Gewerbelegitimationskarte Ausstellung

    Gewerbelegitimationskarte Ausstellung

    Beschreibung

    Wenn Sie in einem anderen Staat einen Nachweis darüber benötigen, dass Sie in der Bundesrepublik Deutschland unternehmerisch tätig sind, können Sie sich eine Gewerbelegitimationskarte ausstellen lassen.

    Hinweise für Vlotho: Gewerbelegitimationskarte Ausstellung

    Wenn Sie in einem anderen Staat einen Nachweis darüber benötigen dass Sie in der Bundesrepublik Deutschland unternehmerisch tätig sind können Sie sich eine Gewerbelegitimationskarte ausstellen lassen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Wenden Sie sich an die Gemeinde- bzw. Stadtverwaltung, in der Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben bzw. der Betrieb seinen Sitz hat bzw. haben wird.

    Ansprechpartner

    Stadt Vlotho - Fachdienst Ordnung

    Adresse

    Postanschrift

    Lange Straße 60

    32602 Vlotho

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05733-924-126

    Fax: 05733-924-200

    E-Mail: f.leinpinsel@vlotho.de

    Version

    Technisch geändert am 08.10.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • ausgefülltes Antragsformular
    • Personalausweis oder Reisepass
    • ggf. Handelsregister-, Vereinsregister- oder Genossenschaftsregisterauszug
    • ggf. Führungszeugnis/Auszug aus dem Gewerbezentralregister
    • ggf. Handwerkskarte
    • ggf. Nachweise über Versicherungen, die für das ausgeübte Gewerbe erforderlich sind

    Voraussetzungen

    Sie müssen ein Gewerbe in Deutschland betreiben.

    Hinweise für Vlotho: Gewerbelegitimationskarte Ausstellung

    Sie müssen ein Gewerbe in Deutschland betreiben.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Vlotho: Gewerbelegitimationskarte Ausstellung

    Hinweise (Besonderheiten)

    Für die Anerkennung der Gewerbelegitimationskarte im Ausland kann keine Gewähr übernommen werden.

    Hinweise für Vlotho: Gewerbelegitimationskarte Ausstellung

    Für die Anerkennung der Gewerbelegitimationskarte im Ausland kann keine Gewähr übernommen werden.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch keine fachliche Freigabe

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English