Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit Bestätigung des Aufstellortes

    Bestätigung des Aufstellortes für Spielgeräte beantragen

    Wenn Sie als Aufsteller von Geldspielgeräten einen neuen Aufstellungsort gefunden haben, benötigen Sie eine Bestätigung für den Aufstellungsort zum Aufstellen von Geldspielgeräten mit Gewinnmöglichkeit

    Beschreibung

    • Nach § 33c Gewerbeordnung muss für jeden Aufstellort von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit nachgewiesen werden, dass er für diesen Zweck geeignet ist. Eine solche Geeignetheitsbestätigung durch die örtlich zuständige Behörde ist Voraussetzung zum Aufstellen von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit.

    Online-Dienste

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    Ansprechpartner

    Stadt Essen

    Adresse

    Hausanschrift

    Porscheplatz 1

    45127 Essen

    Kontakt

    Fax: 0201/88-32242

    Telefon Festnetz: 0201/88-32202

    E-Mail: info32-2@ordnungsamt.essen.de

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Gaststättenrecht und Spielrecht

    Beschreibung

    Eine Übersicht Ihrer Kontaktpersonen finden Sie im Telefonbuch der Stadt Essen.

    Adresse

    Hausanschrift

    Porscheplatz 1

    45127 Essen

    Kontakt

    Fax: +49 201 88-32242

    Telefon Festnetz: +49 201 88-0

    E-Mail: info32-2@ordnungsamt.essen.de

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • Gewerbeanmeldung
    • Personalausweis oder Reisepass mit einer aktuellen Meldebescheinigung 
      (bei Vertretung mit schriftlicher Vollmacht: Personalausweis oder Reisepass des Bevollmächtigten, sowie Ausweiskopie des Vollmachtgebers)
    • Erlaubnis zum Aufstellen von Geldspielgeräten gem. § 33c Abs. 1 Gewerbeordnung
    • Ausgefülltes Antragsformular

    Hinweise für Essen: Inhalte der zuständigen Stelle

    erforderliche Antragsunterlagen Bei der Beantragung einer Erlaubnis sind folgende Antragsunterlagen einzureichen oder vorzulegen: gültiger Personalausweis, ersatzweise gültiger Reisepass mit einer Meldebescheinigung Auskünfte in Steuersachen des Finanzamtes (Firmensitz, sonst Wohnsitz) Auskünfte in Steuersachen der Gemeindekasse (Firmensitz, sonst Wohnsitz; für die Bescheinigung der Stadt Essen nutzen Sie bitte den nebenstehenden Link) Auskünfte aus dem Insolvenzregister und dem Haftbefehlsregister beim Amtsgericht des Firmensitzes oder Wohnortes können mitgebracht werden, sind aber für die Antragstellung nicht zwingend notwendig Auszüge aus dem BundeszentralregisterFührungszeugnis (BZR2, Belegart 0)Gewerbezentralregister (GZR3, Belegart 9)Diese Auszüge können Sie bei der Einwohnermeldebehörde des jeweiligen Wohnortes beantragen. In Essen sind Ihnen die Bürgerämter behilflich.Das Bundesamt für Justiz bietet auf der eigenen Internetseite auch die Einholung der Auszüge im OnLine-Verfahren an. zusätzliche Antragsunterlagen für juristische Personen Bei Antragstellung durch eine juristische Person (GmbH, AG, Verein, Genossenschaft) sind neben den genannten Unterlagen zusätzlich vorzulegen: die Auskünfte in Steuersachen auch für die juristische Person, sofern diese bereits im Register eingetragen ist aktueller Auszug aus dem Erfassungsregister (Handelsregister - Vereinsregister - Genossenschaftsregister) Original und Kopie des Gründungsbeschlusses oder der Satzung Auszug aus dem Bundeszentralregister über die juristische PersonGewerbezentralregister (GZR4, Belegart 9)Dieser Auszug kann auch mit den Auszügen für die natürlichen Personen in den Einwohnermeldebehörden eingeholt werden.

    Formulare

    Antragsformular

    Voraussetzungen

    Nach § 1 Spielverordnung dürfen Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit grundsätzlich nur in Räumen von Schank- oder Speisewirtschaften, in denen an Ort und Stelle Getränke und Speisen verzehrt werden können, Beherbergungsbetrieben, Spielhallen und ähnlichen Betrieben sowie Wettannahmenstellen konzessionierter Buchmacher aufgestellt werden. 

    Hinweise für Essen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Die vorherige Zusendung von Antragsvordrucken kann über die Kontaktangaben vereinbart werden.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Essen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Gewerbeordnung Spielverordnung

    Verfahrensablauf

    • Vor dem Aufstellen von Geldspielgeräten muss eine Geeignetheit für den Aufstellort beantragt werden.
    • Die Beantragung muss schriftlich erfolgen.
    • Beim Aufstellen in Gaststätten muss der Betreiber der Gaststätte über eine Gaststättenkonzession verfügen.

    Hinweise (Besonderheiten)

    • Bei einem Wechsel eines Gaststättenbetreibers ist ein neuer Antrag für den Aufstellort zu stellen.

    Hinweise für Essen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Die gewerberechtliche Erlaubnis entbindet nicht von der Pflicht, jedwede Änderung der Aufstellung von Spielgeräten dem Stadtsteueramt, Abteilung Vergnügungssteuer, und der Gewerbemeldestelle anzuzeigen.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Europa des Landes Bremen am 04.09.2020

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Geeignetheitsbescheinigung, Geeignetheit, 33c Abs. 3 GewO, Aufstellung Geldspielgeräte

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English