Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit Erlaubnis

    Aufstellen von Geldspielgeräten

    Wenn Sie gewerbsmäßig Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit aufstellen wollen, benötigen Sie eine Erlaubnis nach § 33c Gewerbeordnung

    Hinweise für Schwelm: Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit Erlaubnis

    Wenn Sie gewerbsmäßig Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit aufstellen wollen, benötigen Sie eine Erlaubnis nach § 33c Gewerbeordnung

    Beschreibung

    Mit einer Erlaubnis zum Aufstellen von Geldspielgeräten mit Gewinnmöglichkeit können Sie im gesamten Bundesgebiet Geldspielgeräte aufstellen. Jeder Aufstellort muss von der zuständigen Behörde einzeln erlaubt werden. Geldspielgeräte dürfen erst aufgestellt werden, wenn alle Sie alle erforderlichen Erlaubnisse besitzen.

    Hinweise für Schwelm: Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit Erlaubnis

    Personen, die gewerbsmäßig Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit (Geld- & Warenspielgeräte) aufstellen möchten, benötigen eine Erlaubnis der zuständigen Behörde (Aufstellerlaubnis). Derartige Spielgeräte dürfen nur gewerblich aufgestellt werden, wenn die Physikalisch-Technische Bundesanstalt (PTB) ihre Bauart zugelassen hat. Zuständige Behörde ist bei Einzelgewerbetreibenden die Hauptwohnsitzbehörde oder die Behörde, wo sich der Betriebssitz befindet und bei juristischen Personen die Behörde, wo sich die Hauptniederlassung befindet. Neben der Aufstellerlaubnis muss eine Bestätigung der zuständigen Behörde vorliegen, dass der jeweilige Aufstellort geeignet ist, um Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit aufzustellen - auch Geeignetheitsbestätigung genannt. Sofern Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit in einer Spielhalle aufgestellt werden, muss hierfür eine gesonderte Erlaubnis vorliegen ( Spielhallenerlaubnis ). Es wird darauf hingewiesen, dass die erlaubnispflichtigen gewerblichen Tätigkeiten erst nach Erteilung der entsprechenden Erlaubnis ausgeübt werden dürfen. Ein eventueller Verstoß erfüllt den Tatbestand einer Ordnungswidrigkeit und kann mit einer Geldbuße geahndet werden. HINWEISE Seit dem 01.09.2013 sind für die Erteilung einer Erlaubnis zum Aufstellen von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit folgende zusätzliche Voraussetzungen zu erfüllen: Die / der Antragsteller(in) hat durch eine Bescheinigung der Industrie- & Handelskammer nachzuweisen, dass sie/er über die für die Ausübung des Gewerbes notwendigen Kenntnisse zum Jugend- und Spielerschutz unterrichtet worden ist ( Unterrichtungsnachweis). Die / der Antragsteller(in) muss über ein Sozialkonzept einer öffentlich anerkannten Institution verfügen, in dem dargelegt wird, mit welchen Maßnahmen den sozial-schädlichen Auswirkungen des Glücksspiels vorgebeugt werden soll. Dieses Konzept ist bei der Antragstellung vorzulegen. Zu beachten ist darüber hinaus, dass der Aufsteller mit der Aufstellung von Spielgeräten nur Personen beschäftigen darf, die über einen Unterrichtungsnachweis (siehe Nr. 1) verfügen.

    Online-Dienste

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    Ansprechpartner

    Ordnung

    Adresse

    Postanschrift

    Moltkestraße 24

    58332 Schwelm

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02336/8010 (Zentrale)

    E-Mail: ordnungsamt@schwelm.de

    Version

    Technisch geändert am 08.10.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Stadt Schwelm

    Adresse

    Hausanschrift

    Moltkestraße 24

    58332 Schwelm

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02336-801261

    Fax: 02336-80177261

    E-Mail: ordnungsamt@schwelm.de

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Bescheinigung in Steuersachen des Finanzamtes 
      (zu beantragen beim Finanzamt des Wohnortes)
       
    • Personalausweis oder Reisepass mit einer aktuellen Meldebescheinigung 
      (bei Vertretung mit schriftlicher Vollmacht: Personalausweis oder Reisepass des Bevollmächtigten, sowie Ausweiskopie des Vollmachtgebers)
       
    • Führungszeugnis in der Belegart OG (zur Vorlage bei einer Behörde) 
      (zu beantragen bei der für Ihren Wohnsitz zuständigen, örtlichen Meldebehörde)
    • Auskunft des Insolvenzgerichts, ob ein Verfahren eröffnet wurde 
      (zu beantragen beim Amtsgericht des Wohnortes)
    • Auskunft aus dem Gewerbezentralregister in der Belegart 9 
       
