Gewerbe Abmeldung

    Gewerbe Abmeldung

    Möchten Sie Ihr Gewerbe einstellen, an einen Ort verlegen, der in den Zuständigkeitsbereich einer anderen als der bisher zuständigen Gemeinde fällt, oder möchten Sie die Rechtsform Ihres Gewerbes ändern? Dann müssen Sie Ihren Betrieb abmelden. Näheres erfahren Sie hier.

    Beschreibung

    Wenn Sie den Betrieb Ihres Gewerbes einstellen möchten, sind Sie verpflichtet, Ihr Gewerbe abzumelden.

    Das Gleiche gilt, wenn Sie den Hauptsitz Ihres Betriebes bzw. einer Zweigniederlassung oder einer unselbständigen Zweigstelle Ihres Unternehmens an einen neuen Standort verlegen und sich daraus die Zuständigkeit einer abweichenden Gemeinde ergibt. Melden Sie zuerst Ihr Gewerbe oder Geschäft am bisherigen Standort ab. Anschließend melden Sie es am neuen Standort wieder an.

    Wenn Sie die Rechtsform Ihres Gewerbes ändern, ist ebenfalls eine Gewerbe-Abmeldung erforderlich. Zunächst müssen Sie Ihren Betrieb unter der bisherigen Rechtsform abmelden. Anschließend melden Sie Ihr Gewerbe unter der neuen Rechtsform wieder an.

    Wenn Sie Ihren Hauptsitz Ihres Betriebes bzw. einer Zweigniederlassung oder einer unselbständigen Zweigstelle Ihres Unternehmens an einen neuen Standort verlegen, ohne dass sich an der Zuständigkeit innerhalb der Gemeinde etwas ändert, genügt eine Gewerbeummeldung.

    Vorzunehmen ist die Abmeldung von folgenden Personen oder ihren bevollmächtigten Vertretern:

    • bei Einzelgewerben vom Gewerbetreibenden selbst,
    • bei Kapitalgesellschaften (z.B. GmbH, AG) von dem/den gesetzlichen Vertreter(n).

    Bei Personengesellschaften (z.B. OHG, KG, GbR/BGB-Gesellschaft, GmbH & Co. KG) sind von allen geschäftsführungsberechtigten Gesellschaftern jeweils Gewerbeabmeldungen vorzunehmen

    Hinweise für Kierspe: Inhalte der zuständigen Stelle

    Jeder, der ein Gewerbe betreiben möchte, ist verpflichtet, die gewerbliche Tätigkeit beim Sachgebiet Ordnung und Umwelt anzumelden und es bei Aufgabe des Gewerbes wieder abzumelden. Ebenso ist jede Veränderung der Betriebsstätte oder der Tätigkeit beim Ordnungsamt sowie Namensänderungen zu melden.GewerbeanmeldungWenn Sie eine planmäßige, in Absicht auf Gewinnerzielung vorgenommene, auf Dauer angelegte selbstständige Tätigkeit ausüben möchten, handelt es sich um ein Gewerbe, welches Sie anmelden müssen. Diese Anmeldung besteht unabhängig davon, ob Sie diese Tätigkeit haupt- oder nebenberuflich ausüben. Auch die Übernahme eines bereits bestehenden Gewerbebetriebes oder die Eröffnung einer weiteren Filiale müssen Sie anmelden.GewerbeabmeldungSie wollen Ihre gewerbliche Tätigkeit aufgeben? Dann müssen Sie Ihr Gewerbe abmelden. Bei Personengesellschaften beachten Sie bitte, dass die Abmeldung durch sämtliche Gesellschafter*innen erforderlich ist. GewerbeummeldungWenn Sie mit Ihrem Betrieb, einer Zweigniederlassung oder einer Zweigstelle Ihres Betriebes innerhalb der Stadt oder Gemeinde umziehen, müssen Sie das Gewerbe ummelden. Ebenso ist eine Ummeldung notwendig, wenn sich das Warenangebot oder das Angebot der Dienstleistungen ändert oder wenn es eine Änderung im Namen gibt.Die Gewerbeanmeldung kann online oder persönlich erfolgen. Können Sie nicht persönlich kommen, kann die Gewerbemeldung auch von einem von Ihnen Bevollmächtigten erfolgen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    Richtet sich nach dem jeweiligen Landesrecht.

    Ansprechpartner

    Ordnung & Umwelt

    Beschreibung

    Ordnungsbehörde, Feuerschutz, Umweltschutz, Verkehrsangelegenheiten, Gaststätten, Gewerbewesen, Standesamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Springerweg 21

    58566 Kierspe

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02359 / 661-0

    E-Mail: ordnungsamt@kierspe.de

    Version

    Technisch geändert am 24.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • Die vollständig ausgefüllte und unterschriebene GewerbeAbmeldung - GewA 3  
    • Kopie des Personalausweises oder des Reisepasses mit Meldebescheinigung, beziehungsweise Vorlage vor Ort. Bei elektronischer GewerbeUmmeldung je nach Gemeinde weitere geeignete und angemessene Verfahren zur Feststellung der Identität (z.B. PIN/TAN-Verfahren, die elektronische Ausweisfunktion, De-Mail oder eine Selbsterklärung zur Identität).
    • Kopie des HandelsregisterAuszugs, wenn Ihre Firma im Handelsregister eingetragen ist (ebenso: Genossenschaftsregister, Vereinsregister)

    Hinweise für Kierspe: Inhalte der zuständigen Stelle

    Folgende Unterlagen werden für Ihre Gewerbean- oder -ummeldung benötigt: Personalausweis oder Reisepasses bei Erscheinen eines Bevollmächtigten: eine schriftliche Vollmacht bei der Anmeldung gewerblicher Tätigkeiten, die eine besondere Vertrauenswürdigkeit verlangen, zusätzlich ein Führungszeugnis/Auszug aus dem Gewerbezentralregister bei im Handelsregister eingetragenen Firmen ein Handelsregisterauszug bei erlaubnisbedürftigen gewerblichen Tätigkeiten, wie z.B. bei: - Gaststätten- Handwerksbetrieben- Maklertätigkeiten, Baubetreuern- Geldspielgeräteaufstellung/Betrieb einer Spielhalle- Bewachungsgewerbe die entsprechende Erlaubnis vollständig ausgefülltes Formular , wenn Sie Ihre Meldung nicht online vornehmen möchten.

