Bewachungsgewerbe Erlaubnis

    Bewachungsgewerbe Erlaubnis

    Sie möchten gewerbsmäßig das Lebens oder Eigentum fremder Personen vor Eingriffen Dritter schützen? So bspw. Gebäude bewachen, Fluggäste kontrollieren, Geld- und Werttransporte durchführen oder im Personenschutz arbeiten? Hierfür benötigen Sie eine gewerberechtliche Erlaubnis.

    Beschreibung

    Die gewerbsmäßige Bewachung ist erlaubnispflichtig. Unter Bewachung i.S. des § 34a der Gewerbeordnung (GewO) versteht man die auf den Schutz des Lebens oder Eigentums fremder Personen vor Eingriffen Dritter gerichtete Tätigkeit. Die unter den Begriff "Bewachung" fallenden konkreten Tätigkeiten sind breit gefächert. Dazu gehören u.a. 

    • die herkömmliche Fahrrad-, Kraftfahrzeug- und Gebäudebewachung,
    • der Veranstaltungsdienst,
    • die Fluggastkontrolle,
    • die Durchführung von Geld- und Werttransporten,
    • der Personenschutz oder
    • die Bewachung von Industrie- und militärischen Anlagen sowie von Kernkraftwerken.

    Die Bewachung erfordert eine aktive Obhutstätigkeit (z. B. Beaufsichtigung oder Kontrollen). Die Obhut muss in menschlicher Tätigkeit bestehen.

    Bewachungsunternehmer kann eine natürliche oder juristische Person sein. Bei Personengesellschaften (z. B. OHG, KG) ist Gewerbetreibender jede*r geschäftsführende Gesellschafter*in. Bei juristischen Personen (z.B. GmbH, AG) wird die Erlaubnis der juristischen Person erteilt.

    Hinweise für Hürth: Inhalte der zuständigen Stelle

    Die Nachweise zu den Ziffern 3 - 7 sind vom Antragsteller von den zuständigen Stellen aller Gemeinden vorzulegen, a.) in deren Gebiet in den letzten drei Jahren gewohnt wurde und b.) in deren Gebiet in den letzten drei Jahren ein Gewerbe betrieben wird bzw. betrieben wurde.Die Nachweise zu den Ziffern 3 - 7 sind von jeder vertretungsberechtigten Person von den zuständigen Stellen aller Gemeinden vorzulegen, a.) in deren Gebiet in den letzten drei Jahren gewohnt wurde und b.) in deren Gebiet in den letzten drei Jahren ein Gewerbe betrieben wird bzw. betrieben wurde.Die Nachweise zu den Ziffern 2 - 6 sind von den zuständigen Stellen aller Gemeinden vorzulegen, in denen in den letzten drei Jahren ein Gewerbe betrieben wird bzw. betrieben wurde.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    Zuständigkeit richtet sich nach dem jeweiligen Landesrecht

    Ansprechpartner

    Ordnungsamt (32)

    Beschreibung

    Knöllchen? Lärmbelästigung? Müllprobleme? Landeshundegesetz? Verkehrsangelegenheiten? Gewerbeangelegenheiten?Unter den Reitern Dienstleistungen und Kontakt finden Sie Infos und den richtigen Ansprechpartner mit Telefonnummer zu diesen und vielen weiteren Bereichen des Ordnungsamtes.

    Adresse

    Hausanschrift

    Friedrich-Ebert-Straße 40

    50354 Hürth

    Öffnungszeiten

    Bitte vereinbaren Sie vor Ihrem Besuch einen Termin.

