Gewerbe Ummeldung

    Gewerbe Ummeldung

    Beschreibung

    Wenn Sie den Betriebssitz Ihres Unternehmens innerhalb des Zuständigkeitsbereichs der bisher schon zuständigen Gemeinde verlegen möchten, müssen Sie Ihr Gewerbe ummelden. Gleiches gilt, wenn Sie den Standort Ihres Betriebssitzes oder den Sitz einer Zweigniederlassung oder unselbstständigen Zweigstelle wechseln. Zuständig ist das örtliche Gewerbe- oder Ordnungsamt.
    Ausgenommen von einer Gewerbeummeldung sind:

    • Urproduktion (Viehzucht, Ackerbau, Jagdwesen, Forstwesen und Fischerei)
    • Freie Berufe
    • Verwaltung eigenen Vermögens

    Sollten Sie Ihre Gewerbetätigkeit ändern, müssen Sie Ihr Gewerbe ebenfalls ummelden. Das ist beispielsweise der Fall, wenn Sie in Ihrem Geschäft künftig Waren oder Leistungen ausschließlich oder zusätzlich anbieten, die bezogen auf Ihr angemeldetes Gewerbe nicht geschäftsüblich sind.
    Darüber hinaus müssen Sie eine Gewerbeummeldung vornehmen, wenn sich Ihr Name als Gewerbetreibender oder der Name der juristischen Person als Gewerbetreibende ändert.
    Bei einer Änderung der Gewerbetätigkeit ist nicht nur eine Ummeldung im stehenden Gewerbe, sondern auch im Reisegewerbe erforderlich.
    Vorzunehmen ist die Ummeldung von folgenden Personen oder ihren bevollmächtigten Vertretern:

    • bei Einzelgewerben vom Gewerbetreibenden selbst,
    • bei juristischen Personen zum Beispiel Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), Aktiengesellschaft (AG) von den gesetzlichen Vertretern
    • Bei Personengesellschaften, zum Beispiel offene Handelsgesellschaft (OHG), Kommanditgesellschaft auf Aktien (KG), Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), Gesellschaft mit beschränkter Haftung & Compagnie Kommanditgesellschaft (GmbH & Co. KG) sind von allen geschäftsführungsberechtigten Gesellschafterinnen oder Gesellschaftern jeweils Gewerbeummeldungen vorzunehmen.

    Wenn Sie Ihren Betriebssitz in den Zuständigkeitsbereich einer anderen Gemeinde verlegen, müssen Sie das Gewerbe zuerst am bisherigen Standort abmelden und dann am neuen Standort wieder anmelden. Hierbei handelt es sich nicht um eine Ummeldung.
     

    Hinweise für Soest: Inhalte der zuständigen Stelle

    Wenn Sie als Gewerbetreibende:r Ihren Betrieb innerhalb von Soest verlegen, den Gegenstand Ihres Gewerbes wechseln oder den Gegenstand auf Waren und Dienstleistungen ausdehnen, die nach der ursprünglich angemeldeten Tätigkeit nicht geschäftsüblich sind, müssen dies gleichzeitig der zuständigen Behörde (hier: Gewerbemeldestelle der Stadt Soest) anzeigen. Über den Empfang Ihrer Gewerbeanzeige erhalten Sie jeweils eine schriftliche Bestätigung. Hinweis Bitte nutzen Sie folgende E-Mail-Adresse: gewerbe@soest.de.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    Die zuständige Stelle richtet sich nach dem jeweiligen Landesrecht.

    Ansprechpartner

    AG Ordnungsangelegenheiten

    Adresse

    Hausanschrift

    Domplatz 1

    59494 Soest

    Kontakt

    Fax: ordnungsamt@soest.de

    Version

    Technisch geändert am 21.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Ausgefülltes Formular zur Gewerbeummeldung
    • Nachweis der Identität (zum Beispiel Personalausweis, Reisepass oder Meldebescheinigung)
    • Kopie des Handelsregister-Auszugs, wenn Ihre Firma im Handelsregister eingetragen ist (ebenso: Genossenschaftsregister, Vereinsregister, Stiftungsverzeichnis)

    Hinweise für Soest: Inhalte der zuständigen Stelle

    Die Gewerbeanzeige können Sie persönlich unter Vorlage eines gültigen Personalausweises bei der Gewerbemeldestelle oder schriftlich mit dem vollständig ausgefüllten und unterzeichneten Anmeldeformular (siehe Downloadbereich unten) vornehmen. Weitere notwendige Unterlagen sind gegebenfalls (je nach Einzelfall) Aktueller Handelsregisterabdruck (z. B. bei juristischen Personen oder im Handelsregister eingetragenen Personengesellschaften), Führungszeugnis und Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (bei überwachungsbedürftigen Gewerbezweigen gemäß § 38 Abs. 1 GewO), Handwerkskarte bei Eintragung in der Handwerksrolle, Gültige Aufenthaltsgenehmigung (bei nicht EU-Angehörigen), die zur Ausübung einer selbständigen, bei einer Tätigkeit als gesetzlicher Vertreter einer juristischen Person oder als Stellvertreter einer natürlichen Person, zur Ausübung einer vergleichbaren, unselbständigen Erwerbstätigkeit berechtigt.

