Gewerbe Anmeldung

    Gewerbe Anmeldung

    Beschreibung

    Eine Gewerbeanmeldung ist immer dann notwendig, wenn Sie einen stehenden Gewerbebetrieb beginnen. Dies ist der Fall bei

    • Neuerrichtung eines Betriebs,
    • Neuerrichtung einer Zweigniederlassung,
    • Neuerrichtung einer unselbständigen Zweigstelle,
    • Übernahme eines bestehenden Betriebs, z. B. durch Kauf oder Pacht,
    • Umwandlung eines Einzelunternehmens in eine andere Rechtsform,
    • Verlegung eines Betriebs aus dem Bereich einer Behörde in den Bereich einer anderen Behörde (gilt bei der einen Behörde als Aufgabe, bei der anderen Behörde als Neuerrichtung).

    Die Gewerbeanmeldung ist gleichzeitig mit dem Beginn des Betriebs vorzunehmen.

    • Die Anzeigepflicht besteht nur, wenn es sich um eine gewerbliche Tätigkeit handelt. Ausgenommen von der Anzeigepflicht sind die in § 6 Absatz 1 Satz 1 GewO genannten Tätigkeiten.
      Ausgenommen sind unter anderem:
    • Urproduktion (Viehzucht, Ackerbau, Jagdwesen, Forstwesen und Fischerei)
    • Freie Berufe (u. a. Rechtsanwälte, Notare, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Ärzte, wissenschaftliche, künstlerische und schriftstellerische Tätigkeiten)
    • Erziehung von Kindern gegen Entgelt
    • Unterrichtswesen

    Der Zweck der Anmeldung eines Gewerbes ist, der zuständigen Behörde die Überwachung der Gewerbeausübung sowie statistische Erhebungen zu ermöglichen.

    Hinweise für Aldenhoven: Inhalte der zuständigen Stelle

    Sie sind gewerblich tätig, wenn Sie eine Tätigkeit selbstständig ausüben, diese Tätigkeit auf Dauer ausgerichtet ist und Sie damit einen Gewinn erzielen möchten. Außerdem darf die Tätigkeit nicht sozial unwertig sein, d.h. sie darf nicht gegen geltendes Recht verstoßen.Eine Gewerbeanmeldung ist anzuzeigen, wenn Sie einen neuen Gewerbebetrieb gründen, eine Filiale in Aldenhoven errichten oder Sie Ihren Gewerbebetrieb von einer anderen Kommune nach Aldenhoven verlegen.Gewerbeanmeldungen können elektronisch, schriftlich oder persönlich direkt im Bürgerbüro der Gemeinde Aldenhoven gestellt werden. Anzumeldende Tätigkeiten:Bei der Gewerbeanmeldung müssen die Tätigkeiten, die Sie ausüben möchten, präzise angegeben sein. Beispielsweise kann der "Vertrieb von Textilien" so angemeldet werden, der "Handel mit Waren aller Art" muss genauer definiert werden. Rechtzeitig anmelden:Das Gewerbe muss gleichzeitig mit der Aufnahme der Tätigkeit angemeldet werden. Sollte die Aufnahme der Tätigkeit länger als vier Wochen zurückliegen, kann ggf. ein Verwarngeld erhoben werden. Liegt die Aufnahme der Tätigkeit mehr als sechs Monate zurück, kann ggf. ein Bußgeldverfahren eingeleitet werden.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern, Landkreise, kreisfreie Städte, die zuständigen Amtsverwaltungen bzw. Verwaltungen der amtsfreien Gemeinden unterstützen Sie bei der Gewerbeanmeldung. Das Verfahren kann über das Netzwerk der Einheitlichen Ansprechpartner abgewickelt werden.

    Ansprechpartner

    Gewerbeamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Dietrich-Mülfahrt-Straße 11-13

    52457 Aldenhoven

    Vor dem Rathaus befindet sich eine Ladesäule für Elektroautos.