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 24.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • Kopie des Personalausweises oder des Reisepasses mit Meldebescheinigung, beziehungsweise Vorlage vor Ort. für alle zur Geschäftsführung berechtigten natürlichen Personen
    • Nachweis der persönlichen Zuverlässigkeit 
      • Bei Wohnsitz in Deutschland: 
        • Beantragung eines Gewerbezentralregisterauszugs zur Vorlage bei einer Behörde nach § 150 Absatz 5 Gewerbeordnung (Leika- Schlüssel: 99052002109000)
        • Beantragung eines Führungszeugnisses zur Vorlage bei einer Behörde nach § 30 Absatz 5 Bundeszentralregistergesetz (Leika-Schlüssel: 99049001001000)
      • Bei Wohnsitz im Ausland: Dokumente aus dem Heimatland, die die persönliche Zuverlässigkeit nachweisen
    • Nachweis zur unternehmerischen Rechtsform 
      • bei Unternehmenssitz in Deutschland: 
        • bei in einem Register eingetragenen Unternehmen: Auszug aus dem Handelsregister beziehungsweise dem Partnerschaftsregister
        • ansonsten eine Ausfertigung des Gesellschaftsvertrages (z.B. bei einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR))
      • bei Unternehmenssitz im Ausland: Dokumente aus dem Sitzland, die die Rechtsform nachweisen.
    • Nachweis über geordnete Vermögensverhältnisse, bspw.: 
      • aktuelle Bescheinigung in Steuersachen des zuständigen Finanzamtes (im Original vorzulegen); ggf. Bescheinigung in Steuersachen des Gemeindesteueramtes
      • Auszug aus dem Schuldnerverzeichnis des zentralen Vollstreckungsgerichts
      • Vorlage einer Vermögensauskunft 
      • Auskunft des Insolvenzgerichts, ob Verfahrenseröffnung vorliegt (sog. Negativbescheinigung)
      • Nachweis, der für den Gewerbebetrieb erforderlichen Mittel oder entsprechende Sicherheiten
    • Nachweis der persönlichen Sachkunde für alle zur Geschäftsführung berechtigten natürlichen Personen: Vorlage eines Nachweises über die vorgeschriebene Unterrichtung, die erfolgreiche Ablegung der Sachkundeprüfung oder eines als gleichwertig anerkannten Nachweises 
    • Nachweis über den Abschluss der erforderlichen Haftpflichtversicherung

    Zur Überprüfung der erforderlichen Voraussetzungen (insbesondere Ihrer persönlichen Zuverlässigkeit) kann die zuständige Stelle weitere Dokumente anfordern und Stellungnahmen anderer Behörden (z.B. Polizei, Landeskriminalamt, Verfassungsschutz) einholen.