    Formulare

    Hinweise für Soest: Inhalte der zuständigen Stelle

    Gewerbe - Ummeldung Gewerbe - Anmeldung Gewerbe - Abmeldung Gewerbe - Beiblatt weiterer Geschäftsführer Gewerbe - landwirtschaftlicher Erzeugnisse - Direktvermarktung

    Voraussetzungen

    • Sie verlegen den Betriebssitz, eine Niederlassung oder eine unselbstständige Zweigstelle innerhalb des Zuständigkeitsbereichs einer Gemeinde oder
    • Sie ändern oder erweitern die angebotenen Waren und Leistungen, sodass sich der Charakter Ihres Betriebes ändert
    • Der Name des Gewerbetreibenden ändert sich

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Soest: Inhalte der zuständigen Stelle

    § 14 Abs. 1 Gewerbeordnung

    Verfahrensablauf

    Sie können Ihr Gewerbe persönlich, online, per Post oder Fax ummelden. 

    Wenn die Ummeldung persönlich oder schriftlich erfolgt, müssen Sie das Formular " Gewerbe-Ummeldung" - (GewA 2) ausfüllen und persönlich unterschreiben.
    Das Formular "GewA 2" liegt bei der für die Ummeldung zuständigen Stelle aus, beziehungsweise steht auch, je nach Angebot, zum Download zur Verfügung.

    Die zuständige Stelle bescheinigt den Empfang der Gewerbeummeldung, wenn das Ummeldeformular vollständig ausgefüllt wurde.

    Die zuständige Stelle leitet die Gewerbeummeldung an andere Stellen, wie das Finanzamt, die Berufsgenossenschaft, die Handwerkskammer, die Industrie- und Handelskammer und gegebenenfalls das Registergericht weiter.

    Das Verfahren kann über einen einheitlichen Ansprechpartner abgewickelt werden. Sie haben einen Rechtsanspruch auf elektronische Abwicklung

    Fristen

    Sie sind verpflichtet, Ihr Gewerbe zum Zeitpunkt der Betriebsverlegung oder Änderung umzumelden. Wenn Sie den Gewerbegegenstand ändern oder erweitern, müssen Sie ebenfalls zu diesem Zeitpunkt die Ummeldung vornehmen.

    Bearbeitungsdauer

    Bei persönlicher Vorsprache: sofort Bei schriftlicher oder elektronischer Ummeldung erhalten Sie die Empfangsbescheinigung Ihrer Ummeldung: innerhalb von 3 Tagen, sofern das Ummeldeformular vollständig und korrekt ausgefüllt wurde und die erforderlichen Unterlagen vorliegen.

    Kosten

    Hinweise für Soest: Inhalte der zuständigen Stelle

    Gebühr gemäß Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung, Tarifstelle 12 ff. Natürliche Person: 26,00 € Personengesellschaften: 26,00 € pro Gesellschafter Juristische Personen: 33,00 € (+ 13,00 € pro Vertreter) Ausstellung der Zweitschrift: 15,00 €

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen am 03.08.2022

    Version

    Technisch geändert am 21.12.2024

    Stichwörter

    Unternehmen, Geschäftsinhaberwechsel, Gewerbetreibender, Gewerbe Ummeldung, Geschäftsänderung, Inhaber, Gewerbe, Gewerbebetrieb, Geschäftsummeldung, Gewerbeartwechsel, Geschäftsänderung, Laden, Geschäft, Verlegung Betriebssitz, Gewerbeangelegenheiten, Unternehmensummeldung, Verlegung Zweigniederlassung, Fabrik, Betriebsummeldung, Geschäftsbesitzerwechsel, Gewerbe ummelden, Produktionsstätte, Ummeldung, Änderung Geschäftstätigkeit, Gewerbeangelegenheit, Betrieb, Besitzerwechsel, Betriebsummeldung, Namensänderung, Erweiterung Geschäftstätigkeit, Geschäftsummeldung, Verlegung unselbständige Zweigstelle, ummelden

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English