    Formulare

    • Sie können Ihr Gewerbe persönlich oder im elektronischen Verfahren abmelden.
    • Bei persönlicher Abmeldung müssen Sie den Formularvordruck GewerbeAbmeldung - GewA 3 ausfüllen und persönlich unterschreiben.
    • Im elektronischen Verfahren werden die gleichen Daten erhoben, wie im Rahmen der persönlichen Abmeldung. Allerdings kann von der Form des Formularvordrucks abgewichen werden und es besteht kein Unterschriftserfordernis.
    • Die für die Abmeldung zuständige Stelle  kann bei elektronischer Abmeldung im Onlineverfahren geeignete und angemessene Verfahren zur Feststellung Ihrer Identität anwenden (z.B. PIN/TAN-Verfahren, die elektronische Ausweisfunktion, De-Mail oder eine Selbsterklärung zur Identität).

    Hinweise für Kierspe: Inhalte der zuständigen Stelle

    Online-Anträge im Wirtschafts-Service-Portal.NRW

    Voraussetzungen

    • Betriebsauflösung oder
    • Verlegung Ihres Betriebssitzes oder des Sitzes einer Zweigniederlassung oder unselbständigen Zweigstelle außerhalb der bisherigen Gemeinde oder
    • Änderung der Rechtsform Ihres Gewerbes

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Kierspe: Inhalte der zuständigen Stelle

    Gewerbeordnung

    Rechtsbehelf

    Nach § 15 Absatz 1 GewO bescheinigt die für die Abmeldung zuständige Stelle innerhalb dreier Tage den Empfang der Abmelde-Anzeige. 

    Verfahrensablauf

    Sie können Ihr Gewerbe schriftlich oder elektronisch abmelden.

    Für den Empfang Ihrer Gewerbe-Abmeldung erhalten Sie von der Behörde eine Bescheinigung.

    Die für die Abmeldung zuständige Stelle leitet die Gewerbeabmeldung an andere Stellen, wie das Finanzamt, die Berufsgenossenschaft, die Handwerkskammer oder die Industrie- und Handelskammer und ggfls. das Registergericht weiter.

    Fristen

    Sie sind verpflichtet, Ihr Gewerbe zum Zeitpunkt der Betriebsauflösung bzw. zum Zeitpunkt der Betriebsverlegung in den Zuständigkeitsbereich einer anderen Gemeinde oder der Änderung der Rechtsform abzumelden.

    Bearbeitungsdauer

    Wenn Sie das Formular korrekt ausgefüllt haben und Ihre Unterlagen vollständig sind, bescheinigt Ihnen die Behörde den Empfang Ihrer Abmeldung bei persönlicher Vorsprache sofort. Bei schriftlicher oder elektronischer Abmeldung erhalten Sie die Empfangsbescheinigung Ihrer Gewerbeabmeldung innerhalb von 3 Tagen.

    Kosten

    Richtet sich nach der jeweiligen Verwaltungsgebührenordnung des Landes bzw. nach den Gebührensatzungen der nach Landesrecht zuständigen Stellen.

    Hinweise für Kierspe: Inhalte der zuständigen Stelle

    Gewerbean- und -Ummeldungen: a) für natürliche Personen und vertretungsberechtigte Gesellschafter von Personengesellschaften, die keine juristischen Personen sind Gebühr: Euro 26b) für juristische Personen, auch wenn sie vertretungsberechtigte Gesellschafter von Personengesellschaften sindGebühr: Euro 33c) für jeden weiteren gesetzlichen Vertreter bei juristischen PersonenGebühr: Euro 13 Ausstellung einer Zweitschrift der Gewerbeanmeldung für den GewerbetreibendenGebühr: Euro 15 Gewerbeabmeldungen: Gebühr: Euro 0

    Hinweise (Besonderheiten)

    Steht die Einstellung des Betriebes eindeutig fest und Sie melden Ihr Gewerbe nicht ab, wird die Abmeldung von Amts wegen vorgenommen.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen am 03.08.2022

    Version

    Technisch geändert am 21.12.2024

    Stichwörter

    Unternehmen, Geschäftsveränderung, Gewerbebetrieb, Gewerbeabmeldung, Geschäftsabmeldung, Laden, Gewerbeangelegenheit, Geschäftsverlegung, Gewerbeangelegenheiten, Gewerbe-Abmeldung, Betriebsauflösung, Geschäftsverlegung, Inhaber, Gewerbetreibende, Produktionsstätte, Gewerbe abmelden, Abmeldung, Gewerbetreibender, Inhaberin, Fabrik, Abmelden, Ordnungsamt, Betriebsabmeldung, Geschäft, Unternehmensabmeldung, Betriebsauflösung, Gewerbe, Geschäftsveränderung, Betrieb

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English