Spielhallen Erlaubnis

    Spielhallenerlaubnis beantragen

    Sie benötigen eine Erlaubnis, wenn Sie gewerbsmäßig eine Spielhalle betreiben  möchten.

    Beschreibung

    Wenn Sie gewerbsmäßig eine Spielhalle betreiben  möchten, benötigen Sie eine Erlaubnis.
    Eine Erlaubnis ist ebenso nötig, wenn Sie ein Unternehmen betreiben und Geld- oder Warenspielgeräte mit Gewinnmöglichkeit aufstellen möchten.
    Auch wenn Ihr Unternehmen der  Veranstaltung anderer Spiele dient, ist eine Erlaubnis erforderlich. 
    Beachten Sie bitte, dass Sie die Erlaubnis rechtzeitig beantragen, da die Erlaubnis bei Betriebsbeginn vorliegen muss.
     

    Hinweise für Essen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Spielcasino Der Spielhalle gleichgestellt, also ebenfalls erlaubnispflichtig, ist das sogenannte Spielcasino, in dem neben Spielgeräten auch Spieltische betrieben werden, die in Art und Ausgestaltung den Gerätschaften in Spielbanken ähneln (beispielsweise Roulette-Abarten). Solche Spieltische dürfen in Spielcasinos oder Spielhallen nur aufgestellt werden, wenn für sie eine Unbedenklichkeitsbescheinigung erteilt wurde des Bundeskriminalamt Wiesbaden 65173 Wiesbaden Tel.: +49 (0)611 55 - 0 Fax: +49 (0)611 55 - 12141 E-Mail: info@bka.de

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Stadt Essen

    Adresse

    Hausanschrift

    Porscheplatz 1

    45127 Essen

    Kontakt

    Fax: 0201/88-32242

    Telefon Festnetz: 0201/88-32202

    E-Mail: info32-2@ordnungsamt.essen.de

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Gaststättenrecht und Spielrecht

    Beschreibung

    Eine Übersicht Ihrer Kontaktpersonen finden Sie im Telefonbuch der Stadt Essen.

    Adresse

    Hausanschrift

    Porscheplatz 1

    45127 Essen

    Kontakt

    Fax: +49 201 88-32242

    Telefon Festnetz: +49 201 88-0

    E-Mail: info32-2@ordnungsamt.essen.de

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • Formloser Antrag auf Spielhallenerlaubnis
    • Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
    • Auszug aus dem Handelsregister aus dem Land, in dem sich der Haupt-Firmensitz befindet
    • Ggf. Übersetzung des Handelsregisterauszugs
    • Auskunft aus dem Bundeszentralregister (Führungszeugnis)
    • Gültiger Personalausweis oder Reisepass (mit aktueller Meldebescheinigung)
    • Bescheinigung in Steuersachen des zuständigen Finanzamtes
    • Pacht-, Kauf- oder Mietvertrag sowie die Grundrisszeichnung der gewerblich genutzten Räume
    • Erlaubnis zur Aufstellung von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit (nach § 33c Abs. 1 Gewerbeordnung (GewO)
    • Bestätigung über die Geeignetheit des Aufstellortes eines Spielgerätes (nach § 33c Abs. 3 Gewerbeordnung (GewO))
    • Sozialkonzept und Schulungsnachweise

    Hinweise für Essen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Antragsunterlagen für Betriebsübernahmen Bei der Beantragung einer glücksspielrechtlichen Erlaubnis zum Betrieb von Spielhallen sind folgende Antragsunterlagen einzureichen oder vorzulegen: gültiger Personalausweis, ersatzweise gültiger Reisepass mit einer Meldebescheinigung Auskünfte in Steuersachen des Finanzamtes (Firmensitz, sonst Wohnsitz) Auskünfte in Steuersachen der Gemeindekasse (Firmensitz, sonst Wohnsitz) Grundrisszeichnungen aller Betriebsräume (auch Keller und andere Nebenräume) in zweifacher Ausfertigung Pachtvertrag über die Räumlichkeiten im Original und in Kopie, ersatzweise im Falle von Eigentum einen aktuellen Grundbuchauszug Auskünfte aus dem Insolvenzregister und dem Haftbefehlsregister beim Amtsgericht des Firmensitzes oder Wohnortes können mitgebracht werden, sind aber zur Antragstellung nicht zwingend notwendig. Auszüge aus dem BundeszentralregisterFührungszeugnis (BZR2, Belegart 0)Gewerbezentralregister (GZR3, Belegart 9) Diese Auszüge können Sie bei der Einwohnermeldebehörde des jeweiligen Wohnortes beantragen. In Essen sind Ihnen die Bürgerämter behilflich.Das Bundesamt für Justiz bietet auf der eigenen Internetseite auch die Einholung der Auszüge im OnLine-Verfahren an. Sozialkonzept zusätzliche Antragsunterlagen für neue Betriebe Im Falle einer Neuerrichtung oder einer wesentlichen Veränderung sind zusätzlich erforderlich: amtlicher Lageplan in zweifacher Ausfertigung Baugenehmigung des Amtes für Stadtplanung und Bauordnung mängelfreie Schlussabnahmebescheinigung. Die für neuerrichtete Betriebe erforderliche glücksspielrechtliche Erlaubnis kann im Einzelfall weitere Unterlagen erforderlich machen. zusätzliche Antragsunterlagen für juristische Personen Bei Antragstellung durch eine juristische Person (GmbH, AG, Verein, Genossenschaft) sind neben den genannten Unterlagen zusätzlich vorzulegen: die Auskünfte in Steuersachen auch für die juristische Person, sofern diese bereits im Register eingetragen ist aktueller Auszug aus dem Erfassungsregister (Handelsregister oder Vereinsregister oder Genossenschaftsregister) Original und Kopie des Gründungsbeschlusses oder der Satzung Auszug aus dem Gewerbezentralregister (GZR4, Belegart 9) Dieser Auszug kann auch mit den Auszügen für die natürlichen Personen in den Einwohnermeldebehörden eingeholt werden. zusätzliche Erfordernisse Sofern Spieltische (sogenannte andere Spiele) aufgestellt werden sollen, sind die entsprechenden Unbedenklichkeitsbescheinigungen des Bundeskriminalamtes vorzulegen.

