Reisegewerbe Verlängerung

    Reisegewerbekarte verlängern lassen

    Wenn Sie ein Reisegewerbe betreiben, benötigen Sie eine Reisegewerbekarte. Manche Karten sind befristet. Bevor Ihre befristete Karte ungültig wird, können Sie diese bei der zuständigen Behörde verlängern lassen.  

    Beschreibung

    Wenn Sie im Reisegewerbe selbstständig tätig werden möchten, benötigen Sie grundsätzlich eine Reisegewerbekarte.

    Sie betreiben ein Reisegewerbe, wenn Sie Ihre Dienstleistungen oder Waren ohne vorhergehende Bestellung außerhalb Ihrer gewerblichen Niederlassung anbieten oder eine unterhaltende Tätigkeit als Schaustellerin oder Schausteller beziehungsweise nach Schaustellerart ausüben.

    Beispielsweise

    • als Schaustellerin oder Schausteller,
    • als "fliegender Händlerin oder Händler" oder
    • als Inhaberin oder Inhaber eines Marktstandes.

    Die Reisegewerbekarte ist in der Regel unbefristet gültig. Sie kann jedoch befristet erteilt werden, soweit dies zum Schutze der Allgemeinheit oder der Verbraucherinnen und Verbraucher erforderlich ist.

    Wenn Sie eine befristete Reisegewerbekarte besitzen und diese verlängern möchten, müssen Sie dies bei der zuständigen Behörde beantragen.

    Hinweise für Rees: Inhalte der zuständigen Stelle

    Spezielle Hinweise für - Stadt ReesEin Reisegewerbe betreibt wer,gewerbsmäßig (langfristige Gewinnerzielungsabsicht)ohne vorhergehende Bestellungaußerhalb einer gewerblichen Niederlassung (mobil / zum Beispiel Verkaufswagen oder Verkaufsstand)Waren oder Leistungen zum Kauf, Ankauf oder zur Bestellung anbietet (das heißt auch Werbegespräche) odereine Tätigkeit im Schaustellerbereich ausübt (zum Beispiel Zirkus, Fahrgeschäft, Schießbude oder ähnliches)Die Erlaubnis wird in Form einer Reisegewerbekarte erteilt. Diese gilt im gesamten Bundesgebiet.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Stadt Rees Gewerbeamt

    Adresse

    Postanschrift

    Markt 1

    46459 Rees

    Kontakt

    Fax:

    Telefon Festnetz: 02851 51136

    E-Mail: gewerbeamt@stadt-rees.de

    Version

    Technisch geändert am 08.10.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Stadt Rees

    Adresse

    Hausanschrift

    Markt 1

    46459 Rees

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02851/51-260

    E-Mail: jessica.heister@stadt-rees.de

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Reisegewerbekarte
    • Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
    • Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (Belegart OG)
    • Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
    • bei juristischen Personen sind Unterlagen für alle nach Gesetz, Satzung oder Gesellschaftsvertrag vertretungsberechtigten Personen einzureichen
    • gegebenenfalls Auszug aus dem Handels- oder Vereinsregister, soweit das Unternehmen im Register eingetragen ist;
      • bei GmbH & Co. KG entsprechender Auszug
    • nur bei Tätigkeiten mit offenen Lebensmitteln oder Speisen: Bescheinigung des Gesundheitsamtes über die Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz oder amtliches Gesundheitszeugnis

    Hinweise für Rees: Inhalte der zuständigen Stelle

    Spezielle Hinweise für - Stadt ReesFür die Ausstellung einer Reisegewerbekarte ist persönlich ein Antrag zu stellen. Hierzu sind zudem folgende Unterlagen einzureichen:Führungszeugnis zur Vorlage bei Behörden, nicht älter als drei Monate, zu beantragen im Bürgerbüro Ihrer WohngemeindeAuszug aus dem Gewerbezentralregister (GZR) zur Vorlage bei Behörden, nicht älter als drei Monate, zu beantragen über die Gewerbeabteilung Ihrer Wohnsitz / bzw. BetriebssitzgemeindeUnbedenklichkeitsbescheinigung des für Sie zuständigen Finanzamtes, nicht älter als drei MonateUnbedenklichkeitsbescheinigung der Stadtkasse Ihrer Wohnsitzgemeinde, nicht älter als drei MonateAuszug aus dem Schuldnerverzeichnis des AmtsgerichtsBescheinigung des Gesundheitsamtes nach § 43 Abs. 1 des Infektionsschutzgesetzes (nur bei Speisewirtschaften!)Ggf. Handelsregisterauszug bei juristischen PersonenAufenthaltserlaubnis für Nicht-Deutsche Staatsangehörige

    Voraussetzungen

    Ihre befristete Reisegewerbekarte läuft in Kürze ab.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Rees: Reisegewerbe Verlängerung

    Rechtsbehelf

    • Widerspruch, soweit nicht nach Landesrecht ausgeschlossen
    • Klage vor dem Verwaltungsgericht

    Weitere Informationen

    Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten. 

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) am 06.02.2024

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Handelsreisender, Verlängerung, Reisegewerbekarte verlängern, Reisegewerbekarte, Vertreter, Anzeigepflicht, Unterhaltende Tätigkeit, Schausteller, Haustürgeschäft, Gewerbeanzeige, Jahrmarkt, Mobiler Standverkauf, Reisegewerbekartenfreiheit, Markt, Kirmes, Reisegewerbe, Handelsvertreter, Schaustellerin, Marktstand, Waren feilbieten, Vertreterin, Ohne Bestellung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English