    • Ausgefülltes Antragsformular
    • Bescheinigung über Unterrichtung in Spieler und Jugendschutz 
      (Nach § 33c Gewerbeordnung ist mit einer Bescheinigung der Industrie und Handelskammer nachzuweisen, dass man in den zur Gewerbeausübung notwendigen Kenntnissen unterrichtet worden ist.)
    • Sozialkonzept 
      (Für eine Erlaubnis zur Aufstellung von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit ist nach § 33c Abs. 2 Gewerbeordnung ein Sozialkonzept vorzulegen. Das Sozialkonzept beschreibt, mit welchen Maßnahmen den sozialschädlichen Auswirkungen des Glücksspiels vorgebeugt werden soll.)
    • Handelsregisterauszug bzw. bei noch in Gründung befindlichen juristischen Personen Gründungsurkunde und Gesellschaftervertrag

    Hinweise für Schwelm: Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit Erlaubnis

    Im Rahmen der Antragstellung empfiehlt sich eine vorherige Kontaktaufnahme mit dem Fachbereich Bürgerservice - Sachgebiet Ordnung - der Stadt Schwelm, um bereits im Vorfeld wichtige Einzelheiten zu klären. Folgende Unterlagen sind erforderlich : Personalausweis oder Reisepass mit einer Meldebescheinigung (ggf. Kopie der Vorder- und Rückseite) gültige Aufenthaltsgenehmigung/Aufenthaltstitel (bei nicht EU-Angehörigen) bei im Handels-, Genossenschafts- oder Vereinsregister eines Amtsgerichtes eingetragenen juristischen Personen einen aktuellen Handelsregisterauszug bei in Gründung befindlichen juristischen Personen (z.B. GmbH i.G.) die notarielle Beurkundung des Gesellschaftervertrages bei ausländischen juristischen Personen der Eintragungsnachweis im ausländischen Register mit beglaubigter deutscher Übersetzung steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Finanzamtes steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung des Steueramtes (Wohnort- bzw. Betriebssitzgemeinde) Auskunft aus dem Schuldnerverzeichnis des zentralen Vollstreckungsportals sowie der Insolvenzabteilung des zuständigen Amtsgerichtes - online erhältlich unter www.vollstreckungsportal.de Auszug aus dem Gewerbezentralregister (Belegart 9, zu beantragen bei der Hauptwohnsitzgemeinde und/oder bei juristischen Personen bei der Gemeinde der Hauptniederlassung) Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (Belegart O, zu beantragen bei der Hauptwohnsitzgemeinde) Unterrichtungsnachweis der Industrie- & Handelskammer Sozialkonzept einer öffentlich anerkannten Institution

    Formulare

    Antragsformular

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    Antragsformular

    Voraussetzungen

    • Eine Erlaubnis nach § 33c Gewerbeordnung setzt Ihre gewerberechtliche Zuverlässigkeit voraus. Die Zuverlässigkeit wird bei der Beantragung von der Behörde geprüft.

    Hinweise für Schwelm: Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit Erlaubnis

    • Eine Erlaubnis nach § 33c Gewerbeordnung setzt Ihre gewerberechtliche Zuverlässigkeit voraus. Die Zuverlässigkeit wird bei der Beantragung von der Behörde geprüft.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Schwelm: Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit Erlaubnis

    § 33 c Gewerbeordnung (GewO)

    Verfahrensablauf

    • Zuerst sind von Ihnen alle erforderlichen Unterlagen zu besorgen und bei der Behörde mit dem schriftlichen Antrag einzureichen.
    • Die Behörde prüft Ihre gewerberechtliche Zuverlässigkeit
    • Sind alle Voraussetzungen erfüllt, erhalten Sie die Erlaubnis mit einem Gebührenbescheid.

    Hinweise für Schwelm: Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit Erlaubnis

    • Zuerst sind von Ihnen alle erforderlichen Unterlagen zu besorgen und bei der Behörde mit dem schriftlichen Antrag einzureichen.
    • Die Behörde prüft Ihre gewerberechtliche Zuverlässigkeit
    • Sind alle Voraussetzungen erfüllt, erhalten Sie die Erlaubnis mit einem Gebührenbescheid.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Schwelm: Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit Erlaubnis

    Antrag auf Erlaubnis zum Aufstellen von Spielgeräten Unbedenklichkeitsbescheinigung - Antrag

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Europa des Landes Bremen am 04.09.2020

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Spielgeräte, Geeignetheit des Aufstellungsortes für Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit, Glücksspiel, Geldspielgeräte, 33c GewO, PTB

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English