Kahlhieb im Schutzwald Genehmigung
Kahlhieb im Schutzwald Genehmigung
Kahlhieb im Schutzwald - In Nordrhein-Westfalen gibt es keinen Schutzwald.
Beschreibung
In Nordrhein-Westfalen gibt es keinen Schutzwald.
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Ansprechpartner
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen am 03.05.2024
Stichwörter
Schutzwald, Kahlhieb