Gewerbe Abmeldung

    Gewerbe abmelden

    Möchten Sie Ihr Gewerbe einstellen, an einen Ort verlegen, der in den Zuständigkeitsbereich einer anderen als der bisher zuständigen Gemeinde fällt, oder möchten Sie die Rechtsform Ihres Gewerbes ändern? Dann müssen Sie Ihren Betrieb abmelden. 

    Beschreibung

    Wenn Sie den Betrieb Ihres Gewerbes einstellen möchten, sind Sie verpflichtet, Ihr Gewerbe abzumelden. 

    Das Gleiche gilt, wenn Sie den Hauptsitz Ihres Betriebes oder  einer Zweigniederlassung oder einer unselbstständigen Zweigstelle Ihres Unternehmens an einen neuen Standort verlegen und sich daraus die Zuständigkeit einer abweichenden Gemeinde ergibt. Melden Sie zuerst Ihr Gewerbe oder Geschäft am bisherigen Standort ab. Anschließend melden Sie es am neuen Standort wieder an.

    Wenn Sie die Rechtsform Ihres Gewerbes ändern, ist ebenfalls eine Gewerbe-Abmeldung erforderlich. Zunächst müssen Sie Ihren Betrieb unter der bisherigen Rechtsform abmelden. Anschließend melden Sie Ihr Gewerbe unter der neuen Rechtsform wieder an.
    Wenn Sie den Hauptsitz Ihres Betriebes oder einer Zweigniederlassung oder einer unselbstständigen Zweigstelle Ihres Unternehmens an einen neuen Standort verlegen, ohne dass sich an der Zuständigkeit innerhalb der Gemeinde etwas ändert, genügt eine Gewerbeummeldung.
    Vorzunehmen ist die Abmeldung von folgenden Personen oder ihren bevollmächtigten Vertreterinnen oder Vertretern:

    • bei Einzelgewerben vom Gewerbetreibenden selbst,
    • bei Kapitalgesellschaften (zum Beispiel GmbH, AG) von den gesetzlichen Vertretern. 

    Bei Personengesellschaften (zum Beispiel OHG, KG, GbR/BGB-Gesellschaft, GmbH & Co. KG) sind von allen geschäftsführungsberechtigten Gesellschafterinnen oder Gesellschaftern jeweils Gewerbeabmeldungen vorzunehmen.
     