    Hinweise für Hürth: Inhalte der zuständigen Stelle

    A) Anträge für natürliche Personen Führungszeugnis, Belegart 0, zu beantragen beim zuständigen Einwohnermeldeamt Gewerbezentralregisterauskunft, Belegart 9, zu beantragen beim zuständigen Ordnungsamt oder Einwohnermeldeamt (je nach Stadt verschieden) "Auskunft in Steuersachen" des zuständigen Wohnsitz-Finanzamtes (für in Hürth Wohnende: Finanzamt Brühl, Kölnstraße 104, 50321 Brühl) Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Steueramtes bzw. der zuständigen Stadtkasse der Wohnsitzgemeinde Auszug aus dem Schuldnerverzeichnis des für den Wohnort zuständigen Amtsgerichtes (für in Hürth Wohnende erhältlich beim Amtsgericht Brühl, Balthasar-Neumann-Platz 3, 50321 Brühl) und Auskunft aus dem Schuldnerverzeichnis des Vollstreckungsportals für den Zeitraum ab dem 01.01.2013 (§ 882b ZPO nach Änderung des Zwangsvollstreckungsrechts ab dem 01.01.2013), erhältlich im Internet auf der Seite des Vollstreckungsportals. Auszug aus dem Insolvenzverzeichnis des für den Wohnort zuständigen Amtsgerichtes (für in Hürth Wohnende erhältlich beim Amtsgericht Köln, Luxemburger Straße 101, 50939 Köln-Sülz) Unterrichtsnachweis einer IHK. Der Nachweis über die Unterrichtung nach § 34a Abs. 1 Satz 3 Nr. 3 der Gewerbeordnung (GewO) ist zu erwerben bei der für den Wohnort zuständigen Industrie- und Handelskammern (z.B. IHK Köln, Unter Sachsenhausen 10-26, 50667 Köln, Tel. 0221-1640-0) Nachweis einer ausreichenden Haftpflichtversicherung für das beabsichtigte Gewerbe Mittelnachweis (Sicherheitsleistungen, z. B. Bankbürgschaft) mindestens für die ersten sechs Monate des Gewerbebetriebes für Personal-, Miet-, Einrichtungs-, Ausstattungs- und Versicherungskosten unter Berücksichtigung der zu erwartenden Einnahmen B) Anträge für juristische Personen Es ist ein Antragsvordruck für jede vertretungsberechtigte natürliche Person (z. B. Geschäftsführer einer GmbH) auszufüllen Dem Antrag bzw. den Anträgen ist ein aktueller Handelsregisterauszug bzw. falls dieser noch nicht existiert, eine Abschrift des notariell beurkundeten Gründungs- und Gesellschaftsvertrages beizufügen Außerdem sind für jede vertretungsberechtigte Person beizubringen: Führungszeugnis, Belegart 0, zu beantragen beim zuständigen Einwohnermeldeamt Gewerbezentralregisterauskunft, Belegart 9, zu beantragen beim zuständigen Ordnungsamt oder Einwohnermeldeamt (je nach Stadt verschieden) Unbedenklichkeitsbescheinigung des Wohnsitzfinanzamtes (für in Hürth Wohnende: Finanzamt Brühl, Kölnstraße 104, 50321 Brühl) Unbedenklichkeitsbescheinigung des Steueramtes bzw. der Stadtkasse der Wohnsitzgemeinde Auszug aus dem Schuldnerverzeichnis des für den Wohnort zuständigen Amtsgerichtes (für in Hürth Wohnende erhältlich beim Amtsgericht Brühl, Balthasar-Neumann-Platz 3, 50321 Brühl) und Auskunft aus dem Schuldnerverzeichnis des Vollstreckungsportals für den Zeitraum ab dem 01.01.2013 (§ 882b ZPO nach Änderung des Zwangsvollstreckungsrechts ab dem 01.01.2013), erhältlich im Internet auf der Seite des Vollstreckungsportals. Auszug aus dem Insolvenzverzeichnis des für den Wohnort zuständigen Amtsgerichtes (für in Hürth Wohnende erhältlich beim Amtsgericht Köln, Luxemburger Str. 101, 50939 Köln) Handelt es sich um eine bereits im Handelsregister eingetragene juristische Person, so sind für diese außerdem beizubringen: Gewerbezentralregisterauskunft, Belegart 9, zu beantragen beim zuständigen Ordnungsamt Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Betriebssitz-Finanzamtes Unbedenklichkeitsbescheinigung des Steueramtes / der Stadtkasse der Betriebssitzgemeinde Auszug aus dem Schuldnerverzeichnis des zuständigen Amtsgerichtes (für Hürth ist zuständig das Amtsgericht Brühl, Balthasar-Neumann-Platz 3, 50321 Brühl) Auskunft aus dem Schuldnerverzeichnis des Vollstreckungsportals für den Zeitraum ab dem 01.01.2013 (§ 882b ZPO nach Änderung des Zwangsvollstreckungsrechts ab dem 01.01.2013), erhältlich im Internet auf der Seite des Vollstreckungsportals. Auszug aus dem Insolvenzverzeichnis des zuständigen Amtsgerichtes (für in Hürth ansässige Firmen erhältlich beim Amtsgericht Köln, Luxemburger Straße 101, 50939 Köln)

    Formulare

    • Onlineverfahren möglich: ja
    • Schriftform erforderlich: nein
    • Persönliches Erscheinen nötig: nein

    Voraussetzungen

    Damit Sie die Erlaubnis nach § 34 a GewO erteilt bekommen, müssen Sie 

    • die für den Gewerbebetrieb erforderliche Zuverlässigkeit besitzen.
    • in geordneten Vermögensverhältnissen leben.
    • den Nachweis Ihrer persönlichen Sachkunde durch eine vor der Industrie- und Handelskammer erfolgreich abgelegte Sachkundeprüfung oder einen gleichwertigen Abschluss und
    • den Nachweis der vorgeschriebenen Haftpflichtversicherung erbringen.

    Die persönlichen Erlaubnisvoraussetzungen (Zuverlässigkeit, Nachweis der erfolgreichen Ablegung einer Sachkundeprüfung) müssen von den Gewerbetreibenden bzw. von den gesetzlichen Vertretern einer juristischen Person erfüllt werden. 

    Für folgende Bewachungstätigkeiten ist die erfolgreiche Ablegung einer Sachkundeprüfung erforderlich:

    • Kontrollgänge im öffentlichen Verkehrsraum oder in Hausrechtsbereichen mit tatsächlich öffentlichem Verkehr;
    • Schutz vor Ladendieben;
    • Bewachung im Einlassbereich gastgewerblicher Diskotheken;
    • Bewachung von Aufnahmeeinrichtungen nach § 44 des Asylgesetzes, von Gemeinschaftsunterkünften nach § 53 des Asylgesetzes oder anderen Immobilien und Einrichtungen, die der auch vorübergehenden amtlichen Unterbringung von Asylsuchenden oder Flüchtlingen dienen, in leitender Funktion;

    Bewachung von zugangsgeschützten Großveranstaltungen in leitender Funktion.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Hürth: Inhalte der zuständigen Stelle

    § 34a der Gewerbeordung (GewO) (Bewachungsgewerbe)

    Rechtsbehelf

    • Widerspruch (je nach Landesrecht kann der Widerspruch ausgeschlossen sein)
    • verwaltungsgerichtliche Klage

    Verfahrensablauf

    Die Erlaubnis müssen Sie bei der zuständigen Stelle beantragen.

