wird bei Einwohnermeldeamt des Wohnortes beantragt) 4.Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes 5.Grundrißzeichnung (Standorte der Spielgeräte; insbesondere der Geldspielgeräte, müssen erkennbar sein) 6.Lageplan 7.Ablichtung des Mietvertrages 8.Verwaltungsgebührenzahlung 9.Baugenehmigung/ Bescheinigung des Bauamtes über mangelfreie Bauabnahme zum Betrieb einer Spielhalle

    Formulare

    Hinweise für Höxter: Inhalte der zuständigen Stelle

    Voraussetzungen

    • Für den Betrieb einer Spielhalle müssen Sie die erforderliche Zuverlässigkeit besitzen. Diese besitzen Sie in der Regel nicht, wenn Sie innerhalb der letzten drei Jahre vor Stellung des Antrages wegen eines Verbrechens, wegen Diebstahls, Unterschlagung, Erpressung, Hehlerei, Geldwäsche, Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte, Betruges, Untreue, unerlaubter Veranstaltung eines Glücksspiels, Beteiligung am unerlaubten Glücksspiel oder wegen eines Vergehens nach § 27 des Jugendschutzgesetzes rechtskräftig verurteilt worden sind.
    • Sie müssen in geordneten Vermögensverhältnissen leben: über Ihr Vermögen wurde kein Insolvenzverfahren eröffnet oder mangels Masse abgewiesen.
    • Die zum Betrieb des Gewerbes bestimmten Räume genügen hinsichtlich ihrer Beschaffenheit und Lage den polizeilichen Anforderungen und müssen für den Betrieb einer Spielhalle geeignet sein.
    • Durch den Betrieb Ihres Gewerbes ist keine Gefährdung der Jugend und keine übermäßige Ausnutzung des Spieltriebs zu befürchten. Schädliche Umwelteinwirkungen im Sinne des Bundes-Immissionsschutzgesetzes oder eine Belästigung der Allgemeinheit, der Nachbarn oder einer im öffentlichen Interesse bestehenden Einrichtung sind auch nicht zu erwarten.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    • Reichen Sie Ihren formlosen Antrag mit allen erforderlichen Unterlagen ein.
    • Die zuständige Stelle prüft, ob Sie alle Voraussetzungen erfüllen.
    • Wenn Sie alle Voraussetzungen erfüllen, erhalten Sie die Erlaubnis.
    • Sie dürfen mit der Tätigkeit erst beginnen, wenn Sie die Erlaubnis erhalten haben.

    Fristen

    Fristtyp: Antragsfrist
    Dauer: 6 bis 8 Wochen
    Bemerkungen: Die Erlaubnis muss bei Betriebsbeginn vorliegen.

    Bearbeitungsdauer

    6 bis 8 Wochen

    Kosten

    • 500 EUR bis 1.500 EUR
    • Fristverlängerung der Erlaubnis 250 bis 1.000 EUR

    Hinweise für Höxter: Inhalte der zuständigen Stelle

    150 bis 3.000 Euro

    Hinweise (Besonderheiten)

    Keine

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Freie und Hansestadt Hamburg Bezirksamt Altona - Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt - am 13.04.2021

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Spielhallenerlaubnis, Geldspielgeräte mit Gewinnmöglichkeit, Spielcasino, Spielothek, Unterhaltungsspiele mit Gewinnmöglichkeit, Spielhalle, Glücksspielhalle, Casino, Spielautomat, Spielautomaten, Spielhölle, Glücksspielautomat, Glücksspiel

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English