    Hinweise für Dülmen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Ohne vorherige Terminvereinbarung ist eine Vorsprache nicht möglich. Termin vereinbaren Gewerbe online melden Was ist ein Gewerbe? Unter dem Begriff "Gewerbe" versteht man jede erlaubte, auf Erzielung von Gewinn gerichtete, nicht nur gelegentlich ausgeübte selbstständige Tätigkeit. Ausnahmen hiervon sind die Urproduktionen (z. B. Landwirtschaft), die Verwaltung eigenen Vermögens (z. B. Mietshaus) und die sogenannten freien Berufe (freie wissenschaftliche, künstlerische oder schriftstellerische Tätigkeiten), sowie Dienstleistungen höherer Art, die zur Ausübung des Berufes eine höhere Bildung zwingend erfordern (z. B. Rechtsanwälte, Ärzte). Wer darf ein Gewerbe anmelden? Nach § 1 der Gewerbeordnung ist der Betrieb eines Gewerbes jedermann gestattet, soweit nicht durch die Gewerbeordnung Ausnahmen oder Beschränkungen vorgeschrieben oder zugelassen sind (Grundsatz der Gewerbefreiheit). Gewerbe können durch natürliche und juristische Personen (z. B. GmbH) sowie durch Personengesellschaften (z. B. KG) ausgeübt werden. Bei juristischen Personen und Personengesellschaften (außer Gesellschaften bürgerlichen Rechts (z. B. GbR)) bedarf es vor der Gewerbeanmeldung eines notariellen Gründungsvertrages, sowie eines Antrages beim Amtsgericht auf Eintragung in das Handelsregister. Überwachungspflichtige Gewerbe Bei folgenden Tätigkeiten spricht man über ein überwachungspflichtiges Gewerbe. Sollte eine oder mehrere dieser Tätigkeiten bei der Gewerbestelle angemeldet werden, hat der Gewerbetreibende einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister und das Führungszeugnis vorzulegen: An- und Verkauf von hochwertigen Konsumgütern, insbesondere Unterhaltungselektronik, Computer, optischen Erzeugnisse, Fotoapparate, Videokameras, Teppiche, Pelz- und Lederbekleidung, Kraftfahrzeugen und Fahrrädern, Edelmetallen und edelmetallhaltigen Legierungen sowie Waren aus Edelmetall oder edelmetallhaltigen Legierungen, Edelstein, Perlen und Schmuck und Altmetallen, auf den Handel mit Gebrauchtwaren spezialisierte Betriebe Auskunftserteilung über Vermögensverhältnisse und persönliche Angelegenheiten (Auskunfteien, Detekteien) Vermittlung von Eheschließungen, Partnerschaften und Bekanntschaften, Betrieb von Reisebüros und Vermittlung von Unterkünften der Vertrieb und Einbau von Gebäudesicherungseinrichtungen ein-schließlich des Schlüsseldienst, Herstellen und Vertreiben spezieller diebstahlsbezogener Öffnungs-werkzeuge. Gewerbeanmeldung Wer den selbstständigen Betrieb eines stehenden Gewerbes oder einer Zweigniederlassung oder einer unselbstständigen Zweigstelle anfängt, muss dies der für den betreffenden Ort zuständigen Behörde anzeigen (Gewerbe in Dülmen = Gewerbemeldestelle der Stadt Dülmen). Gewerbeummeldung Diese ist unverzüglich vorzunehmen, wenn der Betrieb innerhalb der Stadt Dülmen verlegt wird oder der bisher gemeldete Gewerbegegenstand erweitert oder geändert wird Gewerbeabmeldung Diese ist verzüglich sowohl bei der vollständigen Aufgabe des Betriebes vorzunehmen als auch bei Verlegung des Betriebes in einen anderen Ort. Elektronische Gewerbeanzeige Die elektronische Gewerbeanzeige erfolgt über das Wirtschafts-Service-Portal.NRW . Dort haben Sie die Möglichkeit, eine neue Gewerbeanzeige vollelektronisch vorzunehmen sowie eine Übersicht über Ihre bereits erstatteten Anzeigen und deren Status aufzurufen. Darüber hinaus können Sie bei Bedarf auch allgemeine Informationen zur Anmeldung einer gewerblichen Tätigkeit abrufen. Zum Online-Antrag Wichtiger Hinweis Bei folgenden Vorgängen ist eine Mitteilung bzw. Rücksprache mit dem Bereich Gewerbe und Markt erforderlich, da möglicherweise eine Gewerbean- / um- oder abmeldung vorgenommen werden muss. Namensänderung / Umfirmierung / Änderung der Rechtsform (z. B. Einzelunternehmung in GmbH oder GbR in Einzelunternehmung) Veränderung in der Geschäftsführung bei im Handelsregister eingetragenen Firmen Rechtsgrundlagen Gewerbeordnung NRW (GewO)
    Folgende Gewerbemeldungen können ausschließlich in der Gewerbeabteilung des Ordnungsamtes vorgenommen werden: Sämtliche An-, Um- und Abmeldungen von Gewerben, die keine gewerberechtliche Erlaubnis benötigen, sowie Spielhallen Wettbüros Gaststätten mit Alkoholausschank Bordelle Bewacher Shisha Bars Makler, Immobilienverwalter Versteigerer und Pfandleiher Achtung: Bitte beachten Sie, dass die Gewerbemeldestelle dienstags geschlossen ist und persönliche Vorsprachen beim Ordnungsamt nur mit einem Termin möglich sind. Für Ihr Anliegen setzen Sie sich bitte mit dem/der zuständigen Mitarbeiter/Mitarbeiterin telefonisch oder per Mail in Verbindung. Die Rufnummer für Gewerbemeldungen gem. §14 GewO: 02381/17-7212 Wer den selbständigen Betrieb eines stehenden Gewerbes, einer Zweigniederlassung oder einer unselbständigen Zweigstelle anfängt, muss dies der zuständigen Behörde (Ordnungsamt der Stadt, in der der Betrieb ansässig ist) gleichzeitig anzeigen. Das Gleiche gilt, wenn der Betrieb verlegt wird, die Tätigkeit gewechselt oder erweitert wird oder der Betrieb aufgegeben wird. Allgemeine Rechtsgrundlage bildet der § 14 der Gewerbeordnung