    Wenn Sie den Antrag gestellt haben und alle Unterlagen vollständig vorliegen, prüft die zuständige Stelle, ob Sie alle Voraussetzungen erfüllen.

    Wenn Sie alle Voraussetzungen erfüllen, erhalten Sie die Erlaubnis.

    Sie dürfen mit der Tätigkeit erst beginnen, wenn Sie die Erlaubnis erhalten haben.

    Bei juristischen Personen (z.B. GmbH, Unternehmensgesellschaften, AG, eingetragene Genossenschaften) müssen Sie das Antragsformular lediglich für die juristische Person selbst ausfüllen. Alle personenbezogenen Unterlagen müssen Sie für alle zur Geschäftsführung berechtigten natürlichen Personen einreichen (z.B. Personalausweis). Für die juristische Person benötigen Sie außerdem einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister.

    Personengesellschaften (GbR, KG, OHG, PartG, GmbH & Co. KG) sind als solche nicht erlaubnisfähig. Daher benötigt jeder geschäftsführende Gesellschafter und jede geschäftsführende Gesellschafterin die Erlaubnis. Für jede dieser Personen müssen Sie ein ausgefülltes Antragsformular und sämtliche persönliche Unterlagen einreichen.

    Fristen

    keine

    Bearbeitungsdauer

    Sind die Unterlagen vollständig, wird Ihr Antrag zeitnah bearbeitet.

    Kosten

    Richtet sich nach der jeweiligen Verwaltungsgebührenordnung des Landes bzw. nach den Gebührensatzungen der nach Landesrecht zuständigen Stellen. Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung NRW Tarifstelle 12.8 Bewachungsgewerbe 12.8.1 Bearbeitung des Antrags auf Erlaubnis zur Ausübung des Bewachungsgewerbes und Wiederholungsprüfung (§ 34a Absatz 1 Satz 1 und 10 GewO) Gebühr: Euro 250 bis 5 000

    Hinweise (Besonderheiten)

    Der Bewachungsunternehmer hat die Wachpersonen der zuständigen Behörde zu melden, die für die jeweilige Niederlassung des Bewachungsunternehmens örtlich zuständig ist.

    Die Behörden haben gegenüber Gewerbetreibenden nach § 34a GewO Auskunft- und Nachschaurechte entsprechend § 29 GewO. Auf behördliches Verlangen haben die Betroffenen die für die Überwachung des Geschäftsbetriebs erforderlichen Auskünfte zu erteilen. Ferner sind die Behörden befugt, die Geschäftsräume zu betreten, um dort Prüfungen und Besichtigungen vorzunehmen.

    Weitere Informationen

    Der/die Bewachungsunternehmer*in hat die Wachpersonen der zuständigen Behörde zu melden, die für die jeweilige Niederlassung des Bewachungsunternehmens örtlich zuständig ist. Die Behörden haben gegenüber Gewerbetreibenden nach § 34a GewO Auskunft- und Nachschaurechte entsprechend § 29 GewO. Auf behördliches Verlangen haben die Betroffenen die für die Überwachung des Geschäftsbetriebs erforderlichen Auskünfte zu erteilen. Ferner sind die Behörden befugt, die Geschäftsräume zu betreten, um dort Prüfungen und Besichtigungen vorzunehmen.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen am 07.07.2022

    Version

    Technisch geändert am 21.12.2024

    Stichwörter

    34a, Sachkundeprüfung Bewachungsgewerbe, Unterrichtungsverfahren für das Bewachungsgewerbe, Bewacher, Unterrichtungsverfahren für das Bewachungsgewerbe, Erlaubnis Bewacher, Erlaubnis Bewacher, Bewacher, Sachkundeprüfung Bewachungsgewerbe, 34a, Wachpersonen, Bewachungsgewerbe, Bewachungsgewerbe, Sicherheitsdienst

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de