    Öffnungszeiten

    Allgemeine Öffnungszeiten:(nur nach Terminvereinbarung)Montag bis Donnerstag: 8:30 Uhr bis 12:00 UhrDienstag: 14:00 Uhr bis 16:00 UhrDonnerstag: 14:00 Uhr bis 18:00 UhrFreitag: 8:30 Uhr bis 13:00 Uhrsamstags: geschlossensonntags und an allen Feiertagen: geschlossen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02464 586201

    E-Mail: buergerbuero@aldenhoven.de

    Version

    Technisch geändert am 23.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • Ausgefülltes Formular zur Gewerbeanmeldung
    • Nachweis der Identität (z. B.: Personalausweis oder Reisepass )
    • bei elektronischer Gewerbeanmeldung sind auch andere Möglichkeiten zur Identifizierung möglich (zum Beispiel elektronischer Personalausweis, De-Mail, PIN/TAN-Verfahren).
    • notariell beurkundeter Gesellschaftsvertrag bzw. Handelsregisterauszug, Zustimmung der Gesellschafter (bei juristischen Personen bzw. Personengesellschaften)
    • Zustimmungserklärung Gesellschafter
    • Beiblatt Vertretungsberechtigte

    Hinweise für Aldenhoven: Inhalte der zuständigen Stelle

    Zur Anmeldung eines Gewerbebetriebes sind die folgenden Unterlagen vorzulegen: Personalausweis oder Reisepass ggf. aktuelle Anmeldebestätigung (sofern in Ihrem Ausweisdokument keine Privatanschrift vermerkt ist) Handwerkskarte (bei handwerklichen oder handwerksähnlichen Tätigkeiten benötigen Sie für die Ausübung eines Gewerbes die Eintragung in die Handwerksrolle der Handwerkskammer) ggf. Auszug aus dem Gewerbezentralregister, Führungszeugnis und spezielle Erlaubnisse (für erlaubnispflichtige oder überwachungsbedürftige Tätigkeiten, wie z.B. Spielhallen und Gaststätten) ggf. Aufenthaltstitel mit dem Vermerk "Erwerbstätigkeit gestattet" (wenn Sie nicht aus einem Staat der Europäischen Union, dem Europäischen Wirtschaftsraum EWR oder der Schweiz kommen) Welche Unterlagen Sie bei der Anmeldung benötigen, ist unterschiedlich und hängt vom Einzelfall ab. Bitte erkundigen Sie sich vorab bei uns im Bürgerbüro.

    Formulare

    Hinweise für Aldenhoven: Inhalte der zuständigen Stelle

    Online-Dienste:
    • Online-Anzeige
      Im Wirtschafts-Service-Portal.NRW ist die elektronische Anzeige eines Gewerbes möglich. Ebenso können dort Gewerbe elektronisch um- und abgemeldet werden. Zur Nutzung des Portals ist eine Registrierung im Servicekonto.NRW erforderlich.

    Voraussetzungen

    Sie wollen ein Gewerbe betreiben. Gewerbetreibende sind natürliche oder juristische Personen (Aktiengesellschaft, Gesellschaft mit beschränkter Haftung, eingetragene Genossenschaft oder eingetragener Verein, Kommanditgesellschaft auf Aktien). Anzeigepflichtig sind:

    • Einzelgewerben der Einzelgewerbetreibende,
    • Personengesellschaften (z.B. OHG, GbR) die geschäftsführungsberechtigten Gesellschafter ,
    • KG jeder persönlich haftende Gesellschafter, die Kommanditisten einer KG nur dann, wenn sie Geschäftsführungsbefugnis besitzen
    • Kapitalgesellschaften (z.B. GmbH, AG) der gesetzliche Vertreter

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Aldenhoven: Inhalte der zuständigen Stelle

    Gewerbeordnung (GewO)

    Verfahrensablauf

    Den Beginn eines stehenden Gewerbes müssen Sie bei der zuständigen Stelle anmelden. Gleiches gilt für den Betrieb einer Zweigniederlassung oder einer unselbstständigen Zweigstelle.

    Manche Gewerbetätigkeiten sind erlaubnispflichtig. Andere unterliegen der Überwachungsbedürftigkeit. Für sie gelten zusätzliche Anforderungen.

    Informieren Sie sich frühzeitig darüber, welche persönlichen, finanziellen und fachlichen Voraussetzungen Sie erfüllen müssen, um in diesen Gewerbebereichen tätig werden zu können.

    Die Anmeldung des Gewerbes können Sie persönlich, schriftlich oder elektronisch vornehmen. Verwenden Sie hierfür das Formular Gewerbe-Anmeldung (GewA 1) .

    Melden Sie als Gewerbetreibender das Gewerbe nicht selbst, sondern als geschäftsführenden Gesellschafter oder als gesetzlicher Vertreter an, benötigen Sie eine schriftliche Vollmacht.