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    Richtet sich nach dem jeweiligen Landesrecht.

    Ansprechpartner

    Zentrale Bußgeldstelle, Gewerbe und Markt

    Adresse

    Hausanschrift

    Markt 1

    48249 Dülmen

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Ordnungsamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Gustav-Heinemann-Straße 21

    59065 Hamm

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02381 17-7201

    E-Mail: ordnungsamt@stadt.hamm.de

    Version

    Technisch geändert am 18.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Abteilung für Gewerbeangelegenheiten und Lebensmittelüberwachung

    Adresse

    Hausanschrift

    Gustav-Heinemann-Straße 21

    59065 Hamm

    Version

    Technisch geändert am 18.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Sachgebiet Gewerberecht

    Beschreibung

    Bitte beachten Sie, dass aufgrund der räumlichen Situation im Gebäude des Ordnungsamtes persönliche Vorsprachen nur mit einem Termin möglich sind. Für Ihr Anliegen setzen Sie sich bitte mit dem/der zuständigen Mitarbeiter/Mitarbeiterin telefonisch oder per Mail in Verbindung.

    Adresse

    Hausanschrift

    Gustav-Heinemann-Straße 21

    59065 Hamm

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 18.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • Kopie des Personalausweises oder des Reisepasses mit Meldebescheinigung, beziehungsweise Vorlage vor Ort. Bei elektronischer Gewerbe-Ummeldung je nach Gemeinde weitere geeignete und angemessene Verfahren zur Feststellung der Identität (zum Beispiel PIN/TAN-Verfahren, die elektronische Ausweisfunktion, De-Mail oder eine Selbsterklärung zur Identität).
    • Kopie des Handelsregister-Auszugs, wenn Ihre Firma im Handelsregister eingetragen ist (ebenso: Genossenschaftsregister, Vereinsregister)
       

    Hinweise für Dülmen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Formular Gewerbeanmeldung Formular Gewerbeummeldung Formular Gewerbeabmeldung Personalausweis notariellen Gründungsvertrag bei einer Gewerbeanmeldung der GmbH, OHG oder UG evtl. Vollmacht evtl. Auszug aus dem Gewerbezentralregister und das Führungszeugnis bei überwachungspflichtigem Gewerbe evtl. Beiblatt gesetzlicher Vertreter
    Personalausweis bei juristischen Personen zusätzlich den Handelsregisterauszug des Amtsgerichts, ggf. sonstige Erlaubnisse, Berechtigungen wie Handwerkskarte, Maklererlaubnis, Bewachererlaubnis etc. Ausländische Gewerbetreibende (natürliche Personen) müssen die erforderliche Aufenthaltsgenehmigung vorlegen ausländische juristische Personen müssen einen Nachweis der Eintragung im Handelsregister und eine beglaubigte Übersetzung in deutscher Sprache mitbringen

    Formulare

    • Formulare: ja 
    • Onlineverfahren möglich: ja (soweit angeboten)
    • Schriftform erforderlich: nein
    • Persönliches Erscheinen nötig: nein
       

    Voraussetzungen

    • Betriebsauflösung oder
    • Verlegung Ihres Betriebssitzes oder des Sitzes einer Zweigniederlassung oder unselbständigen Zweigstelle außerhalb der bisherigen Gemeinde oder 
    • Änderung der Rechtsform Ihres Gewerbes
       

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Nach § 15 Absatz 1 GewO bescheinigt die für die Abmeldung zuständige Stelle innerhalb dreier Tage den Empfang der Abmelde-Anzeige. 

