Prozesskostenhilfe Bewilligung als Vorschuss
Beschreibung
Die Bewilligung eines Vorschusses betrifft Verfahren, in denen das Gericht der Partei Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe gewährt und Sie als Rechtsanwältin oder den Rechtsanwalt beigeordnet wurden.
In Verfahren, die Familiensachen oder die freiwillige Gerichtsbarkeit betreffen und in weiteren bestimmten Verfahren, können Sie diesen nur verlangen, wenn die oder der zur Zahlung Verpflichtete mit der Zahlung des Vorschusses im Verzug ist.
Online-Dienste
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Ansprechpartner
Für Nordrhein-Westfalen wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.
erforderliche Unterlagen
- Antrag auf Auszahlung des Vorschusses
- Darlegung der entstandenen Gebühren und der entstandenen und voraussichtlich entstehenden Auslagen
Formulare
Voraussetzungen
- Das Gericht bewilligt der Partei Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe.
- Das Gericht ordnet der Partei eine Rechtsanwältin/einen Rechtsanwalt bei.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Für die Bewilligung einer Vorschusszahlung müssen Sie als Rechtsanwältin/Rechtsanwalt bei Gericht einen schriftlichen Antrag einreichen.
Legen Sie darin die entstandenen Gebühren und entstandenen und voraussichtlich entstehenden Auslagen dar.
Kosten
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen am 29.04.2021
Stichwörter
Prozess- und Verfahrenskostenhilfe, Beratungsschein, Gerichtskosten, Beiordnung einer Rechtsanwältin/eines Rechtsanwalts, Unterhalt, Synonyme hinzugefügt, Vorschusszahlung, Scheidung