Gewerbelegitimationskarte Ausstellung
Beschreibung
Wenn Sie in einem anderen Staat einen Nachweis darüber benötigen, dass Sie in der Bundesrepublik Deutschland unternehmerisch tätig sind, können Sie sich eine Gewerbelegitimationskarte ausstellen lassen.
Hinweise für Kaarst: Gewerbelegitimationskarte Ausstellung
Wenn Sie in einem anderen Staat einen Nachweis darüber benötigen dass Sie in der Bundesrepublik Deutschland unternehmerisch tätig sind können Sie sich eine Gewerbelegitimationskarte ausstellen lassen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Wenden Sie sich an die Gemeinde- bzw. Stadtverwaltung, in der Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben bzw. der Betrieb seinen Sitz hat bzw. haben wird.
Ansprechpartner
Stadt Kaarst Bereich 32 - Ordnungsangelegenheiten Bürgerbüro und Feuerwehr
Adresse
Postanschrift
Am Neumarkt 2
41564 Kaarst
Kontakt
erforderliche Unterlagen
- ausgefülltes Antragsformular
- Personalausweis oder Reisepass
- ggf. Handelsregister-, Vereinsregister- oder Genossenschaftsregisterauszug
- ggf. Führungszeugnis/Auszug aus dem Gewerbezentralregister
- ggf. Handwerkskarte
- ggf. Nachweise über Versicherungen, die für das ausgeübte Gewerbe erforderlich sind
Voraussetzungen
Sie müssen ein Gewerbe in Deutschland betreiben.
Hinweise für Kaarst: Gewerbelegitimationskarte Ausstellung
Sie müssen ein Gewerbe in Deutschland betreiben.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Kaarst: Gewerbelegitimationskarte Ausstellung
Hinweise (Besonderheiten)
Für die Anerkennung der Gewerbelegitimationskarte im Ausland kann keine Gewähr übernommen werden.
Hinweise für Kaarst: Gewerbelegitimationskarte Ausstellung
Für die Anerkennung der Gewerbelegitimationskarte im Ausland kann keine Gewähr übernommen werden.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch keine fachliche Freigabe