    Voraussetzungen

    • Für den Betrieb einer Spielhalle müssen Sie die erforderliche Zuverlässigkeit besitzen. Diese besitzen Sie in der Regel nicht, wenn Sie innerhalb der letzten drei Jahre vor Stellung des Antrages wegen eines Verbrechens, wegen Diebstahls, Unterschlagung, Erpressung, Hehlerei, Geldwäsche, Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte, Betruges, Untreue, unerlaubter Veranstaltung eines Glücksspiels, Beteiligung am unerlaubten Glücksspiel oder wegen eines Vergehens nach § 27 des Jugendschutzgesetzes rechtskräftig verurteilt worden sind.
    • Sie müssen in geordneten Vermögensverhältnissen leben: über Ihr Vermögen wurde kein Insolvenzverfahren eröffnet oder mangels Masse abgewiesen.
    • Die zum Betrieb des Gewerbes bestimmten Räume genügen hinsichtlich ihrer Beschaffenheit und Lage den polizeilichen Anforderungen und müssen für den Betrieb einer Spielhalle geeignet sein.
    • Durch den Betrieb Ihres Gewerbes ist keine Gefährdung der Jugend und keine übermäßige Ausnutzung des Spieltriebs zu befürchten. Schädliche Umwelteinwirkungen im Sinne des Bundes-Immissionsschutzgesetzes oder eine Belästigung der Allgemeinheit, der Nachbarn oder einer im öffentlichen Interesse bestehenden Einrichtung sind auch nicht zu erwarten.

    Hinweise für Essen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Zur vorherigen Zusendung von Antragsvordrucken nutzen Sie bitte die Kontaktangaben. Die glücksspielrechtlichen Anforderungen an Spielhallen, die teilweise auch für bestandsgeschützte Spielhallen gelten, sind dem Gesetz zur Ausführung des Glücksspielstaatsvertrages im Land Nordrhein-Westfalen und dem Glückspielstaatsvertrag selbst zu entnehmen. Zusätzliche Anforderungen Die Aufstellung von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeiten ist unabhängig von der Erlaubnis zum Betrieb einer Spielhalle gesondert erlaubnispflichtig. Sofern in Verbindung mit einer Spielhalle oder einem Spielcasino alkoholische Getränke abgegeben werden, muss zusätzlich eine Schankerlaubnis beantragt werden.Zudem dürfen dann höchstens zwei Geld- oder Warenspielgeräte mit Gewinnmöglichkeiten aufgestellt werden (§ 3 Spielverordnung).

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Essen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Gewerbeordnung Spielverordnung Gesetz zur Ausführung des Glückspielstaatsvertrages im Lande Nordrhein-Westfalen

    Verfahrensablauf

    • Reichen Sie Ihren formlosen Antrag mit allen erforderlichen Unterlagen ein.
    • Die zuständige Stelle prüft, ob Sie alle Voraussetzungen erfüllen.
    • Wenn Sie alle Voraussetzungen erfüllen, erhalten Sie die Erlaubnis.
    • Sie dürfen mit der Tätigkeit erst beginnen, wenn Sie die Erlaubnis erhalten haben.

    Fristen

    Fristtyp: Antragsfrist
    Dauer: 6 bis 8 Wochen
    Bemerkungen: Die Erlaubnis muss bei Betriebsbeginn vorliegen.

    Bearbeitungsdauer

    6 bis 8 Wochen

    Kosten

    • 500 EUR bis 1.500 EUR
    • Fristverlängerung der Erlaubnis 250 bis 1.000 EUR

    Hinweise (Besonderheiten)

    Keine

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Freie und Hansestadt Hamburg Bezirksamt Altona - Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt - am 13.04.2021

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Spielhallenerlaubnis, Geldspielgeräte mit Gewinnmöglichkeit, Spielcasino, Spielothek, Unterhaltungsspiele mit Gewinnmöglichkeit, Spielhalle, Glücksspielhalle, Casino, Spielautomat, Spielautomaten, Spielhölle, Glücksspielautomat, Glücksspiel

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English