    Bei schriftlicher oder elektronischer Gewerbeanmeldung erhalten Sie innerhalb von 3 Tagen die Bestätigung Ihrer Gewerbeanmeldung (den so genannten Gewerbeschein), sofern Sie das Anmeldeformular vollständig und korrekt ausgefüllt haben. Sprechen Sie persönlich vor, erhalten Sie die Bestätigung direkt bei der Anmeldung ausgehändigt.

    Die zuständige Stelle leitet die Gewerbeanmeldung an andere Stellen wie das Finanzamt, die Handwerkskammer oder die Industrie- und Handelskammer, das Registergericht und die Berufsgenossenschaft weiter.

    Ist für Ihr Gewerbe zusätzlich eine Erlaubnis erforderlich (z. B. Bewachungsgewerbe, Betrieb einer Gaststätte) und liegt diese nicht vor, kann die zuständige Stelle die Fortsetzung des Betriebes untersagen.

    Das Verfahren kann über einen einheitlichen Ansprechpartner abgewickelt werden.

    Fristen

    Sie müssen Ihr Gewerbe unmittelbar zum Zeitpunkt der Betriebsgründung anmelden. Bei einer verspäteten Anzeige kann eine Geldbuße verhängt werden.

    Bearbeitungsdauer

    Bei persönlicher Vorsprache: sofort Bei schriftlicher oder elektronischer Anmeldung: innerhalb von 3 Tagen, sofern das Gewerbeanmeldeformular vollständig und korrekt ausgefüllt wurde und die erforderlichen Unterlagen vorliegen.

    Kosten

    Hinweise für Aldenhoven: Inhalte der zuständigen Stelle

    Die Gewerbeanmeldung verursacht Gebühren in Höhe von: 26,00 € pro Gewerbeanmeldung für natürliche Personen 33,00 € pro Gewerbeanmeldung für juristische Personen zusätzlichen 13,00 € bei Gewerbeanmeldung für jeden weiteren gesetzlichen Vertreter bei juristischen Personen

    Weitere Informationen

    Bei einer Änderung der Rechtsform müssen Sie sowohl eine Gewerbeabmeldung (für die Betriebsaufgabe unter der alten Rechtsform), als auch eine Gewerbeanmeldung (für die Betriebsaufnahme unter der neuen Rechtsform) abgeben.

    Was ist ein Gewerbe:

    Gewerbe ist jede nicht sozial unwerte, auf Gewinnerzielungsabsicht ausgerichtete und auf Dauer angelegte, in eigenem Namen und auf eigene Rechnung selbstständig ausgeübte Tätigkeit. Es kommt nicht darauf an, ob tatsächlich ein Gewinn erzielt wird.

    Kein Gewerbe sind insbesondere sozial unwerte Tätigkeiten (z.B. Hellsehen), freie Berufe (wie Ärzte, Rechtsanwälte oder Steuerberater) oder weitere Tätigkeiten, die ein Hochschulstudium voraussetzen. Kein Gewerbe sind auch die Urproduktion (z.B. Land- und Forstwirtschaft), die wissenschaftliche Unternehmensberatung oder die Verwaltung eigenen Vermögens (z. B. eines Mietshauses) sowie generell verbotene bzw. sozial unwertige Tätigkeiten (z. B. illegales Glücksspiel).

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen am 03.08.2022

    Version

    Technisch geändert am 21.12.2024

    Stichwörter

    Gewerbeangelegenheiten, Ordnungsamt, Betrieb, Geschäft, Laden, Unternehmensbeginn, Gewerbeanmeldung, Gewerbetreibender, Betriebsanmeldung, Gewerbeuntersagung, Untersagung Gewerbe, Zulassung Gewerbe, Gewerbeanzeige, Betriebsstätte, Fabrik, Gewerbebetrieb, Anmeldung eines Gewerbes, gewerbeanmelden, Wirtschaftserlaubnis, Gewrbe, Produktionsstätte, Unternehmensanmeldung, Anmeldung einer unselbständigen Zweigstelle, Gewerbeangelegenheit, Geschäftsanmeldung, Gewerbe anmeldung, Gewerbe, Reisegewerbe, Unternehmen, Kleingewerbeanmeldung, Firmenanmeldung, Gewerbeschein, Anmeldung einer Zweigniederlassung, Erlaubnispflichtige Gewerbe, Gewerbe anmelden, Anzeige eines Gewerbes, Gewerbemeldung, Anmeldung

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de