Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit Erlaubnis

    Aufstellen von Geldspielgeräten

    Wenn Sie gewerbsmäßig Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit aufstellen wollen, benötigen Sie eine Erlaubnis nach § 33c Gewerbeordnung

    Beschreibung

    Mit einer Erlaubnis zum Aufstellen von Geldspielgeräten mit Gewinnmöglichkeit können Sie im gesamten Bundesgebiet Geldspielgeräte aufstellen. Jeder Aufstellort muss von der zuständigen Behörde einzeln erlaubt werden. Geldspielgeräte dürfen erst aufgestellt werden, wenn alle Sie alle erforderlichen Erlaubnisse besitzen.

    Hinweise für Langenfeld (Rheinland): Inhalte der zuständigen Stelle

    Gemäß § 33 c Abs. 1 GewO bedarf derjenige, der gewerbsmäßig Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit aufstellen möchte, der Erlaubnis der zuständigen Behörde. Die Erlaubnis berechtigt nur zur Aufstellung von Spielgeräten, deren Bauart von der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt zugelassen ist. Zuständig ist die Ordnungsbehörde, in dem er Aufsteller seinen Wohnsitz oder seine Hauptniederlassung hat.

    Online-Dienste

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    Ansprechpartner

    Stadt Langenfeld

    Adresse

    Hausanschrift

    Konrad-Adenauer-Platz 1

    40764 Langenfeld (Rheinland)

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 021737942300

    E-Mail: ordnung@langenfeld.de

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Recht und Ordnung

    Adresse

    Hausanschrift

    Konrad-Adenauer-Platz 1

    40764 Langenfeld (Rheinland)

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    Technisch geändert am 05.11.2024

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    Gewerbestelle

    Adresse

    Hausanschrift

    Konrad-Adenauer-Platz 1

    40764 Langenfeld (Rheinland)

    Kontakt

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    Technisch geändert am 05.11.2024

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    Deutsch

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    erforderliche Unterlagen

    • Bescheinigung in Steuersachen des Finanzamtes 
      (zu beantragen beim Finanzamt des Wohnortes)
       
    • Personalausweis oder Reisepass mit einer aktuellen Meldebescheinigung 
      (bei Vertretung mit schriftlicher Vollmacht: Personalausweis oder Reisepass des Bevollmächtigten, sowie Ausweiskopie des Vollmachtgebers)
       
    • Führungszeugnis in der Belegart OG (zur Vorlage bei einer Behörde) 
      (zu beantragen bei der für Ihren Wohnsitz zuständigen, örtlichen Meldebehörde)
    • Auskunft des Insolvenzgerichts, ob ein Verfahren eröffnet wurde 
      (zu beantragen beim Amtsgericht des Wohnortes)
    • Auskunft aus dem Gewerbezentralregister in der Belegart 9 
       
    • Ausgefülltes Antragsformular
    • Bescheinigung über Unterrichtung in Spieler und Jugendschutz 
      (Nach § 33c Gewerbeordnung ist mit einer Bescheinigung der Industrie und Handelskammer nachzuweisen, dass man in den zur Gewerbeausübung notwendigen Kenntnissen unterrichtet worden ist.)
    • Sozialkonzept 
      (Für eine Erlaubnis zur Aufstellung von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit ist nach § 33c Abs. 2 Gewerbeordnung ein Sozialkonzept vorzulegen. Das Sozialkonzept beschreibt, mit welchen Maßnahmen den sozialschädlichen Auswirkungen des Glücksspiels vorgebeugt werden soll.)
    • Handelsregisterauszug bzw. bei noch in Gründung befindlichen juristischen Personen Gründungsurkunde und Gesellschaftervertrag

    Hinweise für Langenfeld (Rheinland): Inhalte der zuständigen Stelle

    Schriftlicher Antrag (Antragsformular) Führungszeugnis nach Belegart 0 (nicht älter als 3 Monate) Auszug aus dem Gewerbezentralregister GZR 3, Belegart 9 Auszug aus Vollstreckungsportal Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung des Wohnsitz-Finazamtes Teilnahmebescheinigung der Industrie- und Handelskammer bezüglich der Unterrichtung zu Kenntnissen zum Spiel- und Jugendschutz Sozialkonzept einer öffentlich anerkannten Institution Ausweisdokument Ausländische Staatsangehörige - mit Ausnahmevon EU-Angehörigen - muss zusätzlcih eine Aufenthaltserlabnis, die zur ausübung einer selbständigen Tätigkeit berechtigt, einegreicht werden. Bei juristischen Personen sind für jeden Geschäftsführer bzw. Vorstandsvorsitzenden die Unterlagen b)-h) vorzulegen. Für die juristische Person selber müssen die Unterlagen b)-e) vorgelegt werden, es sei denn es handlet sich um eine Neugründung. Zusätzlich muss ein Auszug aus dem Handel- oder Vereinregister und eine Ausfertigung aus dem Gesellschaftsvertrag bzw. der Satzung vorzulegen.

    Formulare

    Antragsformular

    Voraussetzungen

    • Eine Erlaubnis nach § 33c Gewerbeordnung setzt Ihre gewerberechtliche Zuverlässigkeit voraus. Die Zuverlässigkeit wird bei der Beantragung von der Behörde geprüft.

    Hinweise für Langenfeld (Rheinland): Inhalte der zuständigen Stelle

    Die Erlaubnis kann gemäß § 33 c Abs. 2 GewO versagt werden, wenn der Antragsteller nicht die erforderliche Zuverlässigkeit besitzt, der Antragstellende nicht die notwendigen Kenntnisse zum Spieler- und Jugendschutz nachweist (IHK-Bescheinigung) oder der Atragstellende nicht das erforderliche Sozialkonzept nachweist.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Langenfeld (Rheinland): Inhalte der zuständigen Stelle

    § 33 c GewO

    Verfahrensablauf

    • Zuerst sind von Ihnen alle erforderlichen Unterlagen zu besorgen und bei der Behörde mit dem schriftlichen Antrag einzureichen.
    • Die Behörde prüft Ihre gewerberechtliche Zuverlässigkeit
    • Sind alle Voraussetzungen erfüllt, erhalten Sie die Erlaubnis mit einem Gebührenbescheid.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Langenfeld (Rheinland): Inhalte der zuständigen Stelle

    6 Wochen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Europa des Landes Bremen am 04.09.2020

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Spielgeräte, Geeignetheit des Aufstellungsortes für Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit, Glücksspiel, Geldspielgeräte, 33c GewO, PTB

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English