Reisegewerbekarte verlängern lassen
Wenn Sie ein Reisegewerbe betreiben, benötigen Sie eine Reisegewerbekarte. Manche Karten sind befristet. Bevor Ihre befristete Karte ungültig wird, können Sie diese bei der zuständigen Behörde verlängern lassen.
Hinweise für Olpe: Reisegewerbe Verlängerung
Beschreibung
Wenn Sie im Reisegewerbe selbstständig tätig werden möchten, benötigen Sie grundsätzlich eine Reisegewerbekarte.
Sie betreiben ein Reisegewerbe, wenn Sie Ihre Dienstleistungen oder Waren ohne vorhergehende Bestellung außerhalb Ihrer gewerblichen Niederlassung anbieten oder eine unterhaltende Tätigkeit als Schaustellerin oder Schausteller beziehungsweise nach Schaustellerart ausüben.
Beispielsweise
- als Schaustellerin oder Schausteller,
- als "fliegender Händlerin oder Händler" oder
- als Inhaberin oder Inhaber eines Marktstandes.
Die Reisegewerbekarte ist in der Regel unbefristet gültig. Sie kann jedoch befristet erteilt werden, soweit dies zum Schutze der Allgemeinheit oder der Verbraucherinnen und Verbraucher erforderlich ist.
Wenn Sie eine befristete Reisegewerbekarte besitzen und diese verlängern möchten, müssen Sie dies bei der zuständigen Behörde beantragen.
Hinweise für Olpe: Reisegewerbe Verlängerung
Wenn Sie im Reisegewerbe selbstständig tätig werden möchten, benötigen Sie eine Reisegewerbekarte.
Sie betreiben ein Reisegewerbe, wenn Sie als Schausteller*in, "fliegender Händler*in" oder Inhaber*in eines Marktstandes tätig sind, d.h. wenn Sie Ihre Dienstleistungen oder Waren an ständig wechselnden Orten anbieten.
Laut Gesetz sind folgende gewerbliche Tätigkeiten dem Reisegewerbe zuzuordnen (§ 55 Gewerbeordnung):
- der Ankauf und Vertrieb von Waren oder anderen gewerblichen Leistungen
- das Anbieten von Leistungen
- die Aufsuchung von Bestellungen auf Leistung
- die Ausübung von unterhaltenden Tätigkeiten als selbstständiger Schausteller oder nach Schaustellerart.
Die Reisegewerbekarte kann inhaltlich beschränkt, mit einer Befristung erteilt und mit Auflagen verbunden werden, soweit dies zum Schutze der Allgemeinheit oder der Verbraucher erforderlich ist; unter denselben Voraussetzungen ist auch die nachträgliche Aufnahme, Änderung und Ergänzung von Auflagen zulässig.
Wenn Sie eine befristete Reisegewerbekarte besitzen und diese verlängern möchten, müssen Sie dies bei der zuständigen Behörde beantragen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
- Reisegewerbekarte
- Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
- Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (Belegart OG)
- Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
- bei juristischen Personen sind Unterlagen für alle nach Gesetz, Satzung oder Gesellschaftsvertrag vertretungsberechtigten Personen einzureichen
- gegebenenfalls Auszug aus dem Handels- oder Vereinsregister, soweit das Unternehmen im Register eingetragen ist;
- bei GmbH & Co. KG entsprechender Auszug
- nur bei Tätigkeiten mit offenen Lebensmitteln oder Speisen: Bescheinigung des Gesundheitsamtes über die Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz oder amtliches Gesundheitszeugnis
Hinweise für Olpe: Reisegewerbe Verlängerung
- Reisegewerbekarte
- Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
Formulare
Hinweise für Olpe: Reisegewerbe Verlängerung
- Schriftform erforderlich: nein
- Onlineverfahren möglich: ja
- Persönliches Erscheinen nötig: nein
Voraussetzungen
Ihre befristete Reisegewerbekarte läuft in Kürze ab.
Hinweise für Olpe: Reisegewerbe Verlängerung
Damit die zuständige Behörde Ihre Reisegewerbekarte verlängert, müssen Sie bereits im Besitz einer Reisegewerbekarte sein.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Olpe: Reisegewerbe Verlängerung
Rechtsbehelf
- Widerspruch, soweit nicht nach Landesrecht ausgeschlossen
- Klage vor dem Verwaltungsgericht
Verfahrensablauf
Hinweise für Olpe: Reisegewerbe Verlängerung
Wenn Sie den Antrag auf Verlängerung Ihrer Reisegewerbekarte gestellt haben und alle Unterlagen vollständig vorliegen, prüft die zuständige Stelle, ob die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt werden.
Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, wird Ihre Reisegewerbekarte verlängert.
Fristen
Hinweise für Olpe: Reisegewerbe Verlängerung
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Olpe: Reisegewerbe Verlängerung
Kosten
Hinweise für Olpe: Reisegewerbe Verlängerung
Weitere Informationen
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) am 06.02.2024
Stichwörter
Handelsreisender, Verlängerung, Reisegewerbekarte verlängern, Reisegewerbekarte, Vertreter, Anzeigepflicht, Unterhaltende Tätigkeit, Schausteller, Haustürgeschäft, Gewerbeanzeige, Jahrmarkt, Mobiler Standverkauf, Reisegewerbekartenfreiheit, Markt, Kirmes, Reisegewerbe, Handelsvertreter, Schaustellerin, Marktstand, Waren feilbieten, Vertreterin, Ohne Bestellung