    Verfahrensablauf

    Sie können Ihr Gewerbe persönlich, schriftlich (zum Beispiel durch Fax oder Brief) oder im elektronischen Verfahren abmelden.

    • Wenn die Abmeldung persönlich oder schriftlich erfolgt, müssen Sie den Formularvordruck "Gewerbe-Abmeldung" - GewA 3 ausfüllen und persönlich unterschreiben.
      • Das Formular "GewA 3" liegt bei der für die Abmeldung zuständigen Stelle aus, beziehungsweise steht auch, je nach Angebot, zum Download zur Verfügung.
    • Im elektronischen-Verfahren werden die gleichen Daten erhoben, wie im Rahmen der persönlichen Abmeldung. Allerdings kann von der Form des Formularvordrucks abgewichen werden und Sie müssen nicht persönlich unterschreiben.
    • Die für die Abmeldung zuständige Stelle kann bei elektronischer Abmeldung im Onlineverfahren geeignete und angemessene Verfahren zur Feststellung Ihrer Identität anwenden (zum Beispiel PIN/TAN-Verfahren, die elektronische Ausweisfunktion, De-Mail oder eine Selbsterklärung zur Identität).
    • Für den Empfang Ihrer Gewerbe-Abmeldung erhalten Sie von der Behörde eine Bescheinigung.
    • Die für die Abmeldung zuständige Stelle leitet die Gewerbeabmeldung an andere Stellen, wie das Finanzamt, die Berufsgenossenschaft, die Handwerkskammer oder die Industrie- und Handelskammer und gegebenenfalls das Registergericht weiter.
       

    Fristen

    Sie sind verpflichtet, Ihr Gewerbe zum Zeitpunkt der Betriebsauflösung beziehungsweise zum Zeitpunkt der Betriebsverlegung in den Zuständigkeitsbereich einer anderen Gemeinde oder der Änderung der Rechtsform abzumelden.

    Bearbeitungsdauer

    Wenn Sie das Formular korrekt ausgefüllt haben und Ihre Unterlagen vollständig sind, bescheinigt Ihnen die Behörde den Empfang Ihrer Abmeldung bei persönlicher Vorsprache sofort. Bei schriftlicher oder elektronischer Abmeldung erhalten Sie die Empfangsbescheinigung Ihrer Gewerbeabmeldung innerhalb von 3 Tagen.

    Kosten

    Die Kosten richten sich nach der jeweiligen Verwaltungsgebührenordnung des Landes beziehungsweise nach den Gebührensatzungen der nach Landesrecht zuständigen Stellen.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Steht die Einstellung des Betriebes eindeutig fest und Sie melden Ihr Gewerbe nicht ab, wird die Abmeldung von Amts wegen vorgenommen.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Wirtschaft und Energie am 30.11.2021

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Laden, Gewerbetreibende, Abmelden, Betriebsabmeldung, Geschäft, Gewerbe abmelden, Produktionsstätte, Inhaberin, Unternehmensabmeldung, Geschäftsabmeldung, Gewerbebetrieb, Gewerbetreibender, Unternehmen, Abmeldung, Gewerbeabmeldung, Gewerbeangelegenheit, Gewerbe-Abmeldung, Gewerbeangelegenheiten, Fabrik, Betriebsauflösung, Geschäftsveränderung, Ordnungsamt, Geschäftsverlegung, Betrieb, Inhaber, Gewerbe

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de